Stand des Regierungsvorhabens „CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen“ [#244736]
Datum
27. März 2022 18:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244736/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag auf Informationszugang betreffend die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter Sehr Antragst…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag auf Informationszugang betreffend die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter
Datum
28. März 2022 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG / UIG vom 27. März 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist hier im Haus das Referat IIC2 – „Rechtsfragen Gebäudeenergie“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag und für Ihr Interesse an der Aufteilung der CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag auf Informationszugang betreffend die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter Sehr Antragst…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag auf Informationszugang betreffend die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter
Datum
25. April 2022 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 27. März 2022 beantragten Sie Zugang zu Dokumenten, die den Stand des Gesetzgebungsvorhabens zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter dokumentieren. Der beantragte Informationszugang wird Ihnen gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt. Der Bescheid über Ihren Antrag ergeht gemäß § 12 UIG gebühren- und auslagenfrei. Anliegend erhalten Sie die gemeinsame Pressemitteilung unseres Hauses sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 3. April 2022, die den Stand und die Eckpunkte des Gesetzgebungsvorhabens wiedergibt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen