BC 100 Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten (Ba-Wü) via Schaffhausen (Schweiz)

Hallo,

Die DB Fernverkehr AG, dessen Eigentümer zu 100% der Bund ist,
hat ein Angebot names "Bahn Card 100" mit diesem Angebot kann man die Züge der deutschen Bahn unbegrenzt im Bundesgebiet nutzen.

Zusätzlich dazu gibt es Strecken, welche im Ausland liegen, jedoch von dem Angebot BC 100 erfasst werden.
(z.B. Außerfernbahn von Kempten (Bayern) über Reutte in Tirol (Österreich) nach Garmisch-Partenkirchen (Bayern) ).

Bezüglich einer Strecke in Baden-Württemberg, bei der der Fall ähnlich lagert, habe ich eine Anfrage an den Bahn-Comfort-Service (Zuständig für BC 100) der DB Fernverkehr, der SBB (Schweizer Bundesbahn) und den regionalen Ansprechpartner in Baden-Württemberg "bwegt" gestellt,
und wurde von allen drei Ansprechpartnern an eine jeweils andere Stelle verwiesen,
OHNE eine eindeutige Antwort zu erhalten.

Deswegen stelle ich meine Frage nun direkt an den Eigentümer der DB Fernverkehr AG bzw. das zuständige Verkehrsministerium.

Man kann mit der BC 100 die Eisenbahnstrecke von Singen (Hohentwiel) über Schaffhausen Richtung Basel nutzen. Schaffhausen liegt in der Schweiz.

In Schaffhausen zweigt eine Bahnstrecke Richtung Zürich ab.
Jene führt durch die Schweiz entlang des Rheinfalls und führt kurzzeitig (2 Bahnstationen) wieder über deutsches Hoheitsgebiet, ehe die Fahrt in tiefere Regionen der Schweiz weiterführt nach Zürich.
Die betreffenden deutschen Orte sind Jestetten und Lottstetten.
(Kartenlink zur besseren Übersicht unten angefügt)

Die Bahnstrecke von Lottstetten und Jestetten wird ausschließlich von Zügen der SBB bedient.
Bei dem regionalen Angebot Baden-Württemberg-Ticket kann man bis Lottstetten bzw. Jestetten -von Schaffhausen aus- reisen.
Fahrscheine des deutschen öffentlichen Personennahverkehrs werden bis dahin also anerkannt.

Bei der BahnCard 100 ist dies in den Beförderungsbedingungen angegebenem Tarifanzeiger nicht ersichtlich, dass eine Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten gegeben ist.
Ob eine Anerkennung analog zu Nahverkehrsfahrscheinen von "bwegt" stattfindet, wollte mir bisweilen niemand VERBINDLICH sagen.

Deswegen die Frage kurz und knapp:
Darf man mit der BC 100 der DB Fernverkehr AG nach Lottstetten oder Jestetten, aus Deutschland über Schaffhausen kommend, reisen?

Zusatzfrage, falls es erlaubt ist:
Ist ein Ausstieg z.B. am Rheinfall zwischen Schaffhausen und Jestetten dann erlaubt oder muss man von Deutschland kommend zwingend nach Jestetten oder Lottstetten durchreisen?

Zu besseren Übersicht zu meiner Frage anbei eine Streckenkarte des Eisenbahnnetzes von Baden-Württemberg.
( Schaffhausen liegt unten, mittig im grauen Bereich (grauer Bereich = Ausland; Schweiz) ; Jestetten und Lottstetten südlich davon. )

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:b341fc96-dcdf-40bc-92ec-370286f29fcc/Liniennetzplan-BW-2021-2022.pdf

Beste Grüße und vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Jens Peter Fey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Die DB Fe…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
BC 100 Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten (Ba-Wü) via Schaffhausen (Schweiz) [#245065]
Datum
30. März 2022 18:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Die DB Fernverkehr AG, dessen Eigentümer zu 100% der Bund ist, hat ein Angebot names "Bahn Card 100" mit diesem Angebot kann man die Züge der deutschen Bahn unbegrenzt im Bundesgebiet nutzen. Zusätzlich dazu gibt es Strecken, welche im Ausland liegen, jedoch von dem Angebot BC 100 erfasst werden. (z.B. Außerfernbahn von Kempten (Bayern) über Reutte in Tirol (Österreich) nach Garmisch-Partenkirchen (Bayern) ). Bezüglich einer Strecke in Baden-Württemberg, bei der der Fall ähnlich lagert, habe ich eine Anfrage an den Bahn-Comfort-Service (Zuständig für BC 100) der DB Fernverkehr, der SBB (Schweizer Bundesbahn) und den regionalen Ansprechpartner in Baden-Württemberg "bwegt" gestellt, und wurde von allen drei Ansprechpartnern an eine jeweils andere Stelle verwiesen, OHNE eine eindeutige Antwort zu erhalten. Deswegen stelle ich meine Frage nun direkt an den Eigentümer der DB Fernverkehr AG bzw. das zuständige Verkehrsministerium. Man kann mit der BC 100 die Eisenbahnstrecke von Singen (Hohentwiel) über Schaffhausen Richtung Basel nutzen. Schaffhausen liegt in der Schweiz. In Schaffhausen zweigt eine Bahnstrecke Richtung Zürich ab. Jene führt durch die Schweiz entlang des Rheinfalls und führt kurzzeitig (2 Bahnstationen) wieder über deutsches Hoheitsgebiet, ehe die Fahrt in tiefere Regionen der Schweiz weiterführt nach Zürich. Die betreffenden deutschen Orte sind Jestetten und Lottstetten. (Kartenlink zur besseren Übersicht unten angefügt) Die Bahnstrecke von Lottstetten und Jestetten wird ausschließlich von Zügen der SBB bedient. Bei dem regionalen Angebot Baden-Württemberg-Ticket kann man bis Lottstetten bzw. Jestetten -von Schaffhausen aus- reisen. Fahrscheine des deutschen öffentlichen Personennahverkehrs werden bis dahin also anerkannt. Bei der BahnCard 100 ist dies in den Beförderungsbedingungen angegebenem Tarifanzeiger nicht ersichtlich, dass eine Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten gegeben ist. Ob eine Anerkennung analog zu Nahverkehrsfahrscheinen von "bwegt" stattfindet, wollte mir bisweilen niemand VERBINDLICH sagen. Deswegen die Frage kurz und knapp: Darf man mit der BC 100 der DB Fernverkehr AG nach Lottstetten oder Jestetten, aus Deutschland über Schaffhausen kommend, reisen? Zusatzfrage, falls es erlaubt ist: Ist ein Ausstieg z.B. am Rheinfall zwischen Schaffhausen und Jestetten dann erlaubt oder muss man von Deutschland kommend zwingend nach Jestetten oder Lottstetten durchreisen? Zu besseren Übersicht zu meiner Frage anbei eine Streckenkarte des Eisenbahnnetzes von Baden-Württemberg. ( Schaffhausen liegt unten, mittig im grauen Bereich (grauer Bereich = Ausland; Schweiz) ; Jestetten und Lottstetten südlich davon. ) https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:b341fc96-dcdf-40bc-92ec-370286f29fcc/Liniennetzplan-BW-2021-2022.pdf Beste Grüße und vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 245065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245065/
Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey
Jens Peter Fey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BC 100 Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten (…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
AW: BC 100 Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten (Ba-Wü) via Schaffhausen (Schweiz) [#245065]
Datum
27. September 2022 05:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BC 100 Gültigkeit nach Jestetten/Lottstetten (Ba-Wü) via Schaffhausen (Schweiz)“ vom 30.03.2022 (#245065) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)-Bescheid Sehr geehrter Herr Fey, beiliegend übersende ich Ihnen die…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)-Bescheid
Datum
5. Oktober 2022 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fey, beiliegend übersende ich Ihnen die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf Ihren Antrag vom 30.03.2022 und Ihre E-Mail vom 27.09.2022 Mit freundlichen Grüßen