Flughafengebäude Tempelhof: Energie- und Wärmeverbrauch 2020 und 2021

die Energieverbrauchsdaten von 2020 und 2021 für das Flughafengebäude Tempelhof und den dazugehörigen Außenbereich (Wärmeverbrauch sowie Stromverbrauch), entsprechend dem Berliner Energiewendegesetz.
Bitte informieren Sie uns sowohl über den Gesamtverbrauch (Gebäude plus Verbrauch der Mieter:innen) als auch über den Verbrauch des Gebäudes ohne die Werte der Mieter:innen.

Ergebnis der Anfrage

Die Senatsverwaltung hat darauf hingewiesen, dass für diese Frage direkt bei der Tempelhof Projekt GmbH nachgefragt werden soll, weil diese zu diesen Auskünften verpflichtet ist und alle Daten verwaltet. Das ist auch geschehen, und die Informationen sind hier zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/flughaf…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Heike Aghte (THF.VISION)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Heike Aghte (THF.VISION)
Betreff
Flughafengebäude Tempelhof: Energie- und Wärmeverbrauch 2020 und 2021 [#245237]
Datum
1. April 2022 14:52
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Energieverbrauchsdaten von 2020 und 2021 für das Flughafengebäude Tempelhof und den dazugehörigen Außenbereich (Wärmeverbrauch sowie Stromverbrauch), entsprechend dem Berliner Energiewendegesetz. Bitte informieren Sie uns sowohl über den Gesamtverbrauch (Gebäude plus Verbrauch der Mieter:innen) als auch über den Verbrauch des Gebäudes ohne die Werte der Mieter:innen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Aghte Anfragenr: 245237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245237/ Postanschrift Heike Aghte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Aghte (THF.VISION)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
IFG Antrag Sehr geehrter Frau Aghte, in der Anlage finden Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Gr…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
IFG Antrag
Datum
13. April 2022 17:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Frau Aghte, in der Anlage finden Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Heike Aghte (THF.VISION)
IFG Antrag / Widerspruch [#245237] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir fristgerecht Widerspruch gege…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Heike Aghte (THF.VISION)
Betreff
IFG Antrag / Widerspruch [#245237]
Datum
3. Mai 2022 23:35
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 13. April 2022 ein. (Dieses Schreiben wird Ihnen auch per Post zugestellt.) Zur Begründung: Bei unseren Fragen zum Energie- und Wärmeverbrauch handelt es sich um eine Anfrage mit Umweltbezug. Dafür greift demnach nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch das Umweltinformationsgesetz (UIG) der Bundesrepublik Deutschland. Wir sehen insbesondere §4 (3) UIG als relevant für unsere Anfrage an. Er legt fest: §4 (3) „Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber.“ Auch wenn Ihre Behörde die angefragten Dokumente nicht selbst archiviert hat, ist sie also gehalten, sich die Fakten zum Zweck der Weitergabe zu beschaffen. Wie Ihnen bekannt ist, ist die Tempelhof Projekt GmbH diejenige zuständige Verwaltung, die die angefragten Informationen besitzt. Als Verwaltung einer zu 100% dem Land Berlin gehörenden Immobilie ist sie der Senatsverwaltung notwendigerweise auch gut bekannt, und wir gehen davon aus, dass die Beschaffung der Informationen und Weitergabe an uns ohne Weiteres möglich ist. Deshalb bitten wir Sie noch einmal, uns die Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Bitte reichen Sie unseren Antrag zur Beantwortung auf jeden Fall an die Tempelhof Projekt GmbH weiter und unterrichten uns darüber. Herzlichen Dank! freundliche Grüße, Heike Aghte THF.VISION gUG Anfragenr: 245237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245237/

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Widerspruchsbescheid Energie- und Wärmedaten Der Widerspruch wurde kostenpflichtig abgelehnt. Dokumente liegen bei…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid Energie- und Wärmedaten
Datum
1. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Widerspruch wurde kostenpflichtig abgelehnt. Dokumente liegen bei einer GmbH, die dem IFG nicht unterliegt, obwohl zu 100% in Besitz des Landes Berlin. Die angefragte Verwaltung hat außerdem keine Dokumentebeschaffungspflicht nach UIG.