Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 12. April 2022 ein.
(Dieses Schreiben wird Ihnen auch per Post zugestellt.)
Begründung:
1) Bei dem Flughafengebäude Tempelhof handelt es sich um das größte Gebäude Berlins, eigentlich um ein ganzes Stadtquartier. Seine Bedeutung für die Stadtentwicklung, aber auch sein Finanzbedarf sind erheblich. Umso wichtiger ist es, dass die Bevölkerung, die z.B. die Sanierung mit ihren Steuern finanziert, an der Entwicklung des Gebäudes angemessen teilhaben und auch die Verwaltung kontrollieren kann (vgl. Berliner Freiheitsinformationsgesetz, §1 Zweck des Gesetzes)
Wir sind daher der Meinung, dass die Übermittlung der angefragten Informationen eine Notwendigkeit darstellt und ihre Beschaffung und Zurverfügungstellung durchaus einige Anstrengungen rechtfertigt.
2) Die Tempelhof Projekt GmbH, ein der Senatsverwaltung direkt unterstelltes Unternehmen, verwaltet die angefragten Informationen und kann von Ihnen direkt zur Übermittlung der Informationen angewiesen werden. Im Management-Vertrag der Tempelhof Projekt GmbH ist eine Auskunftsverpflichtung ausdrücklich vorgesehen:
- §2(2) des Vertrags legt fest: „Berlin ist auf Verlangen jede erbetene Auskunft unverzüglich zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen und Akten zu gewähren“
- §3 ((e) Einzelpunkt 6) definiert als Aufgaben der Tempelhof Projekt GmbH
„Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeit und dem politischen Raum“
3) Wir gehen schließlich davon aus, dass es sich bei einigen angefragten Studien etc um umweltrelevante Themen und Inhalte handeln könnte. Dafür greift dann zusätzlich zum Berliner Informationsfreiheitsgesetz auch das Umweltinformationsgesetz (UIG) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere sehen wir §4 (3) UIG als relevant für unsere Anfrage an. Er legt fest:
§4 (3) „Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber.“
Ihre Behörde ist entsprechend dem UIG also gehalten, sich die Fakten zum Zweck der Weitergabe zu beschaffen. Da die Tempelhof Projekt GmbH, die diese aufbewahrt, Ihnen gut bekannt ist, gehen wir davon aus, dass die Beschaffung der Informationen und deren Weitergabe an uns ohne Weiteres möglich ist.
- Wir bitten Sie daher noch einmal, uns die angefragten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
- Bitte reichen Sie unseren Antrag zur Beantwortung auf jeden Fall an die Tempelhof Projekt GmbH weiter und unterrichten uns umgehend darüber.
Herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Aghte
www.thfvision.org
Anfragenr: 245236
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