Nachfragen zum Twitteraccount der Polizei Hamburg @PolizeiHamburg / Blocken anderer Accounts während G20

Anfrage an: Polizei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus meinem vorigen Antrag (bei Ihnen unter dem Aktenzeichen 10.20-4.2, sonst unter https://fragdenstaat.de/anfrage/twitteraccount-der-polizei-hamburg-polizeihamburg-blocken-anderer-accounts-wahrend-g20/ ) ergeben sich einige Nachfragen, für die ich hiermit einen gesonderten Antrag stelle.

Sie haben mir schon die Auskunft gegeben, daß die Polizei Hamburg vom 7. - 8. Juli 2017 129 Accounts geblockt hat. Welche Accounts das sind, wollten Sie mir mit Rücksicht auf den Schutz personenbezogener Daten nicht sagen. Das akzeptiere ich.

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die folgenden Fragen betreffen:

Wie viele Twitter-Accounts hat die Polizei Hamburg während der Zeit vom 1. bis 9. Juli geblockt?
Mit welchen konkreten individuellen Begründungen wurden diese Accounts jeweils geblockt?

Wie viele Twitter-Accounts hat die Polizei Hamburg in dieser Zeit (offiziell oder inoffiziell) selbst betrieben?
Welche Regeln und Vorgaben gelten für Polizistinnen und Polizisten, die persönliche Twitter-Accounts betreiben?

In Ihrer veröffentlichten Netiquette formulieren Sie: "Facebook-Kommentare dürfen außerdem keine Aufrufe zu Gewalt (...) enthalten". Gibt es eine entsprechende Regelung für Twitter? Und wenn ja, wo und wie ist sie schriftlich fixiert?

Der Schlußsatz der von Ihnen veröffentlichten Netiquette besagt: "Auf diesem Weg soll die Qualität der Diskussionen in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau gehalten werden."
Ist das nach Ihrer Einschätzung während des G20-Gipfels gelungen?

Ich bin sicher, daß auch die Social-Media-Arbeit der Hamburger Polizei im Rahmen der Nachbereitung ausgewertet und das Ergebnis verschriftlicht wurde. Diese Auswertung möchte ich auch gerne sehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2017
  • Frist
    26. September 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, aus meinem vorigen Antra…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfragen zum Twitteraccount der Polizei Hamburg @PolizeiHamburg / Blocken anderer Accounts während G20 [#24441]
Datum
25. August 2017 21:58
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, aus meinem vorigen Antrag (bei Ihnen unter dem Aktenzeichen 10.20-4.2, sonst unter https://fragdenstaat.de/anfrage/twitteraccount-der-polizei-hamburg-polizeihamburg-blocken-anderer-accounts-wahrend-g20/ ) ergeben sich einige Nachfragen, für die ich hiermit einen gesonderten Antrag stelle. Sie haben mir schon die Auskunft gegeben, daß die Polizei Hamburg vom 7. - 8. Juli 2017 129 Accounts geblockt hat. Welche Accounts das sind, wollten Sie mir mit Rücksicht auf den Schutz personenbezogener Daten nicht sagen. Das akzeptiere ich. Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die folgenden Fragen betreffen: Wie viele Twitter-Accounts hat die Polizei Hamburg während der Zeit vom 1. bis 9. Juli geblockt? Mit welchen konkreten individuellen Begründungen wurden diese Accounts jeweils geblockt? Wie viele Twitter-Accounts hat die Polizei Hamburg in dieser Zeit (offiziell oder inoffiziell) selbst betrieben? Welche Regeln und Vorgaben gelten für Polizistinnen und Polizisten, die persönliche Twitter-Accounts betreiben? In Ihrer veröffentlichten Netiquette formulieren Sie: "Facebook-Kommentare dürfen außerdem keine Aufrufe zu Gewalt (...) enthalten". Gibt es eine entsprechende Regelung für Twitter? Und wenn ja, wo und wie ist sie schriftlich fixiert? Der Schlußsatz der von Ihnen veröffentlichten Netiquette besagt: "Auf diesem Weg soll die Qualität der Diskussionen in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau gehalten werden." Ist das nach Ihrer Einschätzung während des G20-Gipfels gelungen? Ich bin sicher, daß auch die Social-Media-Arbeit der Hamburger Polizei im Rahmen der Nachbereitung ausgewertet und das Ergebnis verschriftlicht wurde. Diese Auswertung möchte ich auch gerne sehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Hamburg
Blocken von Accounts während G20 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf I…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Blocken von Accounts während G20
Datum
5. September 2017 18:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.08.2017. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachfragen zum Twitteraccount der Polizei Hamburg @PolizeiHamburg / Blocken anderer Accounts während G20“ [#24441]
Datum
6. September 2017 18:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24441 Es handelt sich dabei schon um Nachfragen zu einem vorhergehenden Antrag, den Sie hier finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/twitteraccount-der-polizei-hamburg-polizeihamburg-blocken-anderer-accounts-wahrend-g20/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Dokumente nicht zugänglich gemacht wurden, auf denen die Antworten basieren, die ich erhalten habe. Das hatte ich aber ausdrücklich beantragt. Außerdem kann es ja vorkommen, daß in Behörden Dinge geschehen, die man sich als Bürger so nicht vorstellen kann. An zwei Stellen ergeben sich hier Diskrepanzen: Zum einen hatte ich nach einer Bewertung gefragt, ob es dem Social-Media-Team gelungen sei, während des G20-Gipfels "die Qualität der Diskussionen in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau" zu halten, wie es die veröffentlichte Netiquette als Ziel vorsieht. Ich tue mir schwer, mir vorzustellen, daß man auf eine solche Auswertung ganz verzichtet, weil sie "subjektiv" sei. Zum anderen kann ich mir auch nicht vorstellen, daß man es bei der intensiven polizeilichen Nachbereitung des G20-Gipfels unterlassen haben soll, die Social-Media-Arbeit nachzubereiten und einzuschätzen: Was war gut, was könnte besser laufen? In der Antwort, die ich erhalten habe, wird das Vorhandensein einer rein statistischen Auswertung verneint. Ich hatte meine Anfrage aber nicht darauf beschränkt. Ich möchte nach wie vor alle diese Dokumente. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Vermittlung bei Anfrage #24441 (D3/2017/64-IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe erhalten, …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage #24441 (D3/2017/64-IFG)
Datum
12. September 2017 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe erhalten, sie läuft hier unter dem Aktenzeichen: D3/2017/64-IFG. Nach dem HmbTG haben Sie Anspruch auf Übersendung vorhandener amtlicher Informationen. In Ihrem Fall hat die Polizei Ihnen offensichtlich keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, sondern Ihre Fragen beantwortet. Dies ist auf der einen Seite ein besonderer Service (weil für die Beantwortung von Fragen keine Gebühren anfallen und Sie so auch Antworten auf Fragen bekommen, zu denen keine Informationen verschriftlicht vorhanden sind). Auf der anderen Seite bekommen Sie so keinen Einblick in die (evtl. vorhandenen) Originale, was eine wesentliche Errungenschaft der Informationsfreiheit darstellt. Ich darf Sie bitten, sich zunächst an die Polizei zu wenden und zu erklären, dass (und im Hinblick auf welche Ihrer Fragen genau) Sie die Übersendung von vorhandenen Unterlagen in Kopie beantragen. Wenn ein solcher Antrag abgelehnt oder eingeschränkt beauskunftet werden sollte, können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen