Geschenke an Mitarbeiter

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Parallel zur Anfrage vom 15. Mai 2018 (https://fragdenstaat.de/anfrage/geschenke-an-mitarbeiterinnen-der-behorde-in-der-18-wahlperiode-1/) stelle ich diese nun für die 19. Wahlperiode.

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 19. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Ich erinnere an das Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG2K 185.18) und den positiven Bescheid vom 16. März 2021 (https://fragdenstaat.de/dokumente/9322-untitled/).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Parallel zur Anfr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke an Mitarbeiter [#245140]
Datum
31. März 2022 13:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Parallel zur Anfrage vom 15. Mai 2018 (https://fragdenstaat.de/anfrage/geschenke-an-mitarbeiterinnen-der-behorde-in-der-18-wahlperiode-1/) stelle ich diese nun für die 19. Wahlperiode. Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 19. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Ich erinnere an das Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG2K 185.18) und den positiven Bescheid vom 16. März 2021 (https://fragdenstaat.de/dokumente/9322-untitled/).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 067 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachs…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Geschenke an Mitarbeiter [#245140]
Datum
5. April 2022 07:10
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 067 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31. März 2022, wo Sie mitteilen, dass an die von Ihnen angegebene Anschrift keine Post zugestellt werden soll. Ich bitte Sie daher um die Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) Herr / Frau [geschwärzt], für Ihre Unterlagen bzw. zur Beschneidung: [geschwärzt] [geschwärzt] …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschenke an Mitarbeiter [#245140]
Datum
5. April 2022 07:17
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Herr / Frau [geschwärzt], für Ihre Unterlagen bzw. zur Beschneidung: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 245140 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/245140/upload/6748f82fb9ebc05da9e342f2f265289dc1bf4c08/
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung via Post PA: 11.04.2022 PE: 13.04.2022 Brief
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung via Post
Datum
11. April 2022
Status
Warte auf Antwort
PA: 11.04.2022 PE: 13.04.2022 Brief
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung via Post [#245140] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung via Post [#245140]
Datum
10. Mai 2022 07:58
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenke an Mitarbeiter“ vom 31.03.2022 (#245140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bescheid PA: 19.05.2022 PE: 20.05.2022 Gebühr: 50,00 Euro Postzustellurkunde
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
PA: 19.05.2022 PE: 20.05.2022 Gebühr: 50,00 Euro Postzustellurkunde
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung via Post [#245140] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung via Post [#245140]
Datum
20. Mai 2022 09:52
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenke an Mitarbeiter“ vom 31.03.2022 (#245140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschenke an Mitarbeiter“ [#245140]
Datum
20. Mai 2022 23:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245140/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Gebühr nicht ganz einleuchtet. (vgl. selbige Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/geschenke-an-mitarbeiterinnen-der-behorde-in-der-18-wahlperiode-1/ wurde gebührenfrei beantwortet.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 245140.pdf - 2022-04-11_1-dokument_2022-04-13_112336.pdf - 2022-05-19_1-dokument-2022-05-20-122506.pdf Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/
<< Anfragesteller:in >>
W i d e r s p r u c h | [geschwärzt] ./. BKA [#245140] Bundeskanzleramt z. Hd. [geschwärzt] – [geschwä…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
W i d e r s p r u c h | [geschwärzt] ./. BKA [#245140]
Datum
20. Mai 2022 23:18
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bundeskanzleramt z. Hd. [geschwärzt] – [geschwärzt] Persönlich Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin via www.fragdenstaat.de parallel per Telefax: +4930184002357 _________________________________ W i d e r s p r u c h [geschwärzt] ./. BKA _________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, im Anfang findet sich mein Widerspruch für Ihre Unterlagen und zur weiteren Bearbeitung. Der Faxversand erfolgte so eben. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen gez. [geschwärzt] Anfragenr: 245140 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Nachtrag: W i d e r s p r u c h | [geschwärzt] ./. BKA [#245140] Bundeskanzleramt z. Hd. [geschwärzt] …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag: W i d e r s p r u c h | [geschwärzt] ./. BKA [#245140]
Datum
21. Mai 2022 00:01
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bundeskanzleramt z. Hd. [geschwärzt] – [geschwärzt] Persönlich Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin via www.fragdenstaat.de parallel per Telefax: +4930184002357 _________________________________ W i d e r s p r u c h [geschwärzt] ./. BKA _________________________________ N A C H T R A G Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem letzten Schreiben (Widerspruch) fehlten fälschlicherweise die Anlagen. Dies hole ich anbei nach. Außerdem befindet sich der Sendebericht des Telefax anbei. Ich bitte darum, jeglichen Kontakt per E-Mail zu führen. Die E-Mail-Adresse befindet sich wie gewohnt anbei. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens inkl. Anlagen. Mit freundlichen Grüßen gez. [geschwärzt] Anhänge: - 20-05-2022-widerspruch-bka-seiten-geloescht.pdf Anfragenr: 245140 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachtrag: W i d e r s p r u c h | << Antragsteller:in >> ./. BKA [#245140] Sehr geehrt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachtrag: W i d e r s p r u c h | << Antragsteller:in >> ./. BKA [#245140]
Datum
2. Juni 2022 10:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenke an Mitarbeiter“ vom 31.03.2022 (#245140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 Der Bundesbeauftragte für den Datenschut…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222
Datum
3. Juni 2022 14:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0222 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140] Sehr << Anrede >&…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140]
Datum
7. Juni 2022 09:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für Ihr Schreiben vom 03. Juni 2022 bedanke ich mich. Ich beanstande die Handlung des Bundeskanzleramtes zur Gebührenerhebung. Ich verweise auf die Anfrage des Herrn Kollegen Semsrott (Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/geschenke-an-mitarbeiterinnen-der-behorde-in-der-18-wahlperiode-1/), welcher erfolgreich gegen das Bundeskanzleramt klagte. Bei seiner Anfrage, die faktisch die selbigen Informationen beinhaltet, wurde keinerlei Gebühr erhoben. In Ihrem Schreiben argumentieren Sie, das der Antrag auf welchen ich mich beziehe abgelehnt wurde. Das ist falsch. Mit Bescheid vom 16. März 2021, unter dem Aktenzeichen 131 - 02908 - Ju - 2018 NA 34 wurde der ablehnende Bescheid nach erfolgreicher Klage zurückgenommen und ein positiver Bescheid ausgestellt (Link: https://fragdenstaat.de/dokumente/9322-untitled/) Wie das Bundeskanzleramt hier eine scheinbar zweigleisige Gebührenpraxis verfolgen kann, ist mir schleierhaft. Rein obligatorisch verweise ich weiterhin auf das Urteil des BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E. Ich zitiere daraus: "“Dem Gesichtspunkt befürchteten Arbeitsaufwandes, auf den die [Behörde] sich mit dem Einwand der Unpraktikabilität möglicherweise berufen wollte, kann, da es sich um einen in jedem Einzelfall recht begrenzten Aufwand handelt, kein Vorrang vor dem Informationsinteresse des Betroffenen eingeräumt werden, zumal es in der Hand der Klinik liegt, die Aktenführung so zu gestalten, dass der Aufwand möglichst gering gehalten wird.” Wie das Bundeskanzleramt nachdem bereits erfolgreich geklagt wurde, trotzdem die Daten händisch zusammen suchen muss, ist und bleibt mir schleierhaft. Dies halte ich für keine angebrachte und bürgernahe Aktenführung. Ich bitte um Revision Ihrer Stellungnahme unter Angesicht der o. g. Punkte. Mit freundlichen Grüßen gez. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140] Sehr << Anrede >&…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140]
Datum
20. Juni 2022 19:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meinem Schreiben vom 9. Juni 2022 habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten. Bitte holen Sie dies nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140]
Datum
20. Juni 2022 19:04
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Widerspruch vom 20. Mai 2022 erhielt ich bisher keine Rückmeldung. Bitte holen Sie dies nach. Weiterhin werde ich die Erhebung einer Untätigkeitsklage prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 Der Bundesbeauftragte für den Datenschut…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222
Datum
21. Juni 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0222 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140] Sehr << Anrede >&…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140]
Datum
4. Juli 2022 22:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich zum Stand meines obigen Vermittlungsersuchens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140] IFG-735/001 II#0222 Sehr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 [#245140]
Datum
13. Juli 2022 16:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG-735/001 II#0222 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Vermittlungsersuchen mit obigen Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen i. A. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245140/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 Der Bundesbeauftragte für den Datenschut…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222
Datum
14. Juli 2022 18:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
463,3 KB
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207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0222 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Widerspruchsbescheid
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
21. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222 Der Bundesbeauftragte für den Datenschut…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG Antrag beim Bundeskanzleramt vom 31.03.2022 # IFG-735/001 II#0222
Datum
22. Juli 2022 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0222 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen