Flughafengebäude Gutachten: Studien etc der Jahre 2021 bzw 2020

eine Übersicht sämtlicher Gutachten, Studien, Konzepte, Berichte, Machbarkeitsanalysen, Bestandsaufnahmen, Sanierungspläne und Potentialanalysen zum Flughafengebäude Tempelhof einschließlich dem Vorfeld sowie der Außenablagen, die die Tempelhof Projekt GmbH in den Jahren 2021 bzw 2020 (mit)beauftragt hat bzw deren Ergebnisse sie in diesen beiden Jahren erhalten hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
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Heike Aghte (THF.VISION)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Heike Aghte (THF.VISION)
Betreff
Flughafengebäude Gutachten: Studien etc der Jahre 2021 bzw 2020 [#245236]
Datum
1. April 2022 14:41
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht sämtlicher Gutachten, Studien, Konzepte, Berichte, Machbarkeitsanalysen, Bestandsaufnahmen, Sanierungspläne und Potentialanalysen zum Flughafengebäude Tempelhof einschließlich dem Vorfeld sowie der Außenablagen, die die Tempelhof Projekt GmbH in den Jahren 2021 bzw 2020 (mit)beauftragt hat bzw deren Ergebnisse sie in diesen beiden Jahren erhalten hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Aghte Anfragenr: 245236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245236/ Postanschrift Heike Aghte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Aghte (THF.VISION)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
IFG Antrag Sehr geehrter Frau Aghte, in der Anlage finden Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Gr…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
IFG Antrag
Datum
12. April 2022 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Frau Aghte, in der Anlage finden Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Heike Aghte (THF.VISION)
AW: IFG Antrag [#245236] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Heike Aghte (THF.VISION)
Betreff
AW: IFG Antrag [#245236]
Datum
7. Mai 2022 14:25
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 12. April 2022 ein. (Dieses Schreiben wird Ihnen auch per Post zugestellt.) Begründung: 1) Bei dem Flughafengebäude Tempelhof handelt es sich um das größte Gebäude Berlins, eigentlich um ein ganzes Stadtquartier. Seine Bedeutung für die Stadtentwicklung, aber auch sein Finanzbedarf sind erheblich. Umso wichtiger ist es, dass die Bevölkerung, die z.B. die Sanierung mit ihren Steuern finanziert, an der Entwicklung des Gebäudes angemessen teilhaben und auch die Verwaltung kontrollieren kann (vgl. Berliner Freiheitsinformationsgesetz, §1 Zweck des Gesetzes) Wir sind daher der Meinung, dass die Übermittlung der angefragten Informationen eine Notwendigkeit darstellt und ihre Beschaffung und Zurverfügungstellung durchaus einige Anstrengungen rechtfertigt. 2) Die Tempelhof Projekt GmbH, ein der Senatsverwaltung direkt unterstelltes Unternehmen, verwaltet die angefragten Informationen und kann von Ihnen direkt zur Übermittlung der Informationen angewiesen werden. Im Management-Vertrag der Tempelhof Projekt GmbH ist eine Auskunftsverpflichtung ausdrücklich vorgesehen: - §2(2) des Vertrags legt fest: „Berlin ist auf Verlangen jede erbetene Auskunft unverzüglich zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen und Akten zu gewähren“ - §3 ((e) Einzelpunkt 6) definiert als Aufgaben der Tempelhof Projekt GmbH „Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeit und dem politischen Raum“ 3) Wir gehen schließlich davon aus, dass es sich bei einigen angefragten Studien etc um umweltrelevante Themen und Inhalte handeln könnte. Dafür greift dann zusätzlich zum Berliner Informationsfreiheitsgesetz auch das Umweltinformationsgesetz (UIG) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere sehen wir §4 (3) UIG als relevant für unsere Anfrage an. Er legt fest: §4 (3) „Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber.“ Ihre Behörde ist entsprechend dem UIG also gehalten, sich die Fakten zum Zweck der Weitergabe zu beschaffen. Da die Tempelhof Projekt GmbH, die diese aufbewahrt, Ihnen gut bekannt ist, gehen wir davon aus, dass die Beschaffung der Informationen und deren Weitergabe an uns ohne Weiteres möglich ist. - Wir bitten Sie daher noch einmal, uns die angefragten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. - Bitte reichen Sie unseren Antrag zur Beantwortung auf jeden Fall an die Tempelhof Projekt GmbH weiter und unterrichten uns umgehend darüber. Herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Heike Aghte www.thfvision.org Anfragenr: 245236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245236/

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bescheid zum Widerspruch von THF.VISION gegen den Bescheid der Senatsverwaltung vom 12.2022 Der Widerspruch gegen …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zum Widerspruch von THF.VISION gegen den Bescheid der Senatsverwaltung vom 12.2022
Datum
20. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid wird ebenfalls abgelehnt. Begründung: Die Verwaltung ist nur verpflichtet, Informationen weiterzugeben, die tatsächlich und dauerhaft bei ihnen vorliegen. Da aber die Tempelhof Projekt GmbH alle informationen zum Flughafengebäude aufbewahrt, muss die Verwaltung nichts heausgeben. Die Verwaltung muss auch nicht bei der Tempelhof Projekt GmbH nachfragen, weil nach dem Berliner IFG keine Verpflichtung zur Beschaffung besteht. Es wird nicht verneint, dass laut Management-Vertrag eine Verpflichtung der Tempelhof Projekt GmbH zur Auskunft gegenüber der Verwaltung bestünde. Aber im Berliner IFG gibt es keine Verpflichtung, dass die Verwaltung die Tempelhof Projekt GmbH dazu auch wirklich auffordert. Also wird die Aufforderung dazu abgelehnt.