Darf der Arbeitgeber auf Grund von § 2 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trotz der Aufhebung von 3G am Arbeitsplatz noch tägliche Testnachweise verlangen?
Mein Arbeitgeber verlangt tägliche Testnachweise obwohl die bisherigen Regelungen des § 28b IfSG ohne Übergangsfrist am 20.03.2022 ersatzlos aufgehoben wurden. Er bezieht sich auch auf § 2 Abs. 3 der
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und das Hausrecht.
Arbeitgeber:
„aktuell gibt es zu den geänderten Rechtsvorschriften noch keine
Rechtsprechung. Insoweit gibt der von Ihnen angegebene Link (https://www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/neuer-gesetzentwurf-der-ampelkoalition-zu-corona-massnahmen_76_555018.html)
eine Rechtsauffassung wieder, die nicht bindend ist. Nach unserer
Rechtsaufassung steht uns aktuell über § 2 Abs. 3 der
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung als Arbeitgeber das Recht zu, im Rahmen
einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und festzulegen, welche Maßnahmen
erforderlich sind, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
bei der Arbeit zu gewährleisten.
Hat mein Arbeitgeber recht?
Gibt es zu den geänderten Rechtsvorschriften § 28b IfSG noch keine
Rechtsprechung?
Muß ich tägliche 3G Nachweise erbringen um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. März 2022
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26. April 2022
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