Breitbandmessung - Messkampagne?

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich muss Ihnen Feedback zu Ihrer Software Breitband geben:
- warum muss ich die Fragen zur Systemkonfiguration jedesmal neu beantworten - 30 Mal? So schnell ändert die sich nicht, und wenn doch kann Software das selbst herausfinden.
- ich verwende auf meinen Systemen Hyper-V und das legt mehrere Netzwerkschnittstellen an, dazu kommen inaktive WLAN und VPN Verbindungen - damit scheitert die Software. Das führt dazu dass ich Messungen teilweies auf virtuellen Maschinen (dafür aber auf leistungsfähiger Hardware) durchführen muss. Auch könnte die Software unter Windows herausfinden, über welchen Netzwerkadapter die Verbindung zustandegekommen ist und dann genau diese auf die erforderliche Geschwindigkeit testen.
- ergo, die Software scheint einseitig auf Geschwindigkeit ausgelegt zu sein. Störungen des Internets sind aber viel unangenehmer und ärgerlicher als wenn die letzten 10% Tempo fehlen.
- wenn ich eine Messung starte und das Internet ist gerade ganz ausgefallen (gerade eben passiert, daher schreibe ich auch diese Anfrage zusammen), dann bekomme ich zwar eine Fehlermeldung, aber keinen Eintrag im Messprotokoll. Das ist nicht fair! Und danach gleich "Messung wird vorbereitet" über mindestens fünf Minuten. Ist die Software jetzt abgestürzt?
- bei 30 Messungen über drei Tage: warum kann ich das nicht automatisieren und die Software macht das alleine? Und schickt den Bericht auch gleich an die Bundesnetzagentur?
Ehrlich gesagt, ich habe den Eindruck die Software will es mir so schwer wie möglich machen eine vollständige Messung zu bekommen.
Ich weiß dass die Software nicht von der Bundesnetzagentur selbst sondern von zafaco GmbH entwickelt wurde - aber Sie als Auftraggeber müssten doch die Anforderungen definieren, und das so, dass Endkunden leicht Messkampangen erstellen können, und nicht gequält aufgeben.

Und genau darauf stelle ich jetzt eine Anfrage nach dem IFG. bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche Anforderungen wurden initial erstellt und übergeben?
- wie wird Benutzerfeedback berücksichtigt?
- warum wurden Störungen nicht berücksichtigt oder die Software daraufhin nicht getestet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Stabiles, dauerhaft verfügbares Internet ist wichtiger als maximale Bandbreite. Aber genau da versagt die von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebene Software. Mehr auf https://blog.lindenberg.one/VodafoneKab….

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 5 Follower:innen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss Ihnen Feedback zu Ihrer Software Breitband g…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Breitbandmessung - Messkampagne? [#244502]
Datum
24. März 2022 13:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss Ihnen Feedback zu Ihrer Software Breitband geben: - warum muss ich die Fragen zur Systemkonfiguration jedesmal neu beantworten - 30 Mal? So schnell ändert die sich nicht, und wenn doch kann Software das selbst herausfinden. - ich verwende auf meinen Systemen Hyper-V und das legt mehrere Netzwerkschnittstellen an, dazu kommen inaktive WLAN und VPN Verbindungen - damit scheitert die Software. Das führt dazu dass ich Messungen teilweies auf virtuellen Maschinen (dafür aber auf leistungsfähiger Hardware) durchführen muss. Auch könnte die Software unter Windows herausfinden, über welchen Netzwerkadapter die Verbindung zustandegekommen ist und dann genau diese auf die erforderliche Geschwindigkeit testen. - ergo, die Software scheint einseitig auf Geschwindigkeit ausgelegt zu sein. Störungen des Internets sind aber viel unangenehmer und ärgerlicher als wenn die letzten 10% Tempo fehlen. - wenn ich eine Messung starte und das Internet ist gerade ganz ausgefallen (gerade eben passiert, daher schreibe ich auch diese Anfrage zusammen), dann bekomme ich zwar eine Fehlermeldung, aber keinen Eintrag im Messprotokoll. Das ist nicht fair! Und danach gleich "Messung wird vorbereitet" über mindestens fünf Minuten. Ist die Software jetzt abgestürzt? - bei 30 Messungen über drei Tage: warum kann ich das nicht automatisieren und die Software macht das alleine? Und schickt den Bericht auch gleich an die Bundesnetzagentur? Ehrlich gesagt, ich habe den Eindruck die Software will es mir so schwer wie möglich machen eine vollständige Messung zu bekommen. Ich weiß dass die Software nicht von der Bundesnetzagentur selbst sondern von zafaco GmbH entwickelt wurde - aber Sie als Auftraggeber müssten doch die Anforderungen definieren, und das so, dass Endkunden leicht Messkampangen erstellen können, und nicht gequält aufgeben. Und genau darauf stelle ich jetzt eine Anfrage nach dem IFG. