Beschwerde Dataport

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport ist bisher nicht in Navigation oder Suchen eingebunden. Aber da ich wie auf der Webseite beschrieben beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bisher nicht weitergekommen bin, wende ich mich jetzt an die anderen Aufsichten der beteiligten Bundesländer sowie an das Kraftfahrtbundesamt mit gleichlautenden Anfragen. Und ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich veröffentlichen werde, wenn es in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt gibt.

Die Aufsichten will ich auf die Datenschutzverstöße von Dataport hinweisen und auffordern, als Aufsicht und als externe Meldestelle im Sinne von Artikel 11 (1) Richtlinie (EU) 2019-1937 gegenüber ihrem jeweiligen Verantwortlichen tätig zu werden. Ich wende mich ganz bewusst an die Datenschutzaufsicht, nicht nur weil das angesichts Artikel 57 DSGVO naheliegt, sondern auch weil die Länder bzw. die Landesregierungen möglicherweise als Auftraggeber aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des OZGs in einen Interessenkonflikt verstrickt sind.

An das Kraftfahrtbundesamt, weil meines Wissens im August letzten Jahres eine Kurz-Revision des Verfahrens i-KFZ stattfand, bei dem eine Unzahl teilweise gravierender Mängel gefunden wurde. Ich frage mich daher, warum das Verfahren nicht stillgelegt wurde, was mit Sicherheit der Presse zu entnehmen gewesen wäre. Was wurde stattdessen vom Kraftfahrtbundesamt verfügt oder unternommen um die Mängel abzustellen? Und können Sie bitte auch den Revisionsbericht und ggfs. Reaktionen von Dataport den beteiligten Aufsichten und mir zukommen lassen?

An den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: die Freie und Hansestadt Hamburg hat mehrere Anfragen, Verträge mit Dataport zu veröffentlichen nicht erfüllt, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-18/. Können Sie dem bitte nachgehen? Oder muss ich eine derartige Anfrage erst selbst stellen?

Zumindest die Fragen an das Kraftfahrtbundesamt und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen meiner Meinung nach unter das IFG bzw. das Hamburger Transparenzgesetz.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Sicherheit und Datenschutz im öffentlichen Bereich wird nicht so ernst genommen, denn §43 Abs. 3 BDSG sieht keine Strafen vor. Warum also die Gesetze einhalten? Leider sieht auch die Aufsicht ganz überwiegend weg. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeD….

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://b…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
28. März 2022 09:10
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport ist bisher nicht in Navigation oder Suchen eingebunden. Aber da ich wie auf der Webseite beschrieben beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bisher nicht weitergekommen bin, wende ich mich jetzt an die anderen Aufsichten der beteiligten Bundesländer sowie an das Kraftfahrtbundesamt mit gleichlautenden Anfragen. Und ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich veröffentlichen werde, wenn es in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt gibt. Die Aufsichten will ich auf die Datenschutzverstöße von Dataport hinweisen und auffordern, als Aufsicht und als externe Meldestelle im Sinne von Artikel 11 (1) Richtlinie (EU) 2019-1937 gegenüber ihrem jeweiligen Verantwortlichen tätig zu werden. Ich wende mich ganz bewusst an die Datenschutzaufsicht, nicht nur weil das angesichts Artikel 57 DSGVO naheliegt, sondern auch weil die Länder bzw. die Landesregierungen möglicherweise als Auftraggeber aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des OZGs in einen Interessenkonflikt verstrickt sind. An das Kraftfahrtbundesamt, weil meines Wissens im August letzten Jahres eine Kurz-Revision des Verfahrens i-KFZ stattfand, bei dem eine Unzahl teilweise gravierender Mängel gefunden wurde. Ich frage mich daher, warum das Verfahren nicht stillgelegt wurde, was mit Sicherheit der Presse zu entnehmen gewesen wäre. Was wurde stattdessen vom Kraftfahrtbundesamt verfügt oder unternommen um die Mängel abzustellen? Und können Sie bitte auch den Revisionsbericht und ggfs. Reaktionen von Dataport den beteiligten Aufsichten und mir zukommen lassen? An den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: die Freie und Hansestadt Hamburg hat mehrere Anfragen, Verträge mit Dataport zu veröffentlichen nicht erfüllt, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-18/. Können Sie dem bitte nachgehen? Oder muss ich eine derartige Anfrage erst selbst stellen? Zumindest die Fragen an das Kraftfahrtbundesamt und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen meiner Meinung nach unter das IFG bzw. das Hamburger Transparenzgesetz. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Anfrage nach IFG Sehr geehrter Herr Lindenberg, das o. a. Schreiben 'Anfrage nach IFG' wird Ihnen zur K…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Anfrage nach IFG
