Referentenentwurf EEG 2023 für Dach-PV

Die EEG-Umlage wird zum 01.07.2022 abgeschafft. Hier erkenne ich eine Unklarheit, die
EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von PV-Anlagen werden gemäß Referentenentwurf erst ab 01.01.2023 abgeschafft. Das bedeutet, für mich als Endkunde, wenn ich im 2. Quartal 2022 meine PV-Anlage montiert bekommen und diese in Betrieb nehme, muss ich einen zusätzlichen "Erzeugungszähler" einbauen lassen, damit die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch berechnet werden kann. Dieses führt zu Mehrkosten von 1.000 €, obwohl damit nur eine Umlage für, in meinem Beispiel zweiundzwanzig Wochen, im Wert von wenigen Euro, abgerechnet werden kann. Wenn ich jetzt den finanziellen Aufwand sehe, könnte durch eine Schätzung, wie sie in der EEG auch vorgesehen ist, diese Kosten vermieden werden.
Frage: Warum wird die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch nicht formell abgeschafft, sondern als "fall-back-option" berücksichtigt? Warum wird nicht der Eigenverbrauch von PV-Anlagen, in die Regelung einbezogen, so wie bei der Absenkung (*) der Vergütung?
*) Das wiederum ist aus meiner Sicht sowieso ein "No-Go", das für Betreiber kleiner PV-Anlagen, die Einspeisevergütung so gering gehalten wird, das ein Verhältnis zum Marktpreis, absolut undiskutable ist. Ich hoffe ich habe meine Fragen verständlich formuliert und warte gerne auf ihre Beantwortung, mit freundlichen Grüßen C.-H. << Antragsteller:in >>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die EEG-Umlage wi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Referentenentwurf EEG 2023 für Dach-PV [#245338]
Datum
2. April 2022 14:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die EEG-Umlage wird zum 01.07.2022 abgeschafft. Hier erkenne ich eine Unklarheit, die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von PV-Anlagen werden gemäß Referentenentwurf erst ab 01.01.2023 abgeschafft. Das bedeutet, für mich als Endkunde, wenn ich im 2. Quartal 2022 meine PV-Anlage montiert bekommen und diese in Betrieb nehme, muss ich einen zusätzlichen "Erzeugungszähler" einbauen lassen, damit die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch berechnet werden kann. Dieses führt zu Mehrkosten von 1.000 €, obwohl damit nur eine Umlage für, in meinem Beispiel zweiundzwanzig Wochen, im Wert von wenigen Euro, abgerechnet werden kann. Wenn ich jetzt den finanziellen Aufwand sehe, könnte durch eine Schätzung, wie sie in der EEG auch vorgesehen ist, diese Kosten vermieden werden. Frage: Warum wird die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch nicht formell abgeschafft, sondern als "fall-back-option" berücksichtigt? Warum wird nicht der Eigenverbrauch von PV-Anlagen, in die Regelung einbezogen, so wie bei der Absenkung (*) der Vergütung? *) Das wiederum ist aus meiner Sicht sowieso ein "No-Go", das für Betreiber kleiner PV-Anlagen, die Einspeisevergütung so gering gehalten wird, das ein Verhältnis zum Marktpreis, absolut undiskutable ist. Ich hoffe ich habe meine Fragen verständlich formuliert und warte gerne auf ihre Beantwortung, mit freundlichen Grüßen C.-H. Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245338/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: EEG 2023 für Dach-PV/ EEG 2023 für Dach-PV [#245338]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EEG 2023 für Dach-PV/ EEG 2023 für Dach-PV [#245338]
Datum
6. Mai 2022 10:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Referentenentwurf EEG 2023 für Dach-PV“ vom 02.04.2022 (#245338) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: EEG 2023 für Dach-PV/ EEG 2023 für Dach-PV [#245338] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: EEG 2023 für Dach-PV/ EEG 2023 für Dach-PV [#245338]
Datum
10. Mai 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die EEG-Umlage soll zur Mitte diesen Jahres in allen Bereichen abgeschaft werden. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres... Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EEG 2023 für Dach-PV/ EEG 2023 für Dach-PV [#245338] Sehr geehrte Damen und Herren, die von ihnen gewählte Au…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EEG 2023 für Dach-PV/ EEG 2023 für Dach-PV [#245338]
Datum
10. Mai 2022 17:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die von ihnen gewählte Aussage wiederholt nur den Text der Gesetzesvorlage. Meine Frage war: "Wird EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von PV-Anlagen gemäß Referentenentwurf erst ab 01.01.2023 abgeschafft? oder wird die EEG-Umlage zum 01.07.2022 nur auf -null- gesetzt? bin ich mit meinem Projekt (II/2022) trotz ihrer Aussage, durch unnötige Kosten belastet? und warum?" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245338/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Referentenentwurf EEG 2023 für Dach-PV“ [#245338]
Datum
21. Mai 2022 11:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245338/ Ich bin der Meinung, meine Anfrage wurde am 10.05. nur durch eine pauschale Antwort bearbeitet und geht nicht auf den Kern der Fragestellung ein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 245338.pdf - 2022-05-10_1-image001.png - 2022-05-10_1-image002.jpg - 2022-05-10_1-image003.png - 2022-05-10_1-image004.png - 2022-05-10_1-image005.png Anfragenr: 245338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245338/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0223 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Referentenentwurf EEG 2023 für Dach-PV“ [#245338] # IFG-728/002 II#0223
Datum
7. Juni 2022 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0223 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen