Raserei auf der B229 Werdohl-Bärenstein

betrifft die raserei auf der B229 Werdohl-Bärenstein.
Beidseitig ist Tempolimit 30 jedoch nur die wenigsten halten sich daran.Man bekommt die Lichthupe und Hupe wenn man als Anwohner dort 30 fährt.Teilweise wird riskant überholt.
Ich habe mich auch schon ans Ordnungsamt in dieser Sache gewandt,passiert ist bis heute nichts.

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  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Uwe Tschanz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Details
Von
Uwe Tschanz
Betreff
Raserei auf der B229 Werdohl-Bärenstein [#244943]
Datum
29. März 2022 17:39
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
betrifft die raserei auf der B229 Werdohl-Bärenstein. Beidseitig ist Tempolimit 30 jedoch nur die wenigsten halten sich daran.Man bekommt die Lichthupe und Hupe wenn man als Anwohner dort 30 fährt.Teilweise wird riskant überholt. Ich habe mich auch schon ans Ordnungsamt in dieser Sache gewandt,passiert ist bis heute nichts.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Tschanz Anfragenr: 244943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244943/ Postanschrift Uwe Tschanz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Tschanz

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