Datum
7. April 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
863,6 KB
Sehr geehrter Herr Lindenberg, das o. a. Schreiben 'Anfrage nach IFG' wird Ihnen zur Kenntnis übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Anfrage nach IFG [#244784] Sehr << Anrede >> ich habe Sie gar nicht gebeten die Sicherheitskonzep…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Anfrage nach IFG [#244784]
Datum
7. April 2022 16:25
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Sie gar nicht gebeten die Sicherheitskonzepte zu veröffentlichen, auch wenn ich das Argument öffentliche Sicherheit für Unsinn halte. Gefährdet ist in meinen Augen nicht die öffentliche Sicherheit, sondern die Daten der Bürger. Außerdem findet ein Angreifer die Schwachstellen auch ohne Veröffentlichung - siehe https://blog.lindenberg.one/SecurityByObscurity. Ich hatte Sie gebeten den Bericht der Kurzrevision zu veröffentlichen und sämtliche Dokumente aufgrund derer das Kraftfahrtbundesamt entschieden hat, i-KFZ bei Dataport nicht stillzulegen, was zweifellos die richtige Verfügung gewesen wäre. Soweit in diesen Berichten gravierende Lücken offensichtlich sind - und das sind sie - dürfen Sie selbstverständlich Details schwärzen. Auch dürfen Sie Namen selbstverständlich Namen von Mitarbeitern schwärzen, aber ich bin überzeugt davon, dass der Rest ein Bild von Sodom und Gomorrah dokumentiert und damit von öffentlichem Interesse ist. Ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich eine Kopie von ausgewählten Sicherheitskonzepten von Dataport und auch des genannten Berichts habe und diesen ggfs. veröffentlichen werde - m.W. völlig legal auf Basis von §5 Nr. 2 GeschGehG sowie EU Richtlinie 2019-1937. Jedenfalls dann wenn sich keine Meldestelle findet, die den Fall untersuchen möchte, und danach sieht es gerade nicht aus. Ich habe den beteiligten Aufsichten eine Frist zum 30.4.2022 gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Anfrage nach IFG [#244784] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde Data…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Anfrage nach IFG [#244784]
Datum
2. Mai 2022 19:21
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde Dataport“ vom 28.03.2022 (#244784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lindenberg, das o. a. Dokument wird Ihnen zur Kenntnis übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Beschwerde Dataport
Datum
3. Juni 2022 07:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, das o. a. Dokument wird Ihnen zur Kenntnis übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> wie kann es sein, dass Dataport den Bericht erst am 01.03.2022 einreicht, wenn er sc…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
3. Juni 2022 10:03
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie kann es sein, dass Dataport den Bericht erst am 01.03.2022 einreicht, wenn er schon seit Oktober 2021 vorliegt? Wer ist denn Auftraggeber? Das Kraftfahrtbundesamt? Und das akzeptiert, dass die Ergebnisse mehrere Monate rumliegen? Da war ich dann doch schneller, ich habe die Berichte in der Zwischenzeit auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport veröffentlicht. Und ich beabsichtige auch, bei Ihren Entscheidungen nachzuhaken und erwarte eigentlich von Ihnen, dass Sie unaufgefordert die Ergebnisse der Untersuchung und die Entscheidung des Kraftfahrtbundesamt veröffentlichen. Vielen Dank und viele Grüße Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> ich möchte nachfragen, wo das Kraftfahrtbundesamt in der Prüfung und Entscheidung s…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
21. Juli 2022 15:01
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte nachfragen, wo das Kraftfahrtbundesamt in der Prüfung und Entscheidung steht bzw. was entschieden wurde. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 21. Juli d. J. Der Bericht der Kurzrevision vo…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Beschwerde Dataport
Datum
25. Juli 2022 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 21. Juli d. J. Der Bericht der Kurzrevision von Dataport ist mittlerweile durch die IT-Sima geprüft worden. Zur Behebung festgestellter Mängel ist Dataport eine Frist bis zum 01.11.2022 gewährt worden. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> im Rahmen des Berichts zur IS-Kurzrevision und dem Abschlussbericht wurden die Schw…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
