Stand des Regierungsvorhabens „Stärkung des BSI“

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BSI stärken? Das BSI ist bisher stark in Ignoranz oder Arroganz. Klar, ich bringe jetzt reißerische Worte damit Sie meinen Blogartikel https://blog.lindenberg.one/BundesamtUnsicherheit lesen. Aber mehr davon brauchen wir nicht, wir brauchen ein anderes BSI.

wir brauchen ein BSI das Sicherheit ernst(er) nimmt statt Unsicherheit zu zertifizieren, und ein BSI dass offener veröffentlicht und auch diskutiert. Ein BSI das eine klare Linie bei Sicherheitsanforderungen reinbringt, und nicht für jedes Produkt etwas anderes will. Dann kann der Aufwand für Sicherheitskonzepte deutlich sinken, und es kann mit Sicherheit und Datenschutz bei deutschen Behörden und darüberhinaus aufwärts gehen.

Bitte veröffentlichen Sie alle Informationen zu diesem Thema.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das BSI stärken? Das BSI ist bisher stark in Ignoranz…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Stärkung des BSI“ [#244778]
Datum
28. März 2022 08:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das BSI stärken? Das BSI ist bisher stark in Ignoranz oder Arroganz. Klar, ich bringe jetzt reißerische Worte damit Sie meinen Blogartikel https://blog.lindenberg.one/BundesamtUnsicherheit lesen. Aber mehr davon brauchen wir nicht, wir brauchen ein anderes BSI. wir brauchen ein BSI das Sicherheit ernst(er) nimmt statt Unsicherheit zu zertifizieren, und ein BSI dass offener veröffentlicht und auch diskutiert. Ein BSI das eine klare Linie bei Sicherheitsanforderungen reinbringt, und nicht für jedes Produkt etwas anderes will. Dann kann der Aufwand für Sicherheitskonzepte deutlich sinken, und es kann mit Sicherheit und Datenschutz bei deutschen Behörden und darüberhinaus aufwärts gehen. Bitte veröffentlichen Sie alle Informationen zu diesem Thema. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 244778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244778/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens „Stärkung des BSI" [#244778]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens „Stärkung des BSI" [#244778]
Datum
5. April 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
930,5 KB

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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens „Stärkung des BSI" [#244778] Sehr geehrte Damen und …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens „Stärkung des BSI" [#244778]
Datum
8. April 2022 17:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.04.2022. Welche Organisationseinheiten sind denn dann jeweils fachlich zuständig und kann ich nach den konkreten Plänen oder den Stand der Umsetzung fragen? Was soll die Verpflichtung aller staatlichen Stellen zu einer regelmäßigen Überprüfung nützen, wenn die Messlatte vom BSI so niedrig hängt, dass man trotzdem unsicher ist? Interpretiere ich Ihre Antwort richtig, dass eine Auseinandersetzung mit den aktuellen Problemen des BSIs nicht erwünscht ist? Was ist Ihre Rolle bei dem Vorhaben, wenn Sie federführend sind, aber nichts wissen? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244778/