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Anwendungshilfen, Dienstanweisungen, Urteile zum UIG und VIG

Sehr geehrter Herr Sauer,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte als auschließlich kostenfreie (auch bzg. Auslagen) IFG Anfrage (im Rahmen einer einfachen Anfrage oder im Rahmen von kostfreien Anfrage wegen öffentlichen Interesses) um digitale Kopien (PDF), die dem BMUB zum

A) UIG
B) VIG

vorliegen:

1. Anwendunghilfen,
2. Dienstanweisungen im Zusammenhang dieser Gesetze,
3. Prüfmuster zur Anwendung dieser Gesetze,
4. Schulungsunterlagen,
5. Vorträge,
6. Stellungnahmen,
7. Beispiele für die Auflösung von Konflikten Intersse des Antragstellers/Allgemeinheit vs. Dritter (z.B. persönliche Daten, z.B. §9 UIG/§3 VIG)
8. Mitteilungen/Antworten des BfDI an das BMUB bezüglich den Umgang mit Konflikten,
9. Gerichtsentscheidungen mit Beteiligung des BMUB bezüglich dieser Gesetze,
10. Sammlung von wesentlichen Rechtssprechungen zu diesen Gesetzen,
11. Sammlung von Textbausteinen zu diesen Gesetzen/ihrer Anwendung.

