Gegenbeweis vermeintliche Blockade ePA

Auf https://twitter.com/UlrichKelber/status/1507233466991235072 teilt Herr Kelber mit, dass es Daten gäbe, die die Beteiligung des BfDI an der Entwicklung der elektronischen Patientenakte betreffen, die zeigen, dass dieser die Entwicklung nicht blockiert hat: "Klar, BSI und BfDI blockieren jahrelang, während Gematik fertige Lösungen in der Schublade hat, funktional, sicher und rechtskonform. Wer soll Ihnen denn diese Märchen hier eigentlich glauben? " und regt an, in Bezug auf diese Daten einen IFG-Antrag zu stellen.

Um Übersendung dieser Daten bitte ich hiermit.

Sofern Kosten anfallen sollten, bitte ich um entsprechende Vorabinformation, damit ich meinen Antrag ggf. einschränken oder zurücknehmen kann. Um zweckmäßige Beratung nach § 25 VwVfG wird gebeten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf https://twitt…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gegenbeweis vermeintliche Blockade ePA [#244602]
Datum
25. März 2022 13:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf https://twitter.com/UlrichKelber/status/1507233466991235072 teilt Herr Kelber mit, dass es Daten gäbe, die die Beteiligung des BfDI an der Entwicklung der elektronischen Patientenakte betreffen, die zeigen, dass dieser die Entwicklung nicht blockiert hat: "Klar, BSI und BfDI blockieren jahrelang, während Gematik fertige Lösungen in der Schublade hat, funktional, sicher und rechtskonform. Wer soll Ihnen denn diese Märchen hier eigentlich glauben? " und regt an, in Bezug auf diese Daten einen IFG-Antrag zu stellen. Um Übersendung dieser Daten bitte ich hiermit. Sofern Kosten anfallen sollten, bitte ich um entsprechende Vorabinformation, damit ich meinen Antrag ggf. einschränken oder zurücknehmen kann. Um zweckmäßige Beratung nach § 25 VwVfG wird gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244602/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. April 2022 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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signature.asc
207 Bytes


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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#0898 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Gegenbeweis vermeintliche Blockade ePA" [#244602] # IFG-780/004 II#0898
Datum
22. April 2022 09:59
Status
geschwärzt
580,6 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#0898 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen