Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen Einrichtungen

A) Wie hoch sind die ungefähren jährlichen Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen Einrichtungen/Standorte/Liegenschaften durch die deutsche Bundeswehr?

B) Werden die Kosten für die Bewachung den anderen Staaten in Rechnung gestellt und bezahlt oder erfolgt dieses in Rahmen der "Amtshilfe"?

C) Falls aktuell keine Bewachung durch die Bundeswehr stattfindet, gab es diese jemals und können ungefähr die Kosten beziffert werden?

Ergebnis der Anfrage

Antwort inzwischen hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2012
  • Frist
    25. September 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A) Wie hoch sind…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen Einrichtungen
Datum
24. August 2012 12:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
A) Wie hoch sind die ungefähren jährlichen Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen Einrichtungen/Standorte/Liegenschaften durch die deutsche Bundeswehr? B) Werden die Kosten für die Bewachung den anderen Staaten in Rechnung gestellt und bezahlt oder erfolgt dieses in Rahmen der "Amtshilfe"? C) Falls aktuell keine Bewachung durch die Bundeswehr stattfindet, gab es diese jemals und können ungefähr die Kosten beziffert werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Az: 12-10-00/03 Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre eMail an das Bundesministerium der Verteidigung…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zwischennachricht: Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen Einrichtungen (8311)
Datum
27. August 2012 11:22
Status
Warte auf Antwort
Az: 12-10-00/03 Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre eMail an das Bundesministerium der Verteidigung, in dem Sie um Auskunft zu Kosten für die Bewachung von ausländischen, militärischen Einrichtungen/Standorten/Liegenschaften durch die deutsche Bundeswehr bitten, danke ich Ihnen. Sobald mir das Ergebnis der Recherche vorliegt, werde ich Ihnen antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort Antwort erhalten. Antwort darf nach §41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 Satz 1 VwVfG nicht veröff…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
21. September 2012
Status
Antwort erhalten. Antwort darf nach §41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 Satz 1 VwVfG nicht veröffentlicht werden.