Argumente für Transparenz und Öffentlichkeit zu diesen Punkten (z.B. i.S. § 2 Satz 2 IFGGebV) kann ich auf Anfrage (§§ 25,28 VwVfG) detailiert mit Zitaten der h.M., z.B. IFG Schoch, 2. Auflage 2016, darlegen. Öffentliches Verständis für die Anwendungspraxis des BUMB reduziert Konflikte bei Anträge und somit Arbeitsaufwand für Beratungs- und Begründungen für Ihre Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2017
  • Frist
    3. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte als auschließlich kostenfreie (auch …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
Anwendungshilfen, Dienstanweisungen, Urteile zum UIG und VIG [#24494]
Datum
31. August 2017 11:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte als auschließlich kostenfreie (auch bzg. Auslagen) IFG Anfrage (im Rahmen einer einfachen Anfrage oder im Rahmen von kostfreien Anfrage wegen öffentlichen Interesses) um digitale Kopien (PDF), die dem BMUB zum A) UIG B) VIG vorliegen: 1. Anwendunghilfen, 2. Dienstanweisungen im Zusammenhang dieser Gesetze, 3. Prüfmuster zur Anwendung dieser Gesetze, 4. Schulungsunterlagen, 5. Vorträge, 6. Stellungnahmen, 7. Beispiele für die Auflösung von Konflikten Intersse des Antragstellers/Allgemeinheit vs. Dritter (z.B. persönliche Daten, z.B. §9 UIG/§3 VIG) 8. Mitteilungen/Antworten des BfDI an das BMUB bezüglich den Umgang mit Konflikten, 9. Gerichtsentscheidungen mit Beteiligung des BMUB bezüglich dieser Gesetze, 10. Sammlung von wesentlichen Rechtssprechungen zu diesen Gesetzen, 11. Sammlung von Textbausteinen zu diesen Gesetzen/ihrer Anwendung. Argumente für Transparenz und Öffentlichkeit zu diesen Punkten (z.B. i.S. § 2 Satz 2 IFGGebV) kann ich auf Anfrage (§§ 25,28 VwVfG) detailiert mit Zitaten der h.M., z.B. IFG Schoch, 2. Auflage 2016, darlegen. Öffentliches Verständis für die Anwendungspraxis des BUMB reduziert Konflikte bei Anträge und somit Arbeitsaufwand für Beratungs- und Begründungen für Ihre Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Michel, ich danke für Ihre zwei Folgeschreiben vom 31. August 2017 betreffend die Handhabung…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anwendungshilfen, Dienstanweisungen, Urteile zum UIG und VIG [#24494]
Datum
29. September 2017 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, ich danke für Ihre zwei Folgeschreiben vom 31. August 2017 betreffend die Handhabung von Anträgen nach dem UIG und dem VIG im BMUB. Diese beziehen sich auf Ihren Antrag vom 29. August 2017 und meine Antwort vom 30. August 2017 betreffend unsere Vorgehensweise in Bezug auf IFG-Anträge. Ihre einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt: I) Zum VIG: Zum VIG liegen keinerlei Informationen wie von Ihnen erbeten im BMUB vor. Das VIG spielt in der Informationsantragspraxis des BMUB keine Rolle: Alle Anträge auf Informationszugang, die das BMUB erhält, unterfallen dem UIG oder dem IFG. II) Zum UIG: Zu 1) Zum UIG existiert im BMUB ein Leitfaden als Orientierungshilfe für BMUB-Mitarbeiter/innen bei der Anwendung des UIG. Beigefügt übersende ich Ihnen dieses Dokument in der aktuellen fortgeschriebenen Fassung vom 24. Juni 2015 (Anlage 1). Ferner übersende ich Ihnen die Folien eines aktuellen hausinternen Vortrages (Anlage 2). Zu 2) Siehe hierzu meine Antwort zur GO BMUB vom 30. August 2017, die sich bereits auch auf das UIG bezieht. Zu 3) Siehe hierzu meine obenstehende Antwort zu 1). Zu 4) Siehe hierzu meine obenstehende Antwort zu 1). Zu 5) Siehe hierzu meine obenstehende Antwort zu 1). Zu 6) Hier ist Ihre Anfrage leider zu unbestimmt. Um welche Stellungnahmen von wem wozu geht es Ihnen? Zu 7) Auch hier ist Ihre Anfrage leider zu unbestimmt. Ein möglicherweise auftretender Konflikt zwischen dem öffentlichen Interesse an der Herausgabe einer Umweltinformation einerseits und den betroffenen und geschützten öffentlichen oder/und sonstigen Belangen nach den §§ 8 und 9 UIG andererseits ist nach den gesetzlichen Vorgaben jeweils durch eine Abwägung im Einzelfall aufzulösen. Zu 8) Für die Auslegung und den Vollzug des UIG ist der BfDI vom Gesetzgeber keine Zuständigkeit zugewiesen worden. Daher ist die von Ihnen erbetene Information im BMUB nicht vorhanden. Zu 9) Ich verstehe Ihre Frage so, dass es Ihnen um Gerichtsentscheidungen zum UIG geht, bei denen das BMU(B) als informationspflichtige Stelle beklagt worden ist. Solche Entscheidungen sind erfreulicher Weise außerordentlich selten. Zur Vermeidung von erhöhten Verwaltungsaufwand verzichte ich auf eine historische Aktenrecherche und verweise auf die letzten zwei Klageverfahren, die gegen das BMU(B) wegen des UIG eingeleitet worden sind: Das letzte höchstrichterliche Verfahren gegen das BMU(B) ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. August 2012 (Az. 7 C 7.12) abgeschlossen worden; dieses Urteil finden Sie unter http://www.bverwg.de/entscheidungen/e.... In einem weiteren Verfahren gegen das BMU(B) hat das OVG NW mit Urteil vom 30. August 2016 entschieden; dieses Urteil finden Sie unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/o.... Zu 10) Eine solche spezifische Rechtsprechungssammlung zum UIG ist im BMUB nicht vorhanden. Bei der Bearbeitung von Informationsanfragen wird hier regelmäßig auf juristische Datenbanken und juristische Fachliteratur zurückgegriffen. Zu 11) Hier ist Ihre Anfrage leider zu unbestimmt. Um was für Textbausteine zu diesen Gesetzen / Ihrer Anwendung geht es Ihnen konkret? Ich hoffe, dass diese Informationen und Antworten für Sie von Nutzen sind. Ich bitte ferner um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Diese Auskunftserteilung ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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