Maskenpflicht in Zweigbibliothek Rechtswissenschaft
Zum 1. April 2022 wichen die meisten bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in Berlin einem Basisschutz, der das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Universitätsbibliotheken nicht mehr zwingend gebietet. Nichtsdestotrotz besteht ausweislich entsprechender Aushänge in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin weiterhin bei deren Nutzung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ich erbitte Einsicht in alle Akten und sonstigen Unterlagen (etwa den internen Schriftverkehr), soweit sie die Diskussion der Zweck- und Rechtsmäßigkeit sowie den Beschluss der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft betreffen. Falls weitere Informationen in Betracht kommen, die zur Entscheidungsgrundlage in dieser Angelegenheit geworden sind, so bitte ich darum, mir auch diese zu überlassen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. April 2022
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3. Mai 2022
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