25. Juli 2022 12:50
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Rahmen des Berichts zur IS-Kurzrevision und dem Abschlussbericht wurden die Schwachstellen doch schon durch HiSolutions bewertet. Warum hat eine zweite Bewertung durch IT-Sima stattgefunden? Und bitte veröffentlichen Sie den Bericht oder die Bewertung von IT-Sima. Ist denn geplant, dass im November 2022 gleich ein erneuter Penetrationstest, eine Revision oder ein Audit stattfindet, um zu bestätigen, dass die Probleme tatsächlich gelöst wurden ohne neue Löcher einzubauen? Ich denke die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, warum es mehr als ein Jahr dauert (vom Penetrationstest im August 2021 bis Anfang November 2022), dass schwerwiegende Sicherheitsmängel abgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre E-Mail. In einem vorherigen Schreiben hatten wir Ihnen ja be…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
26. Juli 2022 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre E-Mail. In einem vorherigen Schreiben hatten wir Ihnen ja bereits mitgeteilt, dass eine Freigabe zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Schutzes der behördlichen Entscheidungsprozesse nach § 4 Abs. 1 IFG ausgeschlossen sei, da der IS-Kurzrevisionsbericht von Dataport sowie damit zusammenhängender Dokumente der Vorbereitung einer Entscheidung des KBA dient. Eine vorzeitige Veröffentlichung wäre geeignet, das Ergebnis der anhängigen Prüfung zu beeinflussen und hätte in der Folge auch Einfluss auf die Entscheidung des KBA. Dies ist immer noch aktuell und müssen wir einstweilen darauf verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> Sie hatten doch geschrieben, dass Dataport eine Frist bis 31.10.2022 eingeräumt wur…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
26. Juli 2022 14:55
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie hatten doch geschrieben, dass Dataport eine Frist bis 31.10.2022 eingeräumt wurde. Also hat das KBA entschieden. Welche Entscheidung ist denn noch offen? Und außerdem unterliegen Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten nach §4 I Satz 2 IFG ausdrücklich nicht dem Vorbehalt von §4 I Satz 1 IFG. Insofern sehe ich überhaupt keine Rechtfertigung, diese Dokumente nicht zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> es ist wieder ein Monat vergangen ohne dass Sie reagiert haben. Muss ich Untätigkei…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
31. August 2022 23:00
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist wieder ein Monat vergangen ohne dass Sie reagiert haben. Muss ich Untätigkeitsklage einreichen damit Sie die Dokumente veröffentlichen? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wie ich bereits in meiner vorherigen Antwort an Sie …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
5. September 2022 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wie ich bereits in meiner vorherigen Antwort an Sie ausgeführt hatte, ist Dataport eine Frist zur Nachbesserung bis Anfang November eingeräumt worden. Wir melden uns anschliessend wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> das ist keine Grund, meine Anfrage nach dem IFG zu verzögern, denn ich habe nur nac…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244784]
Datum
5. September 2022 23:19
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist keine Grund, meine Anfrage nach dem IFG zu verzögern, denn ich habe nur nach den Dokumenten oder Gutachten gefragt, und die existieren bereits. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde Dataport“ [#244784]
Datum
6. September 2022 15:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/244784/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Kraftfahrtbundesamt ganz offensichtlich Dokumente besitzt die Gutachtencharakter haben und nicht geschützte Entscheidungsvorbereitung sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anhänge: - 244784.pdf - 2022-04-07_1-AnfragenachIFG-r.pdf - 2022-06-03_1-20220530-antwort-lindenberg-r.pdf Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/005 II#0439 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde Dataport“ [#244784] # IFG-724/005 II#0439
Datum
8. September 2022 08:11
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/005 II#0439 Sehr geehrter Herr Lindenberg, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Da die von Dataport vorgelegten Berichte (Bericht zu…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Beschwerde Dataport [#244784] - Zwischennachricht
