Liefervertrag Energie Russland Kündigung

Informationen über die Kündigung von Verträgen zur Lieferung von Energie (Kohle, Erdöl,Gas).

Die Lieferverträge sind sicherlich langfristig bindend. Unter welchen Bedingungen sind die Verträge von deutscher Seite kündbar?

Ergebnis der Anfrage

Lieferverträge für Öl und Gas sind privatwirtschaftlich geregelt. Das Ministerium hat daher keine Informationen über die geltenden Kündigungsfristen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liefervertrag Energie Russland Kündigung [#245562]
Datum
5. April 2022 13:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Kündigung von Verträgen zur Lieferung von Energie (Kohle, Erdöl,Gas). Die Lieferverträge sind sicherlich langfristig bindend. Unter welchen Bedingungen sind die Verträge von deutscher Seite kündbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245562/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 05. April 2022 im Bundesministerium …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Liefervertrag Energie Russland Kündigung [#245562]
Datum
12. April 2022 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 05. April 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie formulieren Ihr Schreiben als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hierunter ist gem. § 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zu verstehen. Ihre Frage ist jedoch nicht auf die Übermittlung bestimmter Aufzeichnungen gerichtet, sondern offen auf eine Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt. Ihr Schreiben kann dementsprechend nur als Bürgeranfrage behandelt werden, die wir gerne wie folgt beantworten: Den Geschäftsbeziehungen für russische Rohstofflieferungen nach Deutschland liegen privatwirtschaftlich geschlossene Verträge zugrunde. Vereinfacht ausgedrückt sorgt der Staat für die politischen Rahmenbedingungen der Marktakteure, der Markt – also die Unternehmen – regeln die konkrete Beschaffung der Energieträger. So liefert etwa das staatliche russische Erdgasförderunternehmen Gazprom das Erdgas an seine deutsche Tochterfirma Gazprom Germania, welche das Gas an private Unternehmen wie Uniper, Wingas oder EnBW weiterverkauft, die wiederum Stadtwerke, größere Industriebetriebe und regionale Gasversorgungsunternehmen beliefern. Nach hiesiger Kenntnis sind die Gas-Lieferverträge meist längerfristiger Natur. Auch bei Öl und Kohle sind die Geschäftsbeziehungen privatrechtlich geregelt. Allerdings verlautbarten die hiesigen Unternehmen bereits, die Verträge mit russischen Lieferanten ohne Verlängerung auslaufen lassen zu wollen bzw. auf andere Lieferanten umzustellen. Zur exakten Laufzeit der Verträge und den jeweiligen Kündigungsmodalitäten liegen uns keine Detailkenntnisse vor. Diese Informationen müssten Sie bei den beteiligten Unternehmen erfragen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen