Stand des Regierungsvorhabens „Klimaanpassungsgesetz“ cont.

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Klimaanpassungsgesetz (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Mario Burkhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Klimaanpassungsgesetz“ cont. [#245228]
Datum
1. April 2022 14:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Klimaanpassungsgesetz (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 245228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245228/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Mario Burkhardt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Klimaanpassungs…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Klimaanpassungsgesetz“ cont. [#245228]
Datum
10. Mai 2022 10:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Klimaanpassungsgesetz“ cont.“ vom 01.04.2022 (#245228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Burkhardt, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie hatten beim Bundesministerium für Wirtschaft u…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Klimaanpassungsgesetz“ cont. [#245228]
Datum
16. Mai 2022 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awstanddesregierungsvorhabensklimaanpas_1.eml
5,6 KB
awstanddesregierungsvorhabensklimaanpas.eml
4,7 KB
Sehr geehrter Herr Burkhardt, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie hatten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zwei Anträge zum Klimaanpassungsgesetz gestellt: 1. Nr. #244510 (Betreff „Klimaanpassungsgesetz“) vom 24.03.2022: Dieser Antrag wurde von uns beantwortet mit beigefügter E-Mail vom 31.03.2022. 2. Nr. #245228 (Betreff „Klimaanpassungsgesetz“ cont.) vom 01.04.2022: Diesen erneuten wortgleichen Antrag hatten Sie uns gegenüber nach Kontaktaufnahme per E-Mail vom 06.04.2022 zurückgezogen. Hierzu wollten Sie sich richtigerweise zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wenden, hatten dabei aber eine Nachricht unter dem Betreff „Klimaanpassungsgesetz“ #244510 versandt. Nun weisen Sie uns mit unten stehender Mail auf eine Fristüberschreitung bei dem von Ihnen zurückgezogenen Antrag #245228 hin. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre diesbezügliche Nachricht ebenfalls an das BMUV richten wollten. Entsprechend betrachten wir Ihre Erinnerung als hinfällig, falls Sie uns nicht bis zum 23. Mai 2022 einen anderslautenden Hinweis zusenden. Mit freundlichen Grüßen