Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HDSIG iVm der Darmstädter Informationsfreiheitssatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen zur Verkehrsführung während der Stadtfeste Heinerfest und Schlossgrabenfest aus dem aktuellen Jahr sowie dem Jahr 2019
Darunter u.a.
- alle geplanten Verkehrzeichepläne und sonstigen geplanten verkehrsrechtlichen Anordnungen
- alle Stellungnahmen zu den geplanten Verkehrsführungen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) iVm §1 der Darmstädter Informationsfreiheitssatzung.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt lehnt den Informationszugang ab, da er nach deren Ansicht zu hohen Aufwand schafft und es sich um einfaches behördliches Handeln handelt.
Zudem lägen die Unterlagen für 2022 noch nicht vor.

Derzeit ist eine Beschwerde beim Informationsfreiheitsbeauftragten und eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG iVm der Darmstädter Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte sen…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
1. April 2022 01:22
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG iVm der Darmstädter Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zur Verkehrsführung während der Stadtfeste Heinerfest und Schlossgrabenfest aus dem aktuellen Jahr sowie dem Jahr 2019 Darunter u.a. - alle geplanten Verkehrzeichepläne und sonstigen geplanten verkehrsrechtlichen Anordnungen - alle Stellungnahmen zu den geplanten Verkehrsführungen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) iVm §1 der Darmstädter Informationsfreiheitssatzung. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 245187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan Voeth [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Darmstadt
Sehr [geschwärzt], Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an das Mobilitätsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ([…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
1. April 2022 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an das Mobilitätsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ([geschwärzt]) weitergeleitet. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ( [geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ( [geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ( [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Darmstadt
Sehr [geschwärzt] Herr [geschwärzt], Ihr Antrag ist eingegangen und wird nun geprüft, inwieweit dieser weiter bea…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
1. April 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] Herr [geschwärzt], Ihr Antrag ist eingegangen und wird nun geprüft, inwieweit dieser weiter bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************* >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass die Frist für diese Anfrage in der kommenden Woc…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
27. April 2022 12:30
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass die Frist für diese Anfrage in der kommenden Woche abläuft. Sollte sich der Vorgang verzögern bitte ich um rechtzeitige Mitteilung und eine Information wann mit der Zustellung der Informationen gerechnet werden kann. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 245187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan Voeth [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Darmstadt
Sehr [geschwärzt], eine Zusendung der betreffenden Unterlagen zum Heinerfest und Schlossgrabenfest aus dem aktuel…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
27. April 2022 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], eine Zusendung der betreffenden Unterlagen zum Heinerfest und Schlossgrabenfest aus dem aktuellen Jahr sowie dem Jahr 2019 ist nicht ohne weiteres möglich. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 82, § 83, § 84 HDSIG aus dem Jahr 2019 besteht nicht, da Ihr Antrag auf ein allgemeines Behördenhandeln der Stadt gerichtet ist und sich dabei auf Informationen bezieht, die aus einer Vielzahl von Aktenvorgängen mit sehr hohem Aufwand zusammengetragen werden müssen. Die entsprechenden Unterlagen zum Heinerfest und Schlossgrabenfest in diesem Jahr befinden sich momentan in den zuständigen Sachgebieten im Mobilitätsamt noch in der Bearbeitung. Abschließende und vor allem verkehrsrechtlich angeordnete Pläne stehen aktuell nicht zur Verfügung. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ( [geschwärzt]) [geschwärzt] ( [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************* >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stephan Voeth
Sehr [geschwärzt], angesichts Ihrer Rückmeldung bitte ich nur um die Übersendung der beiden Verkehrszeichenpläne …
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
28. April 2022 21:30
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], angesichts Ihrer Rückmeldung bitte ich nur um die Übersendung der beiden Verkehrszeichenpläne von 2019. Ich möchte zudem anmerken, dass §85 Abs. 2 Satz 2 HDSIG von unverhältnismäßigem Aufwand spricht, ein hoher Aufwand ist eigentlich kein Ablehnungsgrund. Zudem bitte ich um Mitteilung gemäß §87 Abs. 3 Satz 2 HDSIG, wann mit einem Informationszugang zu den Akten aus diesem Jahr zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 245187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan Voeth [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Darmstadt
Sehr [geschwärzt], wie Ihnen schon schriftlich mitgeteilt ist eine Zusendung der betreffenden Unterlagen zum Hein…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste [#245187]
Datum
29. April 2022 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], wie Ihnen schon schriftlich mitgeteilt ist eine Zusendung der betreffenden Unterlagen zum Heinerfest und Schlossgrabenfest aus dem Jahr 2019 ist nicht ohne weiteres möglich. Der Anspruch auf Informationszugang nach § 845 HDSIG Abs. 2 aus dem Jahr 2019 besteht nicht, da Ihr Antrag auf ein allgemeines Behördenhandeln der Stadt gerichtet ist und sich dabei auf Informationen bezieht, die aus einer Vielzahl von Aktenvorgängen mit sehr hohem Aufwand zusammengetragen werden müssen. Dies kann somit abgelehnt werden, wenn der Informationszugang nur mit unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich wäre. Folgendes haben Sie Angefragt worauf wir Ihnen geantwortet haben: - alle geplanten Verkehrzeichepläne und sonstigen geplanten verkehrsrechtlichen Anordnungen - alle Stellungnahmen zu den geplanten Verkehrsführungen Sie können natürlich eine neue explizite Anfrage stellen. Aus unserer Sicht ist nach dem HDSIG Ihre Anfrage abgeschlossen. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************* >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste“ [#245187]
Datum
2. Mai 2022 21:54
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Der vierte Teil des HDSIG ist einschlägig, da die Stadt Darmstadt diesen per Informationsfreiheitssatzung unverändert eingeführt hat https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubriken/Rathaus/satzungen/170.pdf Ich bin der Meinung, meine Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Stadt Darmstadt beruft sich bei der Verweigerung der Auskunft auf §85 Abs. 2 HDSIG. Schlussendlich handelt es sich bei den angefragten Unterlagen um lediglich zwei Vorgänge bei der Straßenverkehrsbehörde. Zwei Vorgängen erfüllen das Kriterium der „Vielzahl“ nicht. Auch bezweifle ich, dass ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Um der Stadt entgegen zu kommen, habe ich dennoch die Anfrage konkretisiert und lediglich die Verkehrszeichenpläne der zwei Veranstaltungen angefragt. Diese Konkretisierung hat die Stadt Darmstadt abgelehnt und mich gebeten eine neue Anfrage zu stellen. Da ich dies weder einsehe noch damit rechne, dass die Stadt Darmstadt, aufgrund der bisherigen Erfahrungen, einer Auskunft nachkommen wird bitte ich um Vermittlung bei meiner ursprünglichen Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 245187.pdf Anfragenr: 245187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], Ihre Beschwerde wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses b…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste“ [#245187]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0016/wz
Datum
23. Mai 2022 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Beschwerde wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Die von Ihnen beantragten Informationen betreffen den ordnungswidrigkeitsrechtlichen Bereich. Gegenüber Ordnungswidrigkeitsbehörden gibt es keinen Anspruch auf Informationszugang nach dem Vierten Teil des HDSIG (Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz). Dies ergit sich aus § 81 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 40 Abs. 2 HDSIG (vgl. auch meine E-Mail vom heutigen Tag zu Ihrer anderen Beschwerde mit dem Aktenzeichen 90.22.35:0017). Zudem verweist die angefragte Behörde auf eine Vielzahl von Informationen, sodass die Ablehnung des Informationszugangs nach § 85 Abs. 2 HDSIG ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stephan Voeth
Sehr [geschwärzt], ich verstehe den Verweis auf den ordnungsrechtlichen Bereich und § 81 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 40…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste“ [#245187]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0016/wz [#245187]
Datum
2. Juni 2022 18:44