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - welche Anforderungen wurden initial erstellt und übergeben? - wie wird Benutzerfeedback berücksichtigt? - warum wurden Störungen nicht berücksichtigt oder die Software daraufhin nicht getestet? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 244502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244502/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade stolpere ich auf Ihrer Homepage über https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fa…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Breitbandmessung - Messkampagne? [#244502]
Datum
28. März 2022 08:55
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade stolpere ich auf Ihrer Homepage über https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Grundversorgung/EntwurfTKMV.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Die einzige Fundstelle zum Thema Verfügbarkeit bezieht sich nicht auf die Verfügbarkeit des verkauften Internets sondern nur auf die Verfügbarkeit eines Angebots. Ein Anbieter darf also verkaufen ohne irgendeine Verfügbarkeit zu garantieren? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244502/
Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2022-03-30-0108 Vorgangsnummer 2022-03-30-0108/231a Bundesnetzagentur Sehr ge…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2022-03-30-0108
Datum
30. März 2022 14:06
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer 2022-03-30-0108/231a Bundesnetzagentur Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. März 2022. Die Begründung zum Entwurf der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV-E) nennt auf Seite 6 den Begriff der „Verfügbarkeit eines Mindestangebots“. Wortgleich mit § 157 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes ist damit das Vorhandensein einer ausreichenden Bezugsmöglichkeit zur Herstellung der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten am inländischen Markt gemeint. Von einem solchen „Angebot“ sind rechtsgeschäftliche Anträge im Sinne von § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu unterscheiden. Solche Anträge sind im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls anwendbaren Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten in den Blick zu nehmen. Hierzu bestehen weitere verbindliche Vorgaben. Diese ergeben sich insbesondere aus der TK-Transparenzverordnung; abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tktransparenzv/BJNR297700016.html. In engem Zusammenhang mit der TK-Transparenzverordnung hat die Bundesnetzagentur zum Thema der Verfügbarkeit der am einzelnen Anschluss zu erbringenden Telekommunikationsversorgung weitere Vorgaben aufgestellt. Diese ergeben sich aus der Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2021 (Az.: 120-3945-1/2021). Sie ist abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/start.html. Seite 7 der Begründung zum TKMV-E greift diese Allgemeinverfügung auf, um Vorgaben hinsichtlich der konkreten Verfügbarkeit der Telekommunikationsversorgung am jeweiligen Anschluss aufzustellen. Kurzum: Ihre Frage, ob ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten seine Leistungen vertreiben dürfe, ohne irgendeine Verfügbarkeit zuzusagen, ist zu verneinen. Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2022-03-30-0108 [#244502] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben keine m…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2022-03-30-0108 [#244502]
Datum
30. März 2022 15:37
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben keine meiner am 24.03. gestellten Fragen beantwortet, und insbesondere nicht warum die Software in meinen Augen völlig untauglich ist, die Qualität der Internetverbindung ganzheitlich zu erfassen und zu protokollieren. Ich bitte Sie darum, diese Informationen nachzuliefern. Für den Verbraucher ist es in meinen Augen völlig unwichtig ob es unterschiedliche Regulierungen dazu gibt, das macht allenfalls Anwälte reich. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244502/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mit E-Mail vom 24.03.2022 haben Sie einen Antrag auf Auskunft nach dem IFG über fr…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Breitbandmessung - Messkampagne? [#244502]
