Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts

Den Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts, wie berichtet in https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/30TB_21.pdf?__blob=publicationFile#30TB_21_WEB_MadeToTag.indd%3A.21390%3A583

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Kontrollberic…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556]
Datum
5. April 2022 11:54
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 245556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245556/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr…
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Betreff
Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556] # IFG-780/005 II#0902
Datum
25. April 2022 11:42
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr Meister, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter [ges…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556] # IFG-780/005 II#0902
Datum
27. April 2022 17:48
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter [geschwärzt], in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] *******************************************************************************
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anf…
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Andre Meister (netzpolitik.org)
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AW: Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556] # IFG-780/005 II#0902 [#245556]
Datum
27. April 2022 18:08
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 245556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245556/
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr…
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Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556] # IFG-780/005 II#0902
Datum
19. Mai 2022 09:39
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr Meister, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Meister, der Beitrag in dem Tätigkeitsbericht, auf den Sie in Ihrem Antrag Bezug nehmen, enthä…
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Briefpost
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Ihr IFG Antrag Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556]
Datum
19. Mai 2022
Status
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Sehr geehrter Herr Meister, der Beitrag in dem Tätigkeitsbericht, auf den Sie in Ihrem Antrag Bezug nehmen, enthält nicht nur Ausführungen zu der im Berichtszeitraum durchgeführten Kontrolle der Funkzellendatenbank des BKA, sondern auch zur früheren Kontrolle aus dem Zeitraum des 27. Tätigkeitsberichts. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob beide Kontrollberichte von Ihrem Antrag umfasst sind. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für den Hinweis. Ja, mein Antrag umfasst beide Kontrollen. Mit freund…
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Andre Meister (netzpolitik.org)
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AW: Ihr IFG Antrag Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556]
Datum
19. Mai 2022 10:27
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für den Hinweis. Ja, mein Antrag umfasst beide Kontrollen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 245556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245556/
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bu…
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AW: Ihr IFG Antrag Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts [#245556]
Datum
1. Juli 2022 14:04
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts“ vom 05.04.2022 (#245556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr…
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Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556] # IFG-780/005 II#0902
Datum
8. Juli 2022 16:00
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr Meister, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Meister, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 5. April 2022, mit dem Sie um Übersendung „d…
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Briefpost
Betreff
Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556]
Datum
8. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 5. April 2022, mit dem Sie um Übersendung „de(s) Kontrollbericht(s) zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts“ bitten. Ich teile Ihnen hierzu mit, dass der Informationszugang zu dem im 30. Tätigkeitsbericht erwähnten Kontrollbericht derzeit abgelehnt werden müsste, da die Bekanntgabe der Informationen zum jetzigen Zeitpunkt den behördlichen Entscheidungsprozess und die Beratung von Behörden beeinträchtigen würde. Die Ausschlussgründe dürften erst nach Abschluss der behördlichen Beratungen und des Entscheidungsprozesses einem Informationszugang nicht mehr entgegenstehen. Ich stelle es Ihnen anheim, dass Sie den Antrag „ruhend stellen“ oder zu gegebener Zeit nochmals stellen. Sollten Sie hierzu einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, teilen Sie mir dies bitte kurz mit. Der im 27. Tätigkeitsbericht erwähnte Kontrollbericht kann unter https://fragdenstaat.de/anfrage/prufung-einer-datei-mit-daten-aus-funkzellenabfragenbeim-bka/378784/anhang/2019-06-bescheid-fza-bka-bfdi_geschwaerzt.pdf beschafft werden. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, bitte schicken Sie mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und bitte teilen S…
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AW: Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556]
Datum
8. Juli 2022 16:10
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, bitte schicken Sie mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und bitte teilen Sie mir mit, wann die behördlichen Beratungen und der Entscheidungsprozess abgeschlossen sind, damit ich den IFG-Antrag erneut stellen kann. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 245556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/245556/upload/1feeddaccf05445b6043c1549ee76646bf223171/
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zur Funkzellendatenb…
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Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556]
Datum
13. September 2022 17:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts“ vom 05.04.2022 (#245556) am 8. Juli abgelehnt und mich gefragt, ob ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünsche. Das habe ich am selben Tag bejaht. Bis heute ist kein Bescheid bei mir eingetroffen. Bitte schicken Sie mir den Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr…
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Betreff
Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556] # IFG-780/005 II#0902
Datum
26. Oktober 2022 14:13
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#0902 Sehr geehrter Herr Meister, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich kann ihre Schilderung nicht nachvollziehen. Ich bin im Büro. Ich bin eben runt…
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AW: Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556] # IFG-780/005 II#0902 [#245556]
Datum
26. Oktober 2022 14:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich kann ihre Schilderung nicht nachvollziehen. Ich bin im Büro. Ich bin eben runter zum Briefkasten gegangen und habe nachgeprüft: Er ist "regelmäßig für den Zusteller zugänglich". Und mein Name steht eindeutig dran. Anbei ein Beweisfoto. Bitte schicken Sie doch Dokumente nicht mehr per Briefpost, sondern einfach per E-Mail an FragDenStaat. Wie sie sehen, kommt die Nachricht an. Ich lese und bearbeite das. Und sie können sogar öffentlich sehen, dass sie Nachricht ankam. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 2022-10-26-briefkasten-netzpolitik.jpg Anfragenr: 245556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245556/

