Vertrag mit DSS Security

Anfrage an: Stadt Heimsheim

Den Vertrag, den die Stadt mit DSS Security geschlossen hat (vgl. https://www.leonberger-kreiszeitung.de/inhalt.city-streife-heimsheim-stadt-bekommt-private-ordnungshueter.610b85e6-c488-4eba-971b-fc6ef51d61b8.html) sowie ggf. weitere Vereinbarungen, in denen die Übertragung von Befugnissen wie z.B. der Kontrolle von Personalien geregelt ist. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 7 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag, d…
An Stadt Heimsheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag mit DSS Security [#245130]
Datum
31. März 2022 11:14
An
Stadt Heimsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag, den die Stadt mit DSS Security geschlossen hat (vgl. https://www.leonberger-kreiszeitung.de/inhalt.city-streife-heimsheim-stadt-bekommt-private-ordnungshueter.610b85e6-c488-4eba-971b-fc6ef51d61b8.html) sowie ggf. weitere Vereinbarungen, in denen die Übertragung von Befugnissen wie z.B. der Kontrolle von Personalien geregelt ist. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245130/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stadt Heimsheim
Vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den oder die zust?ndigen Sachbearbeitenden weitergeleitet. Di…
Von
Stadt Heimsheim
Betreff
Automatische Antwort: Vertrag mit DSS Security [#245130]
Datum
31. März 2022 11:14
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den oder die zust?ndigen Sachbearbeitenden weitergeleitet. Die Bearbeitung oder Weiterleitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit DSS Security“ vom 31.03.2022 (#245…
An Stadt Heimsheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vertrag mit DSS Security [#245130]
Datum
27. Mai 2022 14:20
An
Stadt Heimsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit DSS Security“ vom 31.03.2022 (#245130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Stadt Heimsheim
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich der im Betreff genannten Angelegenheit neh…
Von
Stadt Heimsheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022
Datum
10. Juni 2022 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich der im Betreff genannten Angelegenheit nehmen wir Bezug Auskunftsersuchen gem. § 1 Abs. 2 LIFG. Die Stadt erhielt hiervon erstmalig am 27.05.2022 Kenntnis. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen u.a.: 1. den Schutz personenbezogener Daten, § 5 LIFG 2. den Schutz geistigen Eigentums und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, § 6 LIFG Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 205, 230) „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Ob ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist anhand der Besonderheiten des jeweils betroffenen Sach- oder Rechtsgebiets zu bestimmen. Insbesondere das Kriterium des berechtigten Geheimhaltungsinteresses ermöglicht durch abwägende Interpretation in Einzelfällen Korrekturen vorzunehmen, da es einer wertenden Einschätzung der Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens und der Konsequenzen einer möglichen Veröffentlichung von Informationen bedarf. Nach § 6 Satz 2 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, soweit und solange die betroffene Person eingewilligt hat. Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass die Firma DSS Security ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann und werden daher das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchführen und der Firma DSS Security Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats geben. Gemäß § 7 Abs. 7 LIFG verlängern wir die Frist zur Bereitstellung der Information auf bis zu drei Monate, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Person nicht möglich ist (vgl. § 7 Abs. 7 S. 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Abs. 2 LIFG bekannt geben. Sie haben die Möglichkeit, uns innerhalb von einer Woche, somit bis zum 17.06.2022 wissen zu lassen, inwieweit Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person bzgl. der Kontaktaufnahme an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Falls Sie nicht antworten oder die Weitergabe ablehnen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angabe(n). Wir weisen weiter darauf hin, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Verwaltungskosten erhoben werden. Nach der geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Stadt Heimsheim (Verwaltungsgebührensatzung) fallen folgende Verwaltungskosten an: 30,00 Euro Gebühr. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 [#245130] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Am 31. Mär…
An Stadt Heimsheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 [#245130]
Datum
10. Juni 2022 08:27
An
Stadt Heimsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Am 31. März hat mir die Stadt von der Adresse <<E-Mail-Adresse>> die Nachricht gesendet "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wird an den oder die zuständigen Sachbearbeitenden weitergeleitet. Die Bearbeitung oder Weiterleitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen." Die auf drei Monate verlängerte Frist dürfte somit bis zum 31. Juni laufen. Sie können meinen Namen an den Antragsteller weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245130/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Stadt Heimsheim
