Fortbildungsmaßnahmen für belarussische Sicherheitskräfte

a) Eine Liste der Fortbildungsmaßnahmen der Bundespolizeiakademie für belarussische (weißrussische) Sicherheitskräfte im Zeitraum 2007-2012, sowohl im Rahmen von Maßnahmen in Deutschland, als auch Besuchen deutscher Ausbilder in Belarus, sowie eine Übersicht der Kooperationen mit belarussischen Sicherheitsorganen in ebendiesem Zeitraum.
b) Eine allgemeine Auflistung der Ziele der jeweiligen Veranstaltungen, und der besprochenen Themen
c) Eine Auflistung der von diesen Maßnahmen verursachten Kosten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2012
  • Frist
    4. Dezember 2012
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Tobias Weihmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Eine Liste de…
An Bundespolizeiakademie Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Fortbildungsmaßnahmen für belarussische Sicherheitskräfte
Datum
24. August 2012 00:52
An
Bundespolizeiakademie
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Eine Liste der Fortbildungsmaßnahmen der Bundespolizeiakademie für belarussische (weißrussische) Sicherheitskräfte im Zeitraum 2007-2012, sowohl im Rahmen von Maßnahmen in Deutschland, als auch Besuchen deutscher Ausbilder in Belarus, sowie eine Übersicht der Kooperationen mit belarussischen Sicherheitsorganen in ebendiesem Zeitraum. b) Eine allgemeine Auflistung der Ziele der jeweiligen Veranstaltungen, und der besprochenen Themen c) Eine Auflistung der von diesen Maßnahmen verursachten Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann
Bundespolizeiakademie
Ihre IFG-Anfragen vom 24. August 2012 Bundespolizei 71-10 00 11 003-1/2012 Sehr geehrter Herr Weihmann, hiermit …
Von
Bundespolizeiakademie
Betreff
Ihre IFG-Anfragen vom 24. August 2012 Bundespolizei
Datum
29. August 2012 11:59
Status
Warte auf Antwort
71-10 00 11 003-1/2012 Sehr geehrter Herr Weihmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer mails an die Bundespolizeiakademie und die Direktion Bereitschaftspolizei vom 24. August 2012 zum Thema "Fortbildungsmaßnahmen für belarussische Sicherheitskräfte". Ich komme zeitgerecht auf die Anfrage zurück. im Auftrag mit freundlichen Grüßen Sabine Bloch Bundespolizeipräsidium Referat 71 Heinrich-Mann- Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331/97997-7102 <<E-Mailadresse>>
Bundespolizeiakademie
IFG Anfrage vom 24. August 2012 71-10 00 11 Sehr geehrter Herr Weihmann, ich beziehe mich auf Ihre am 24. Augu…
Von
Bundespolizeiakademie
Betreff
IFG Anfrage vom 24. August 2012
Datum
20. September 2012 14:22
Status
Warte auf Antwort
71-10 00 11 Sehr geehrter Herr Weihmann, ich beziehe mich auf Ihre am 24. August 2012 per mail an das Bundespolizeipräsidum, die Bundespolizeiakademie und die Direktion Bereitschaftspolizei gestellten IFG-Anträge zu Kooperationen und Ausbildungsmaßnahmen für belarussische Sicherheitsorgane. Aufgrund des umfangreichen Fragenkataloges und anderer nicht aufschiebbarer dienstlicher Aufgaben ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen. Ich komme in Kürze auf die Angelegenheit zurück und bitte um etwas Geduld. im Auftrag mit freundlichen Grüßen Sabine Bloch Bundespolizeipräsidium Referat 81 Heinrich-Mann- Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331/97997-7102 <<E-Mailadresse>>
Bundespolizeiakademie
Antwort übernommen vom Bundespolizeipräsidium https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationen-und-ausbildungsmanah…
Von
Bundespolizeiakademie
Via
Briefpost
Betreff
Antwort übernommen vom Bundespolizeipräsidium
Datum
31. Oktober 2012
Status
Unbekannt

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Bundespolizeipräsidium
Antwort übernommen vom Bundespolizeipräsidium S.o.
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwort übernommen vom Bundespolizeipräsidium
Datum
31. Oktober 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
S.o.