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Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH)

Sämtliche Kommunikation zum Thema Mineralöl-Verunreinigungen/-Kontaminationen (mit MOH, MOSH und MOAH) in Lebensmitteln seit dem 1. Dezember 2021.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 0 Follower:innen
foodwatch e.V.
foodwatch e.V.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
foodwatch e.V.
Betreff
Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408]
Datum
23. März 2022 12:54
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation zum Thema Mineralöl-Verunreinigungen/-Kontaminationen (mit MOH, MOSH und MOAH) in Lebensmitteln seit dem 1. Dezember 2021. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244408/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen foodwatch e.V.
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EIngangsbesttätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Lebensmittelkontamination mit aromati…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408]
Datum
24. März 2022 11:35
Status
Warte auf Antwort
EIngangsbesttätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408] Az. VI-2-65.02.00.04-000002 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Auskunftsantrag ist bei uns per E-Mail am 23.03.2022 eingegangen. Zu gegebener Zeit werden wir Sie wieder informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen als Zwischenstand mitteilen, dass wegen einer im Raume st…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408]
Datum
22. April 2022 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen als Zwischenstand mitteilen, dass wegen einer im Raume stehenden Beteiligung Dritter gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG noch nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden konnte. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
foodwatch e.V.
foodwatch e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebensmittelkontamination mit aromatischen Min…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
foodwatch e.V.
Betreff
AW: Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408]
Datum
13. Mai 2022 15:05
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH)“ vom 23.03.2022 (#244408) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass ich bereits am 22.04.2022 um 11:45 Uhr eine Nach…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408]
Datum
16. Mai 2022 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass ich bereits am 22.04.2022 um 11:45 Uhr eine Nachricht über den Zwischenstand übersendet habe. In dieser Nachricht habe ich auf die Beteiligung Dritter hingewiesen und darauf, dass sich demzufolge die gesetzliche Frist gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Ich sehe daher nicht, dass sich das Ministerium mit der Antwort in Verzug befindet. Sie werden innerhalb der gesetzlichen Frist eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408] Az.: 65.04.02.08-000001 …
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408]
Datum
22. Juni 2022 16:13
Status
Warte auf Antwort
Lebensmittelkontamination mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) [#244408] Az.: 65.04.02.08-000001 Anliegendes Schreiben mit zwei Anlagen übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Im Auftrag [geschwärzt] Referat VI-2 Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Kosmetika, Bedarfsgegenstände Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW 40190 Düsseldorf - VI-2 – ------------------------------------------------------------ Tel. [geschwärzt] Fax [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ------------------------------------------------------------ Anlage(n): 3 Dokument(e) (Format: PDF) Diese Nachricht wurde ggf. automatisch zum Nur-Text-Format konvertiert. Um die richtige Ansicht zu erhalten, wandeln Sie die E-Mail bitte in das HTML-Format um.