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Wasserschutzzone III

Anfrage an: Umweltbundesamt

Darf in einer Wasserschutzzone III eine betriebliche Kläranlage gebaut werden? Falls ja, ist dies auf Landesebene geregelt oder auf Bundesebene? Wie und wo findet man dazu die entsprechenden Gesetze? Bedarf es dazu Sondergenehmigungen? Falls ja, wer erteilt diese und welche Gesetzesvorgaben sind dabei zu berücksichtigen? Müssen dazu vorab Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf in einer Was…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserschutzzone III [#245483]
Datum
4. April 2022 14:57
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf in einer Wasserschutzzone III eine betriebliche Kläranlage gebaut werden? Falls ja, ist dies auf Landesebene geregelt oder auf Bundesebene? Wie und wo findet man dazu die entsprechenden Gesetze? Bedarf es dazu Sondergenehmigungen? Falls ja, wer erteilt diese und welche Gesetzesvorgaben sind dabei zu berücksichtigen? Müssen dazu vorab Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wir…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Wasserschutzzone III [#245483]
Datum
6. April 2022 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 - 22-23. Der Vorgang wird innerhalb der laut UIG (gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG) festgelegten Zeit von 4 Wochen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 4. April 2022. Bitte sehen Sie unten unsere Antworten zu Ihren F…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Wasserschutzzone III [#245483]
Datum
12. April 2022 06:32
Status
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 4. April 2022. Bitte sehen Sie unten unsere Antworten zu Ihren Fragen: 1. Darf in einer Wasserschutzzone III eine betriebliche Kläranlage gebaut werden? Antwort: Dies ist nicht bundesrechtlich geregelt, sondern das richtet sich nach dem Inhalt der Schutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet. 2. Falls ja, ist dies auf Landesebene geregelt oder auf Bundesebene? Antwort: Das Bundesrecht gibt die Ermächtigung für die Einrichtung von Wasserschutzgebieten. Nach § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG - https://www.gesetze-im-internet.de/wh...) kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung zum Wohl der Allgemeinheit Wasserschutzgebiete festsetzen. Die Festsetzung von Schutzgebieten erfolgt durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen. 3. Wie und wo findet man dazu die entsprechenden Gesetze? Antwort: Bundesrecht: § 51 WHG - s.o. Antwort zu Frage 2. Landesrecht Saarland (es wird unterstellt, dass die betroffene Anlage in der Nähe des Wohnortes der der Anfragerin im Saarland liegt): § 37 Saarländisches Wassergesetz (SWG): https://recht.saarland.de/bssl/docume... Bedarf es dazu Sondergenehmigungen? Antwort: Dies ist nicht bundesrechtlich geregelt, sondern das richtet sich nach dem Inhalt der Schutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet. Falls ja, wer erteilt diese und welche Gesetzesvorgaben sind dabei zu berücksichtigen? Antwort: Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietsverordnung obliegt den zuständigen Wasserbehörden des betroffenen Bundeslandes. Diese haben sowohl die in der einschlägigen Schutzgebietsverordnung vorgesehenen Ge- und Verbote zu beachten als auch die gesetzlichen Vorschriften des WHG und des SWG. Müssen dazu vorab Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt werden? Antwort: Gemäß Anlage 1, Nr. 13.1 UVPG (https://www.gesetze-im-internet.de/uv...) sind Errichtung oder Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen ab einer gewissen Größenklasse entweder UVP-pflichtig (13.1.1) oder bedürfen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles (13.1.2) oder einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles (13.1.3). In diesem Kontext werden in Zweifelsfällen auch Gutachten zur Umweltverträglichkeit der Anlage erstellt. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen