Verkehszählungen im Sprengelkiez ab 2016

- Die Ergebnisse der Verkehrszählungen im Sprengelkiez in den Jahren 2016 bis heute, insbesondere Tegeler Straße, Sprengelstraße und Triftstraße (Anzahl der Verkehrsteilnehmer aufgeschlüsselt nach Verkehrsmittel)
- Wenn möglich, auch Informationen über Fahrtrichtungen und Zeiten dazu

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehszählungen im Sprengelkiez ab 2016 [#244876]
Datum
28. März 2022 20:59
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Ergebnisse der Verkehrszählungen im Sprengelkiez in den Jahren 2016 bis heute, insbesondere Tegeler Straße, Sprengelstraße und Triftstraße (Anzahl der Verkehrsteilnehmer aufgeschlüsselt nach Verkehrsmittel) - Wenn möglich, auch Informationen über Fahrtrichtungen und Zeiten dazu
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244876/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mail erhalten Sie zur Kenntnisnahme und ggf. mit der Bitte um weitere…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Verkehszählungen im Sprengelkiez ab 2016 [#244876]
Datum
29. März 2022 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mail erhalten Sie zur Kenntnisnahme und ggf. mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihr Einverständnis vorausgesetzt und Ihre Anfrage an die dafür zuständige Senatsv…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Verkehszählungen im Sprengelkiez ab 2016 [#244876]
Datum
29. März 2022 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihr Einverständnis vorausgesetzt und Ihre Anfrage an die dafür zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Damit Sie den Weg Ihrer Mail nachvollziehen können, haben wir Sie dabei in cc gesetzt. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen vorsichtshalber die Kontaktdaten der zuständigen Verwaltung: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Die Abt…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Verkehszählungen im Sprengelkiez ab 2016 [#244876]
Datum
29. März 2022 14:50
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Die Abteilung VI- Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch und übernimmt die Auswertung und Herausgabe der amtlichen Verkehrszählungsergebnisse. Folgende Erhebungsdaten können wir für Sie bereitstellen: • K 353 Fennstraße / Tegeler Straße (Di., 27.06.2017) • K 270 Amrumer Str. / Torfstraße (Mi., 23.11.2016; Do., 04.04.2019; Di., 08.09.2020) • K 5212 Müllerstraße / Burgsdorfstr. (Mo., 14.03.2016; Di., 27.08.2019; Di., 08.09.2020). Die Auswertung erhält jeweils ein Knotenstromdiagramm und eine tabellarische Auswertung mit Angabe der Fahrzeugarten Pkw+Lfw, Lkw, Bus, Krad und Radfahrer für den jeweiligen Erhebungstag. Zu den voraussichtlichen Kosten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Akteneinsicht nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Die Kosten richten sich nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand, in diesem Fall würden Gebühren in Höhe von 25€ anfallen (bei Versand per E-Mail, ohne Ausdrucke/Kopien) und ich bräuchte vorher eine Zustimmung zur Kostenübernahme. Weitere Zähldaten liegen uns nicht vor, da sich die u.g. Straßenabschnitte (Tegeler Str., Sprengel Str., Triftstr.) im sogenannten Nebennetz befinden (nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes nach den StEP-Stufen). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Übersendung der o.g. Zähldaten wünschen und dass Sie die geschätzten Kosten in Höhe von 25 € übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aktuell würde ich mir die Kosten gerne spa…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehszählungen im Sprengelkiez ab 2016 [#244876]
Datum
16. April 2022 13:18
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aktuell würde ich mir die Kosten gerne sparen. Ich werde mich zurückmelden sollte sich dies ändern. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244876/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.