Datum
8. September 2022 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Da die von Dataport vorgelegten Berichte (Bericht zur IS-Kurzrevision, Audit-, IS-Penetrationstest- und IS-Webcheck-Bericht) als vertraulich eingestuft sind, muss Dataport vor deren Veröffentlichung als Drittbeteiligte gem. § 8 Abs. 1 IFG angehört werden. Ich die Firma Dataport um Stellungnahme gebeten. Wir melden uns dann wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439
Datum
14. September 2022 11:41
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/005 II#0439 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr << Anrede >> ich habe das …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
14. September 2022 12:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe das Kraftfahrt-Bundesamt so verstanden, dass weitere Gutachten in Auftrag gegeben wurden, die mir und der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Darüberhinaus erscheint es mir sehr fragwürdig, wenn Dataport über das Drittbeteiligungsverfahren "vertuschen" dürfte, dass die Sicherheit der Verarbeitung nicht gewährleistet ist. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439
Datum
26. September 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/005 II#0439 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr geehrte Damen und Herren, da inzwische…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
7. Dezember 2022 14:30
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da inzwischen die Dataport gesetzte Frist abgelaufen ist bitte ich um die Veröffentlichung aller Dokumente zu diesem Vorgang. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
8. Dezember 2022 08:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
wganfragenachifg244784_1.eml
4,7 KB
wganfragenachifg244784.eml
3,2 KB
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht, allerdings hatte die von Ihnen zugezogene Mitarbeiterin vom BfDI Ihnen bereits mitgeteilt, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, da sie bereits über die begehrten Informationen selbst verfügen und diese auf Ihrer Internetseite auch vor langer Zeit bereits veröffentlicht haben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr << Anrede >> ich verfü…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
8. Dezember 2022 12:08
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verfüge nur über einen kleine Teil der Dokumente. Mir liegt insbesondere nicht der von Ihnen genannte Bericht von IT Sima vor, noch die Entscheidung des KBAs zum Weiterbetrieb. Ich darf Sie auf die folgenden Nachrichten hinweisen: https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/#nachricht-718930 https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/#nachricht-719576 https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/#nachricht-733298 Ich sehe daher keine Rechtsgrundlage für eine Ablehnung des IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr << Anrede >> ich verfü…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
8. Dezember 2022 12:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verfüge nur über einen kleine Teil der Dokumente. Mir liegt insbesondere nicht der von Ihnen genannte Bericht von IT Sima vor, noch die Entscheidung des KBAs zum Weiterbetrieb. Ich darf Sie auf die folgenden Nachrichten hinweisen: https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/#nachricht-718930 https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/#nachricht-719576 https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/#nachricht-733298 Ich sehe daher keine Rechtsgrundlage für eine Ablehnung des IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr geehrter Herr Lindenberg, Frau Mal…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
8. Dezember 2022 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, Frau Malguth hatte Sie in Ihrem Schreiben vom 14.9. darum gebeten, dass Sie mitteilen, welche Unterlagen Gegenstand Ihrer Vermittlungsbitte sind. Bitte halten Sie sich auch an die von Ihnen gewählten Abläufe. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr << Anrede >> welche Do…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
8. Dezember 2022 13:57
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> welche Dokumente zur Genehmigung (mit Auflagen) oder Kontrolle von Dataport bei Ihnen vorhanden sind können doch nur Sie wissen. Ich kann das nur aus der Kommunikation in diesem Antrag herauslesen. Ich möchte alle veröffentlicht sehen, die ich noch nicht habe. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr geehrter Herr Lindenberg, nach dem…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