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 [#245130] Sehr geehrte Damen und Herren, bis zum 19.06.22 bin i…
Von
Stadt Heimsheim
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 [#245130]
Datum
10. Juni 2022 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bis zum 19.06.22 bin ich nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt]). Mit freundlichen Gr??en [geschwärzt]
Stadt Heimsheim
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 [#245130] Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 10. J…
Von
Stadt Heimsheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.05.2022 [#245130]
Datum
22. Juni 2022 07:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 10. Juni 2022. Nachweise, dass uns Ihr Auskunftsersuchen bereits zu einem früheren Zeitpunkt erreicht hat, sind nicht dargelegt. Die in unserer E-Mail vom 9. Juni 2022 mitgeteilte Frist zur Bereitstellung der Informationen endet daher am 27.08.2022. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, können dem von Ihnen geltend gemachten Anspruch Versagungsgründe gem. § 5 und § 6 LIFG entgegenstehen. Wir haben das betroffene Unternehmen als geschützte Person am Verfahren beteiligt. Für das Beteiligungsverfahren sieht § 8 Abs. 1 LIFG eine Frist zur Einwilligung innerhalb eines Monats vor. Sollte die Einwilligung nicht erfolgen, bestimmt sich der beantragte Informationszugang auf Grund einer Abwägung nach § 5 Abs. 1 LFIG. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung der geschützten Person gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 Abs. 2 LIFG). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heimsheim
Ihr Antrag vom 27.05.2022 auf Informationszugang Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen e…
Von
Stadt Heimsheim
Betreff
Ihr Antrag vom 27.05.2022 auf Informationszugang
Datum
5. Juli 2022 09:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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7,0 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben bezüglich der Bekanntgabe der Entscheidung am Beteiligungsvefahren nach § 8 LIFG. Das Schreiben geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 27.05.2022 auf Informationszugang [#245130] Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine I…
An Stadt Heimsheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 27.05.2022 auf Informationszugang [#245130]
Datum
1. Oktober 2022 19:30
An
Stadt Heimsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit DSS Security“ vom 31.03.2022 (#245130) möchte ich mich erkundigen, ob das Unternehmen ein Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung eingelegt hat oder ob der Informationszugang erfolgen kann. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Stadt Heimsheim
Ihr Antrag vom 27.05.2022 auf Informationszugang Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen e…
Von
Stadt Heimsheim
Betreff
Ihr Antrag vom 27.05.2022 auf Informationszugang
Datum
7. November 2022 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben bezüglich der Auskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG. Das Schreiben geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Vertrag der Stadt Heimsheim mit DSS Security [#245130] Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer LIFG-Anfrag…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag der Stadt Heimsheim mit DSS Security [#245130]
Datum
6. Dezember 2022 11:21
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer LIFG-Anfrage habe ich den Vertrag der Stadt Heimsheim mit dem privaten Sicherheitsdienst DSS Security erhalten: https://fragdenstaat.de/a/245130/ Laut dem Vertrag sol die private Sicherheitsfirma bei Ordnungswidrigkeiten die Personalien aufnehmen und - falls diese nicht freiwillig angegeben werden - die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Dabei wird es sich wohl kaum um wirksame Einwilligungen in eine Datenverarbeitung durch die Sicherheitsfirma handeln. Dies könnte einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen. Die DSGVO findet gem. Art. 2 Abs. 2 DSGVO keine Anwendung auf hoheitliche Tätigkeiten bei der Verfolgung von Straftaten und der Gefahrenabwehr (inkl. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten). Allerdings soll die private Sicherheitsfirma gerade keine hoheitlichen Befugnisse wahrnehmen und dies wäre bei der Verfolgung von OWigs auch rechtswidrig. Bei der Aufnahme von Personalien handelt es sich auch um Daten i.S.v. Art. 2 Abs. 1 DSGVO, weil diese (auch wenn sie handschriftlich aufgenommen werden) jedenfalls in einem Dateisystem gespeichert werden sollen. Da ich weder direkt Betroffener bin noch es einen konkreten Vorfall gibt, möchte ich Sie lediglich auf diesem Umstand hinweisen. Vielleicht hat der LfDI ja Interesse, sich mit der Stadt auszutauschen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 245130.pdf - 2022-07-05_1-anschreiben8lifg.pdf - 2022-07-05_1-image001.jpg - 2022-11-07_1-anschreiben-informationszugang07-11-2022.pdf - 2022-11-07_1-image001.jpg Anfragenr: 245130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245130/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
EXTERN Vertrag der Stadt Heimsheim mit DSS Security [#245130] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vertrag der Stadt Heimsheim mit DSS Security [#245130]
Datum
6. Dezember 2022 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen