Taskforce Supplementary Measures / Expertenuntergruppe „International Transfers“

Sämtliche Unterlagen (z.B. Gutachten, Stellungnahmen), die dem BfDI durch seine Mitwirkung in der Taskforce Supplementary Measures und der Expertenuntergruppe „International Transfers“ des Europäischen Datenschutzausschuss zur Verfügung stehen. Erwähnt werden die Taskforce und die Expertenuntergruppe zuletzt hier (S. 19 ff.):
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/30TB_21.pdf;jsessionid=9D2D6C04BE9EA1A2DDA183AC3526F9CC.intranet232?__blob=publicationFile&v=4

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterla…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Taskforce Supplementary Measures / Expertenuntergruppe „International Transfers“ [#245561]
Datum
5. April 2022 13:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen (z.B. Gutachten, Stellungnahmen), die dem BfDI durch seine Mitwirkung in der Taskforce Supplementary Measures und der Expertenuntergruppe „International Transfers“ des Europäischen Datenschutzausschuss zur Verfügung stehen. Erwähnt werden die Taskforce und die Expertenuntergruppe zuletzt hier (S. 19 ff.): https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/30TB_21.pdf;jsessionid=9D2D6C04BE9EA1A2DDA183AC3526F9CC.intranet232?__blob=publicationFile&v=4
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245561/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/007 II#0903 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/007 II#0903
Datum
18. Mai 2022 11:14
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/007 II#0903 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/007 II#0903 [#245561] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/007 II#0903 [#245561]
Datum
22. Mai 2022 22:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung und Einschätzung. Gebühren möchte ich weiterhin keine entrichten. Erlauben Sie mir die Frage: würde es die Erheblichkeit des Aufwands beseitigen, wenn ich mich bei meiner Anfrage nur auf die finalen Stellungnahmen der einzelnen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu den Recommendations 01/2020 und 02/2020 beschränke? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245561/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/007 II#0903 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/007 II#0903
Datum
20. Juni 2022 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/007 II#0903 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen