Strafvereitelung im Amt durch ermittelnde Polizeibehörde (Kontamination einer Schürfung )

Gesetzliche Definition der exekutiven Zugriffsmöglichkeit der Kommunalaufsicht auf polizeiliche Ermittlungen und bedingende allgemeine Vorgaben für die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft.
Rechtliche Begründungen für Form und Umfang staatsanwaltlicher Kommunikationstätigkeit.

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  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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Dr.Peter Kochs
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesetzliche De…
An Staatsanwaltschaft Koblenz Details
Von
Dr.Peter Kochs
Betreff
Strafvereitelung im Amt durch ermittelnde Polizeibehörde (Kontamination einer Schürfung ) [#245354]
Datum
2. April 2022 17:50
An
Staatsanwaltschaft Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesetzliche Definition der exekutiven Zugriffsmöglichkeit der Kommunalaufsicht auf polizeiliche Ermittlungen und bedingende allgemeine Vorgaben für die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Rechtliche Begründungen für Form und Umfang staatsanwaltlicher Kommunikationstätigkeit.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr.Peter Kochs Anfragenr: 245354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245354/ Postanschrift Dr.Peter Kochs << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr.Peter Kochs

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