Verwaltungsvorschrift zum Ideenmanagement in der Berliner Verwaltung

Die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift zum Ideenmanagement in der Berliner Verwaltung.
Im Internet findet man zwar ein paar Varianten, aber man erkennt leider nicht, ob die noch gültig sind oder nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschrift zum Ideenmanagement in der Berliner Verwaltung [#245070]
Datum
30. März 2022 19:17
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift zum Ideenmanagement in der Berliner Verwaltung. Im Internet findet man zwar ein paar Varianten, aber man erkennt leider nicht, ob die noch gültig sind oder nicht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245070/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2022 19:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage vom 30. März 2022 Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer am 30. März 2022 eingegang…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. März 2022
Datum
5. Mai 2022 18:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
466 Bytes
image002.jpg
449 Bytes
image003.png
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer am 30. März 2022 eingegangenen Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport zur "aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zum Ideenmanagement in der Berliner Verwaltung" finden Sie unten folgende Hinweise: Die von Ihnen aufgezählten Rechtsgrundlagen für Ihren Anspruch aus IFG und VIG sind nicht einschlägig. Die von Ihnen begehrte Information ist öffentlich zugänglich. Sie können die Information unter den nachfolgenden Links abrufen: - Link zur Verwaltungsvorschrift zu Ideenmanagement https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjFyM6n3bP3AhXfhP0HHVbFA-4QFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fba-tempelhof-schoeneberg%2Fpolitik-und-verwaltung%2Fservice-und-organisationseinheiten%2Fsteuerungsdienst%2Fverwaltvorschriften-f-d-berl-ideenmanagement-ll-2.pdf&usg=AOvVaw1wOt5HCjSXYYDrif6gw8BW - Link zum Rundschreiben zur weiteren Anwendung der Verwaltungsvorschrift nach deren Auslaufen https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjFyM6n3bP3AhXfhP0HHVbFA-4QFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fpolitik-und-verwaltung%2Frundschreiben%2Fdownload.php%2F4320793&usg=AOvVaw2R2k5eshsX218ZVx-1FtFI Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Nachfrage - sollte sie als ein Antrag nach IFG gewertet werden - deshalb keine Erfolgsaussichten haben wird. Der Anspruch auf Zugang zu Information im Falle einer Antragstellung nach IFG wäre nicht gegeben. Einschlägig wäre hier Art. 9 Abs. 3 IFG analog i.V.m. Berliner IFG. Danach kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. In diesem Falle wird der Antrag nicht inhaltlich geprüft. Ich hoffe, dass unsere Hinweise Ihnen weiter helfen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 30. März 2022 [#245070] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Übermittlung der Links!…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30. März 2022 [#245070]
Datum
5. Mai 2022 19:24
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Übermittlung der Links! Wie ich geschrieben hatte, habe ich die VV ja auch gefunden, konnte aber nicht sicher sein, ob diese weiterhin gültig ist. Und wenn wir ehrlich sind: Es ist kaum vorstellbar, dass eine Verwaltungsvorschrift seit 22 Jahren unverändert fortbesteht. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245070/