Datum
22. April 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mit E-Mail vom 24.03.2022 haben Sie einen Antrag auf Auskunft nach dem IFG über fragdenstaat.de (#244502) gestellt. Mit dieser Anfrage hatten Sie beantragt, Ihnen zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur folgende Fragen zu beantworten und Unterlagen zuzusenden: 1. Welche Anforderungen wurden initial erstellt und übergeben? 2. Wie wird Benutzerfeedback berücksichtigt? 3. Warum wurden Störungen nicht berücksichtigt oder die Software daraufhin nicht getestet? Weiterhin haben Sie mit E-Mail vom 30.03.2022 einen weiteren Antrag auf Auskunft nach dem IFG über fragdenstaat.de (#244983) gestellt. Mit dieser Anfrage hatten Sie beantragt, folgende Frage zu beantworten: Hat die Bundesnetzagentur Erkenntnisse darüber, dass Anbieter bei der Messkampagne schummeln? Entsprechende Dokumente baten Sie zu veröffentlichen. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihren Anträgen wird stattgegeben. 2. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: I. Antrag #244502 Frage 1: Die Anforderungen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung (Verfügung Nr. 99/2021, Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021) der Bundesnetzagentur und der hierzu gehörenden Handreichung. Beide Dokumente sind öffentlich verfügbar unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/start.html. Auf der genannten Internetseite sind des Weiteren die Vorfassungen und die im Rahmen des Konsultationsprozesses dazu eingegangenen Stellungnahmen verfügbar. Weiterhin sind Informationen zum Messverfahren auf der Internetseite zur Breitbandmessung unter folgendem Link verfügbar: https://breitbandmessung.de/ueber-den-test Dort ist auch die Technische Spezifikation der Breitbandmessung abrufbar: https://download.breitbandmessung.de/bbm/Technische_Spezifikation_der_Breitbandmessung.pdf Frage 2: Das Feedback von Nutzern wird so weit wie möglich berücksichtigt. Allerdings ist dies nur im Rahmen der Vorgaben der Allgemeinverfügung und der Handreichung möglich. Frage 3: Der Anspruch der Minderung und damit Messgröße des Nachweisverfahrens bezieht sich auf die erreichbare Geschwindigkeit beim Datentransfer zwischen Endgerät und einer Gegenstelle über den Internetzugangsdienst. Messgegenstand ist also die Leistungsfähigkeit einer vorhandenen grundsätzlich funktionalen Internetkonnektivität. Das Messverfahren und das -konzept wurden daraufhin entwickelt und getestet. II. Antrag #244983 Der Bundesnetzagentur liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen Blick in die von Ihnen angeführte TKTransparenzV und die Allgemeinv…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Breitbandmessung - Messkampagne? [#244502]
Datum
26. April 2022 14:13
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen Blick in die von Ihnen angeführte TKTransparenzV und die Allgemeinverfügung geworfen. Beides beruht auf dem inzwischen nicht mehr aktuellen TKG 2004. Auch taucht weder das Wort Verfügbarkeit noch das Gegenteil Störung darin auf. Die EU-Richtlinie 2018/1972 sollte doch mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetzt bzw. dem damit geänderten TKG, TTDSG und ggfs. auf dieser Basis erlassenen Verordnungen umgesetzt werden. Wieso tauchen dann dort nicht die allgemeineren Begriffe wie Dienstqualität der Richtline, oder auch die sehr konkreten "Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit" aus Artikel 2 Nr. 21 nicht auf? Auch Artikel 3 Abs 2 lit d ist deutlich klarer "d) Förderung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Union, indem sie die Konnektivität und breite Verfügbarkeit und Nutzung von Netzen — einschließlich Festnetz-, Mobilfunk- und Drahtlosnetzen — mit sehr hoher Kapazität wie auch von elektronischen Kommunikationsdiensten gewährleisten, indem sie größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität auf der Grundlage eines wirksamen Wettbewerbs ermöglichen, die Sicherheit der Netze und Dienste aufrechterhalten, ..." Meines Erachtens verstößt die Bundesrepublik mit Ihrer Umsetzung in nationales Recht gegen diese Richtlinie. Aber vielleicht habe ich etwas übersehen. Bitte teilen Sie mir mit, wo entsprechende Rechte der Bürger umgesetzt sind. Vertritt die Bundesnetzagentur mehr die Interessen der Anbieter oder die der Verbraucher? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244502/