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich verstehe den Verweis auf den ordnungsrechtlichen Bereich und § 81 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 40 Abs. 2 HDSIG nicht. Ich habe Verkehrszeichenpläne angefragt. Diese werden von der Straßenverkehrsbehörde erlassen. Auch wenn die Stadt Darmstadt sich intern so organisiert, dass Sondernutzungen vom Ordnungsamt bearbeitet werden, so unterfallen diese in diesem Bereich der StVO und dem HStrG und werden nicht von § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG abgedeckt. Auch Ihren Verweis auf die Vielzahl der Informationen mag ich nicht folgen. Es handelt sich um zwei Veranstaltungen die jedes Jahr stattfinden und die zugehörigen Verkehrsanordnungen. Wenn ein solcher pauschaler Verweis ausreicht, dann kann die Behörde praktisch alle meine Anfragen pauschal mit dieser Begründung ablehnen. Zudem sagt §85 HDSIG "ein Antrag, der auf allgemeines Behördenhandeln gerichtet ist und sich auf Informationen bezieht, die aus einer Vielzahl von Aktenvorgängen oder Informationsträgern zusammengetragen werden müssen, kann abgelehnt werden." Meine Anfrage bezieht sich auch nicht auf allgemeines Behördenhandeln, sondern auf vier spezifische Vorgänge. Es würde mich freuen, wenn Sie mir erläutern könnten wie Sie zu Ihrer Einschätzung gekommen sind. Derzeit kann ich sie nicht nachvollziehen. Vielen Dank und freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 245187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan Voeth [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre o.g. Beschwerde. Ich habe die Stadt Darmstadt mit Schreiben von heu…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste“ [#245187]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0016/wz [#245187]
Datum
16. August 2022 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre o.g. Beschwerde. Ich habe die Stadt Darmstadt mit Schreiben von heute um Stellungnahme gebeten. Sobald mir eine Rückäußerung vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile ist mehr als ein halbes Jahr ohne eine Zwischennachricht vergangen. K…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste“ [#245187]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0016/wz [#245187]
Datum
4. Mai 2023 13:53
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile ist mehr als ein halbes Jahr ohne eine Zwischennachricht vergangen. Könnten Sie mich bitte über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], zunächst bitte ich wegen der eingetretenen Verzögerung um Entschuldigung. Sie ist der erhebli…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Stadtfeste“ [#245187]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0016/wz [#245187]
Datum
9. Juni 2023 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], zunächst bitte ich wegen der eingetretenen Verzögerung um Entschuldigung. Sie ist der erheblichen Arbeitsbelastung bei meiner Behörde und längeren Abwesenheiten seitens der Unterzeichnerin geschuldet. Die Stellungnahme der Stadt Darmstadt liegt mir vor. Es wird ausgeführt, Sie hätten waren "alle" Unterlagen zur Verkehrsführung während der Stadtfeste Heinerfest und Schlossgrabenfest aus dem aktuellen Jahr sowie dem Jahr 2019, darunter u.a. alle geplanten Verkehrszeichenpläne und sonstigen geplanten verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie alle Stellungnahmen zu den geplanten Verkehrsführungen (Anfrage bei Frag-den-Staat Nr. 245187) verlangt. Seitens der Stadt Darmstadt wird die Auffassung vertreten, dass kein Anspruch auf die Auskünfte nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung (IFS) besteht. Nach § 1 der städtischen Informationsfreiheitssatzung besteht Anspruch auf Überlassung der Informationen nur insoweit, als es sich um Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt. Die Ansprüche nach der Satzung bestehen gegenüber der Stadt nicht, soweit es sich um Weisungs- oder Auftragsangelegenheiten handelt. Im vorliegenden Fall betrifft die Anfrage Weisungsangelegenheiten nach § 44 StVO i.V.m. 10 Abs. 1 Nr. 2 StVZustVO i.V.m. § 4 Abs. 2 HGO. Die Information betrifft mithin nicht den eigenen Wirkungskreis der Stadt. Außerdem wird vorgebracht, die Anfrage sei nicht genau i.S.d. § 1 IFS i.V.m. § 85 Abs. 2 HDSIG eingegrenzt gewesen. Sie hätten „alle“ Unterlagen zu einer Thematik verlangt und nennt sodann Beispiele genannt, die nicht abschließend sein sollten. Der Antrag sei so nicht substantiiert, sondern vielmehr, sähe man von den genannten Beispielen ab, auf allgemeines Behördenhandeln im Bereich der Verkehrsregelung während Stadtfesten gerichtet. Der Antrag sei daher nach § 85 Abs. 2 HDSIG abzulehnen, weil seine vollständige Beantwortung mit unverhältnismäßig viel Aufwand bei Identifikation der eventuell gemeinten und noch im Zusammenhang stehenden Unterlagen verbunden wäre. Daher wäre der Antrag u.E. ohnehin auf die genannten Beispiele zu begrenzen, auf die aber, wie vorstehend ausgeführt, auch kein Anspruch bestünde. Diesen Ausführungen der Stadt Darmstadt ist zu folgen. Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen. Ich beabsichtige daher, das Beschwerdeverfahren mit dem o.g. Aktenzeichen zu beenden und die Verfahrensakte zu schließen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]