8. Dezember 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindenberg, nach dem Schreiben vom 14.09.2022 hatte ich nichts mehr gehört und war von einer Erledigung ausgegangen. Die Drittanhörung Dataports hatte ich seinerzeit bereits durchgeführt. Ich erkundige mich auch nach weiteren Dokumenten, die hierzu im KBA diesbezüglich verfasst wurden und melde mich bei Ihnen dann damit in Kürze. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439
Datum
15. Dezember 2022 12:32
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/005 II#0439 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784] Sehr << Anrede >> wenn Sie die …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/005 II#0439 [#244784]
Datum
15. Dezember 2022 19:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn Sie die Chronologie genau ansehen, dann wird Ihnen aufgefallen sein, dass ich meine Nachricht an Sie vor dem Einlenken des Kraftfahrtbundesamts geschickt habe. Ob jetzt die erwarteten Dokumente gefunden werden muss sich noch herausstellen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244784/
Kraftfahrt-Bundesamt
Zwischenbescheid Anfrage Joachim Lindenberg nach IFG Sehr geehrter Herr Lindenberg, anbei erhalten Sie den Prüfer…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Zwischenbescheid Anfrage Joachim Lindenberg nach IFG
Datum
4. Januar 2023 11:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
checkliste-prfung-i-kfz-dataport_konvertiert.pdf
62,4 KB
Sehr geehrter Herr Lindenberg, anbei erhalten Sie den Prüfergebnisbericht vom 12.05.2022, mit dem Dataport die Fristverlängerung auf Basis der eingereichten Unterlagen vom 26.10.2021 mitgeteilt wurde. Da die Datei per Cryptshare versandt wurde, gibt es leider keine E-Mail. Die Drittanhörung hinsichtlich der anderen Dokumente dauert noch an, da außer Dataport noch die Auftraggeber und der Auditor angehört werden muss und dort leider Urlaubsabwesenheiten Betroffener bis 9. Januar bestehen. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen sobald alle Rückmeldungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Abschliessender Bescheid Ihres Antrages nach IFG Anfrage Sehr geehrter Herr Lindenberg, mit Ihren Antrag nach IFG…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Abschliessender Bescheid Ihres Antrages nach IFG Anfrage
Datum
9. Januar 2023 12:08
Status
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mit Ihren Antrag nach IFG vom 28. März und 7. April 2022 baten Sie um Übermittlung des Berichts der Kurzrevision des Verfahrens i-kfz und sämtliche Dokumente aufgrund derer das KBA entschieden habe, i-kfz bei Dataport nicht stillzulegen. Da das KBA der Firma Dataport jedoch eine Nachbesserungsfrist bis 1. November 2022 eingeräumt war, war der behördliche Entscheidungsprozess noch nicht beendet und wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Ausgang der Nachbesserung vor Veröffentlichung der von Ihnen begehrten Dokumente aufgrund des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse nach § 4 Abs. 1 IFG abgewartet werden müsse. Diesem stimmte auch die von Ihnen als Vermittlerin zugezogene [geschwärzt] vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit zu. Mit E-Mail vom 04.01. d. J. habe ich Ihnen bereits den Prüfergebnisbericht vom 12.05.2022 übermittelt, mit dem das KBA der Firma Dataport die Fristverlängerung auf Basis der eingereichten Unterlagen vom 26.10.2021 mitgeteilt hatte. Hinsichtlich der weiteren von Ihnen begehrten Unterlagen hatte ich der Firma Dataport und deren Auftraggeber ITV Schleswig-Holstein und LBV Hamburg, sowie dem Auditor HiSolutions als Drittbeteiligte nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die LBV Hamburg stimmt einer Veröffentlichung nicht zu. Sie vertritt die Auffassung, dass der Inhalt der angefragten Dokumente die Sicherheit der LBV Hamburg gefährde. Ihr IFG Antrag vom 28. März 2022 wird daher hiermit insoweit abgelehnt. Gem. § 9 Abs. 4 IFG ist gegen die Entscheidung ein Widerspruch zulässig. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 211-065.06/002#008-LINDENBERG, JOACHIM Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 10…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 211-065.06/002#008-LINDENBERG, JOACHIM
Datum
23. Januar 2023 08:37
Status
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 10.01.2023 und möchte Sie darauf hinweisen, dass das Kennwort nur noch bis heute verfügbar ist. Sollten Sie diese Nachricht erst später lesen, können Sie mich natürlich jederzeit anrufen und Sie bekommen die Datei erneut übersandt. Mit freundlichen Grüßen