Gutachten der Fa. AFC Public Services zur Situation der Lebensmittelkontrolle in Schleswig-Holstein

Das Gutachten des Bonner Beratungsunternehmens AFC Public Services zur Situation der Lebensmittelkontrolle in Schleswig-Holstein.

Nach meiner Kenntnis wurde dieses bereits 2019 erstellt, war Gegenstand eines Rechtsstreit und wurde dann nach Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzung vom Land Schleswig-Holstein akzeptiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten des…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten der Fa. AFC Public Services zur Situation der Lebensmittelkontrolle in Schleswig-Holstein [#244684]
Datum
26. März 2022 15:08
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten des Bonner Beratungsunternehmens AFC Public Services zur Situation der Lebensmittelkontrolle in Schleswig-Holstein. Nach meiner Kenntnis wurde dieses bereits 2019 erstellt, war Gegenstand eines Rechtsstreit und wurde dann nach Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzung vom Land Schleswig-Holstein akzeptiert.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244684/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz S-H vom 26. März 2022 Sehr Antragsteller/in wir bitten um Kenntnisnahme…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz S-H vom 26. März 2022
Datum
5. April 2022 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bitten um Kenntnisnahme des in der Anlage befindlichen Schreibens. Mit freundlichen Grüßen