Beschlüsse des Ältestenrats zu Sicherungsbaumaßnahmen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sämtliche Beschlüsse des Ältestenrats in der 18., 19. und 20. Wahlperiode, die sich mit Sicherungsbaumaßnahmen für Mitglieder des Bundestags befassen (vgl. die Nennung derartiger Beschlüsse durch den BT: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherungsbaumanahmen-fur-abgeordnete/76753/anhang/bt-sicherheit_geschwaerzt.pdf)

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  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Beschlü…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Beschlüsse des Ältestenrats zu Sicherungsbaumaßnahmen [#245118]
Datum
31. März 2022 09:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Beschlüsse des Ältestenrats in der 18., 19. und 20. Wahlperiode, die sich mit Sicherungsbaumaßnahmen für Mitglieder des Bundestags befassen (vgl. die Nennung derartiger Beschlüsse durch den BT: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherungsbaumanahmen-fur-abgeordnete/76753/anhang/bt-sicherheit_geschwaerzt.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245118/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Bundestag Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 31. März 2022 bitten Sie unter Bezugnahme a…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Bundestag
Datum
13. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 31. März 2022 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG: „Sämtliche Beschlüsse des Ältestenrats in der 18., 19. und 20. Wahlperiode, die sich mit Sicherungsbaumaßnahmen für Mitglieder des Bundestags befassen (vgl. die Nennung derartiger Beschlüsse durch den BT: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherungsbaumanahmen furabgeordnete/76753/anhang/bt-sicherheit_geschwaerzt.pdf)“ Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFGi. V. m. § 2 Nummer 1 IFG zur Herausgabe von Informationen insoweit verpflichtet, als er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Demgegenüber ist der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen. Bei der Durchführung seiner Aufgaben sowohl im parlamentarischen als auch im Verwaltungsbereich wird der Deutsche Bundestag durch die Bundestagsverwaltung unterstützt, indem vor allem die logistischen Voraussetzungen für einen reibungslosen parlamentarischen Betrieb gewährleistet werden. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und keine Ausschlussgründe entsprechend der § 3 ff. IFG vorliegen. Unabhängig von der grundsätzlichen Frage der Anwendbarkeit des IFG teile ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit, dass es in dem beantragten Zeitraum keine Beschlüsse des Ältestenrates gab, die sich mit dem Thema Sicherungsbaumaßnahmen für Mitglieder des Deutschen Bundestages befassten. Die aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen