Waffenverbotszone Zülpicher Straße

Einrichtungsanordnung (falls nicht vorhanden generell Informationen) für die Waffenverbotszone Zülpicher Straße und Umgebung in Köln.
Der Gefahrenprognose (der Waffenverbotszone) zugrunde liegenden Daten (Kriminalitätszahlen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenverbotszone Zülpicher Straße [#245268]
Datum
1. April 2022 19:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einrichtungsanordnung (falls nicht vorhanden generell Informationen) für die Waffenverbotszone Zülpicher Straße und Umgebung in Köln. Der Gefahrenprognose (der Waffenverbotszone) zugrunde liegenden Daten (Kriminalitätszahlen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr Antragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
1. April 2022 19:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die Führungsstelle der Direktion Kriminalität weitergeleitet. Bei Nachfragen oder Nachträgen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die Führungsstelle der Direktion Kriminalität oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln [#245268] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln [#245268]
Datum
19. Mai 2022 00:05
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenverbotszone Zülpicher Straße“ vom 01.04.2022 (#245268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 20.05.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
20. Mai 2022 16:01
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 20.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4026/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Sachstandsanfrage vom 19.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Aufgrund einer fehlerhaften Vorgangssteuerung hat das zuständige Sachgebiet erst durch Ihre Sachstandsanfrage Kenntnis von Ihrem Auskunftsersuchen vom 01.04.2022 erhalten. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Betreff: IFG-Anfrage #24…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
WG: IFG-Anfrage #245268 „Waffenverbotszone Zülpicher Straße“
Datum
7. Juli 2022 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
6,2 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Betreff: IFG-Anfrage #245268 „Waffenverbotszone Zülpicher Straße“ Az: ZA – 30.01 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (#245268) wurde dem LZPD NRW vom Polizeipräsidium Köln zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Prüfung Ihres Anliegens nimmt noch etwas Zeit in Anspruch, da eine interne Klärung notwendig ist und mehrere Fachabteilungen eingebunden sind. Ich bitte um Ihr Verständnis. Zu gegebener Zeit werde ich unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Az: ZA - 30.01 Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen der Prüfung Ihres Antrags wurde festgestellt, …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
IFG-Anfrage #245268, Waffenverbotszone Zülpicher Straße und Umgebung
Datum
28. Juli 2022 09:16
Status
image002.jpg
6,2 KB


Az: ZA - 30.01 Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen der Prüfung Ihres Antrags wurde festgestellt, dass eine Entscheidung über Ihr Begehren durch das LZPD mangels Zuständigkeit nicht möglich ist. Wir gehen davon aus, dass eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags durch das Polizeipräsidium Köln erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 07.09.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
7. September 2022 07:48
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.09.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4026/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 01.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu Informationen über die Waffenverbotszone Zülpicher Straße und Umgebung in Köln (Einrichtungsanordnung/soweit vorhanden, Kriminalitätszahlen). Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Einrichtungsanordnung ist mitzuteilen, dass eine derartige Anordnung rechtlich nicht vorgesehen ist und dementsprechend nicht vorliegt. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen erfolgt nach Maßgabe der Waffenverbotszonenverordnung vom 16.12.2021, der Waffenverbotszonenübertragungsverordnung vom 07.12.2021 und der Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung vom 07.12.2021. Die Rechtsverordnungen sind im Internet veröffentlicht und hier zugänglich: * Waffenverbotszonenübertragungsverordnung<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=47347&gld_nr=7&ugl_nr=7111&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Waffenverbotszonen%FCbertragungsverordnung#FN1>; * Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=47387&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Waffenverbostzone#det533897>; * Waffenverbotszonenverordnung<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=47447&gld_nr=7&ugl_nr=7111&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Waffenverbostzone#det>. Sie beantragten außerdem den Zugang zu den der Gefahrenprognose zugrunde liegenden Daten (Kriminalitätszahlen). Hierzu ist mitzuteilen, dass im Jahr 2021 in dem betroffenen Verbotsbereich Zülpicher Straße über 240 Delikte im öffentlichen Raum begangen wurden, von denen sich 130 Taten gegen die körperliche Unversehrtheit im Sinne des § 42 Absatz 5 Nr. 2 Waffengesetz richteten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen