Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“

Traurig, dass Deutschland da hinterherhinkt. Ich habe selbst - vermutlich nicht als einziger - Beschwerde in Brüssel eingelegt und damit das Vertragsverletzungsverfahren mit-initiiert.

Was potentiellen Whistleblowern oder zumindest mir wohl am meisten fehlt, ist die Benennung von externen Meldestellen im Sinne von Artikel 11 (1) der Richtlinie, die sich ungeachteter der fehlenden nationalen Umsetzung der Missstände annehmen statt auf Unzuständigkeit zu plädieren. Als Beispiel will ich hier mal gleich auf https://fragdenstaat.de/anfrage/fernmeldegeheimnis-und-email-anbieter/ verweisen. Die Bundesnetzagentur hat es weder fertig gebracht Sicherheitsanforderungen zu definieren noch einer Beschwerde ernsthaft nachzugehen.

Also veröffentlichen Sie bitte Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Whistleblower-Gesetz (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren und eine - gerne vorläufige - Liste von externen Meldestellen.

Ergebnis der Anfrage

Ich betrachte das zumindest vorläufig als "Information nicht vorhanden", denn das Bundesamt für Justiz hat meine Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/externe… noch nicht beantwortet, und in meiner Anfrage habe ich nach bereits aktiven Meldestellen gefragt.
Die Zwischenfrage nach Bürgerfrage werde ich nochmal separat stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • 4 Follower:innen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Traurig, dass Deu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ [#244761]
Datum
27. März 2022 21:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Traurig, dass Deutschland da hinterherhinkt. Ich habe selbst - vermutlich nicht als einziger - Beschwerde in Brüssel eingelegt und damit das Vertragsverletzungsverfahren mit-initiiert. Was potentiellen Whistleblowern oder zumindest mir wohl am meisten fehlt, ist die Benennung von externen Meldestellen im Sinne von Artikel 11 (1) der Richtlinie, die sich ungeachteter der fehlenden nationalen Umsetzung der Missstände annehmen statt auf Unzuständigkeit zu plädieren. Als Beispiel will ich hier mal gleich auf https://fragdenstaat.de/anfrage/fernmeldegeheimnis-und-email-anbieter/ verweisen. Die Bundesnetzagentur hat es weder fertig gebracht Sicherheitsanforderungen zu definieren noch einer Beschwerde ernsthaft nachzugehen. Also veröffentlichen Sie bitte Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Whistleblower-Gesetz (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren und eine - gerne vorläufige - Liste von externen Meldestellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244761/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. März 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürg…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ [#244761] - BMJ-ID: [27083002]
Datum
31. März 2022 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. März 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Veröffentlichung von Dokumenten. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Leider können wir Ihnen noch keinen zeitlichen Horizont mitteilen, wann mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zu rechnen ist. Wie Sie wissen, haben die Parteien, die diese Bundesregierung tragen, in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass sie die Hinweisgeberschutz-Richtlinie rechtssicher und praktikabel umsetzen wollen. Das BMJ hat einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet, der derzeit noch mit dem mitfederführenden BMAS abgestimmt wird. Wir setzen uns für einen zeitnahen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein. Bislang existieren in Deutschland keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Ein solches System muss in Deutschland im Rahmen der Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie erstmalig implementiert werden. Gleichwohl bestehen bereits heute für bestimmte Rechtsbereiche Meldestellen und Meldeverfahren für Personen, die Rechtsverstöße auf vertraulichem Wege melden wollen. Eine wichtige Stelle für die Meldung von Verstößen ist die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Verstöße gegen Aufsichtsrecht: Die BaFin-Hinweisgeberstelle geht allen Hinweisen auf Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts nach. Sie nimmt sowohl anonyme als auch nicht anonyme Hinweise entgegen Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> Was ist für Sie der Unterschied zwischen Informationen und Dokumenten? Dokumente si…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Re: Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ [#244761] - BMJ-ID: [27083002] [#244761]
Datum
31. März 2022 16:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Was ist für Sie der Unterschied zwischen Informationen und Dokumenten? Dokumente sind doch auch Informationen, oder nicht? Wenn ich erwartet hätte, dass Sie schon eine Statistik zum fehlenden Gesetz hätten, dann hätte ich vielleicht nach Informationen statt Dokumenten gefragt. Auch der Versuch eine Anfrage als Bürgeranfrage statt als Anfrage nach dem IFG aufzufassen nervt offen gesagt. Damit versuchen Sie doch nur einen offiziellen vielleicht auch peinlichen Bescheid zu vermeiden bzw. zu verhindern dass ein Bürger Klage vor dem Verwaltungsgericht einreicht. Oder warum machen Sie das? Gibt es dazu eine Empfehlung vom Justizministerium oder einer anderen Behörde? Sie sind nicht die ersten die das versuchen. Dass die BaFin Beschwerden entgegennimmt ist mir tatsächlich bekannt, aber macht Sie das nur für Verfehlungen von Banken und Versicherungen, oder auch hinsichtlich anderer Behörden die gegen anderes Recht verstoßen? Oder um es nachzulesen: aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist die BaFin für was zuständig? (dieser letzte Absatz ist jetzt vermutlich wirklich eine Bürgeranfrage) Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244761/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, Die BaFin war schneller als Sie. In https://fragdenstaat.de/anfrage/whistleblower-…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Re: Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ [#244761] - BMJ-ID: [27083002] [#244761]
Datum
6. April 2022 13:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die BaFin war schneller als Sie. In https://fragdenstaat.de/anfrage/whistleblower-auerhalb-banken-und-versicherungen/ beantwortet sie, dass Sie nicht generell zuständig ist. Sie lässt etwas im unklaren, was "aufsichtrechtlich" meint, aber ich vermute sie meint damit, ihren eigen Zuständigkeitsbereich. Damit ist die Frage wo ich Beschwerde einlegen kann nicht beantwortet. Sie schreiben "Gleichwohl bestehen bereits heute für bestimmte Rechtsbereiche Meldestellen und Meldeverfahren für Personen, die Rechtsverstöße auf vertraulichem Wege melden wollen. " Dann veröffentlichen Sie doch bitte eine Liste von Meldestellen, am besten entlang der Aufzählung in römischen Nummern von Artikel 2 Abs. 1 a) der Richtlinie EU 2019/1937. ii) ist wohl die BaFin, aber die anderen? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244761/

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. März 2022, in der Sie uns um die Veröffentl…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ [#244761] Joachim Lindenberg - BMJ-ID: [27366002]
Datum
26. April 2022 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. März 2022, in der Sie uns um die Veröffentlichung einer Liste von externen Meldestellen für Personen bitten, die Rechtsverstöße auf vertraulichem Wege melden wollen. Wie zuvor erwähnt, hat das BMJ einen Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen erarbeitet, der sich mittlerweile in der Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung befindet und veröffentlicht wurde. Die vorgesehenen externen Meldestellen einschließlich ihrer Zuständigkeiten lassen sich den §§ 19 ff. des Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz entnehmen. Hiernach wird eine externe Meldestelle auf Ebene des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt. Diese zentrale Anlaufstelle im Sinne eines „one-stop-shop“ soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Die externe Meldestelle des Bundes wird mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, soweit nicht die Länder eigene Meldestellen einrichten. Daneben sollen im speziellen Zuständigkeitsbereich der BaFin sowie im Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamtes (BKartA) externe Meldestellen eingerichtet werden. Sie können den genannten Referentenentwurf unter folgendem Link einsehen: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzg... Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen