Nachfragen zum Twitteraccount der Polizei Hamburg @PolizeiHamburg / Blocken anderer Accounts während G20
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus meinem vorigen Antrag (bei Ihnen unter dem Aktenzeichen 10.20-4.2, sonst unter https://fragdenstaat.de/anfrage/twitteraccount-der-polizei-hamburg-polizeihamburg-blocken-anderer-accounts-wahrend-g20/ ) ergeben sich einige Nachfragen, für die ich hiermit einen gesonderten Antrag stelle.
Sie haben mir schon die Auskunft gegeben, daß die Polizei Hamburg vom 7. - 8. Juli 2017 129 Accounts geblockt hat. Welche Accounts das sind, wollten Sie mir mit Rücksicht auf den Schutz personenbezogener Daten nicht sagen. Das akzeptiere ich.
Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die folgenden Fragen betreffen:
Wie viele Twitter-Accounts hat die Polizei Hamburg während der Zeit vom 1. bis 9. Juli geblockt?
Mit welchen konkreten individuellen Begründungen wurden diese Accounts jeweils geblockt?
Wie viele Twitter-Accounts hat die Polizei Hamburg in dieser Zeit (offiziell oder inoffiziell) selbst betrieben?
Welche Regeln und Vorgaben gelten für Polizistinnen und Polizisten, die persönliche Twitter-Accounts betreiben?
In Ihrer veröffentlichten Netiquette formulieren Sie: "Facebook-Kommentare dürfen außerdem keine Aufrufe zu Gewalt (...) enthalten". Gibt es eine entsprechende Regelung für Twitter? Und wenn ja, wo und wie ist sie schriftlich fixiert?
Der Schlußsatz der von Ihnen veröffentlichten Netiquette besagt: "Auf diesem Weg soll die Qualität der Diskussionen in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau gehalten werden."
Ist das nach Ihrer Einschätzung während des G20-Gipfels gelungen?
Ich bin sicher, daß auch die Social-Media-Arbeit der Hamburger Polizei im Rahmen der Nachbereitung ausgewertet und das Ergebnis verschriftlicht wurde. Diese Auswertung möchte ich auch gerne sehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum25. August 2017
-
26. September 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!