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Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. April 2022 ergeht …
Von
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Briefpost
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Ihr IFG Antrag - "Kontrollbericht zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts" [#245556]
Datum
27. Oktober 2022
Status
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. April 2022 ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Gebühren werden nicht erhoben. I. Mit E-Mail vom 5. April 2022 beantragten Sie die Übersendung des Kontrollberichts zur Funkzellendatenbank des Bundeskriminalamts (BKA), über den im 30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit berichtet wurde. Mit Schreiben vom 19. Mai 2022 präzisiertem Sie Ihren Antrag dahingehend, dass auch ein Prüfbericht aus dem Zeitraum des 27. Tätigkeitsbericht von Ihrem Antrag umfasst sei, auf den in dem Beitrag im 30. Tätigkeitsbericht Bezug genommen wird. II. Der Antrag ist abzulehnen. 1. Dem Zugang zu den antragsgegenständlichen Dokumenten steht der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 3 lit. b) IFG entgegen. Demnach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. § 3 Nr. 3 lit. b) IFG schützt den Beratungsprozess innerhalb der Behörde und zwischen Behörden. Vom Begriff der Beratungen im Sinne von § 3 Nr. 3 lit. b) IFG ist der Vorgang des gemeinsamen Überlegens, Besprechens bzw. Beratschlagens erfasst. Schutzzweck ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowie einer offenen Meinungsbildung. Eine Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn sich die Preisgabe der Information auf die Verhandlungen bzw. Beratungen behindernd oder hemmend auswirken kann. Mein Haus hat auf Grundlage des antragsgegenständlichen Prüfberichts eine Anordnung gegen das BKA erlassen. Gegen diesen Bescheid hat das BKA Klage erhoben. Im Kern ist Gegenstand des Klageverfahrens die Frage, ob hier eine Löschanordnung ergehen konnte. Der Prüfbericht ist inhaltlich so eng mit der Anordnung verbunden, sodass sich eine Veröffentlichung nachteilig auf die internen Beratungen zur Beurteilung dieser Rechtsfrage und in der Folge auf die Prozessführung auswirken könnte. Es ist nicht auszuschließen, dass öffentliche Äußerungen Dritter nachteiligen Einfluss auf den Prozess der Klärung der zugrundeliegenden Fragestellung haben könnten. 2. Der antragsgegenständliche Prüfbericht ist ferner auch Gegenstand interner Beratungen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) (JI-Richtlinie). Zu den notwendigen wirksamen Abhilfebefugnissen gehören nach Auffassung der Europäischen Kommission Warnhinweise, Anordnungen, um Verarbeitungsvorgänge mit den Datenschutzvorschriften in Einklang zu bringen, insbesondere durch die Anordnung von Berichtigungen oder Löschungen personenbezogener Daten oder Einschränkungen der Verarbeitung, sowie eine vorübergehende bzw. endgültige Beschränkung oder ein Verbot der Verarbeitung. Gegenstand der Beratungen ist auch, ob zur Beseitigung des in dem Prüfbericht festgestellten Datenschutzverstoßes eine sofortige Vollziehung (§ 20 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz) angeordnet werden konnte. Mein Haus hat sich hierzu an die Europäische Kommission mit der Bitte um Überprüfung der Konformität gewandt. Es ist zu befürchten, dass diese Beratungen beeinträchtigt werden könnten, sollten konkrete Inhalte des Prüfberichts zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich werden. Öffentliche Äußerungen könnten geeignet sein, den Prozess der Prüfung und Entscheidungsfindung hinsichtlich der Anwendung der JI-Richtlinie zu beeinträchtigen. 3. Hinsichtlich des antragsgegenständlichen Prüfberichts aus dem Zeitraum des 27. Tätigkeitsbericht wurde Ihnen bereits mitgeteilt, wie Sie sich diesen aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können (§ 9 Abs. 3 IFG). III. Da der Antrag nach dem IFG abgelehnt wird, werden keine Gebühren erhoben (OVG Berlin-Brandenburg‚ Urteil vom 06.11.2014 - 12 B 14/13 -, juris, Rn. 36; BT-Drs. 15/4493, S. 16). Mit freundlichen Grüßen