Beraterbericht 2019 und 2020

Der sogenannte Beraterbericht des BMF 2019 und 2020

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der sogenannte Be…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Beraterbericht 2019 und 2020 [#245149]
Datum
31. März 2022 16:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der sogenannte Beraterbericht des BMF 2019 und 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245149/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Finanzen
Antwortbescheid BMF Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 31. März 2022 beantragen Sie nach dem IFG „…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid BMF
Datum
12. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 31. März 2022 beantragen Sie nach dem IFG „den Beraterbericht des BMF für 2019 und 2020“. Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Ihren Antrag lehne ich ab. Il. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zul. Sie begehren Zugang zu zwei Berichten. Dabei handelt es sich um Berichte über Ausgaben für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (BT). Diese Berichte werden für jedes Haushaltsjahr vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) für den Haushaltsausschuss des Bundestages erstellt. Damit handelt es sich um Dokumente des BT Haushaltsausschusses. 1. Bericht über Ausgaben für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2019 Der erbetene Bericht des BMF an den BT Haushaltsausschuss für das Jahr 2019 ist nicht veröffentlicht. Einer Herausgabe steht somit § 3 Nummer 4 IFG i. V. m. §§ 69 und 73 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) und den zu § 73 Absatz 3 GO-BT ergangenen Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle nach § 73 GO-BT entgegen. Ausschussdrucksachen und vergleichbare Unterlagen, somit auch die den Ausschüssen zugeleiteten Vorlagen, sind danach grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit ist zu wahren. Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages tagen entsprechend § 69 GO-BT nicht öffentlich. Die Protokolle der nicht öffentlichen Ausschusssitzungen werden in der Regel mit dem Vermerk „Nur zur dienstlichen Verwendung“ versehen. Sie dürfen nur eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ob ein solches Interesse vorliegt, darüber entscheidet nach den zu § 73 Absatz 3 GO-BT ergangenen Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle der Präsident bzw. die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Unter III. dieser Richtlinien heißt es: „Für Ausschussdrucksachen und vergleichbare Unterlagen gelten diese Richtlinien entsprechend.“ Eine Herausgabe des Berichtes über Ausgaben für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2019 kann daher nicht durch BMF erfolgen und Ihr Antrag wird daher nach § 3 Nummer 4 IFG i. V. m. §§ 69, 73 GO-BT und § zu § 73 Abatz. 3 GO-BT ergangenen Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle nach 73 GO-BT abgelehnt. Ich stelle anheim, sich hierzu an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. 2. Bericht über Ausgaben für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2020 Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen, vermittelt jedoch keinen Anspruch auf Informationsbeschaffung. Der Beraterbericht für das Jahr 2020 liegt noch nicht vor. Daher ist Ihr Antrag auch insofern abzulehnen. Zu II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei der Ablehnung eines Antrags keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149] VB5 - O 1319/22/10110 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Besch…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149]
Datum
26. April 2022 10:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
VB5 - O 1319/22/10110 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid VB5 - O 1319/22/10110 / 2022/0361786 lege ich Widerspruch ein. Der Bericht ist ein Bericht des BMF, nicht des Bundestags. Das BMF ist Urheberin und verfügungsberechtigt. Ich habe den Bericht nicht beim Bundestag angefragt, sondern beim BMF. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245149/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149]
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149]
Datum
26. April 2022 10:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,7 KB
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben drei Monate lang nicht a…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149]
Datum
29. Juli 2022 14:19
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-07-29-untaetigkeitsklage-fds245149.pdf
33,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben drei Monate lang nicht auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Beraterbericht 2019 und 2020“ vom 31.03.2022 (#245149) reagiert. Ich habe schon einmal eine Untätigkeitsklage vorbereitet. Sie finden sie im Anhang. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meinen Widerspruch noch bescheiden wollen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Bundesministerium der Finanzen
AW: Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149] V B 5 - O 1319/22/10110 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Widerspruch VB5 - O 1319/22/10110 [#245149]
Datum
29. Juli 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/22/10110 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht. Offenbar konnte der Vorgang aufgrund einer langfristigen Erkrankung einer Kollegin noch nicht abschließend bearbeitet werden. Dieses wird nun umgehend nachgeholt, so dass im Laufe der kommenden Woche ein Widerspruchsbescheid ergehen wird. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen und danke für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 31. März 2022; hier: Widerspruchsbescheid Sehr geehrt…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 31. März 2022; hier: Widerspruchsbescheid
Datum
2. August 2022 08:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
273,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegenden Widerspruchsbescheid erhalten Sie vorab per E-Mail. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Klage
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
6. September 2022
Status
Warte auf Antwort

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