Widmung der Stadtrodaer Straße

Anfrage an: Stadt Jena

- Widmungsbeschluss der "Stadtrodaer Straße" für den Abschnitt zwischen der Einmündung "Friedrich-Engels-Straße" und der Einmündung "Wöllnitzer Straße"

- Unterlagen zur Anordnung von Z.254 an der Einmündung "Friedrich-Engels-Straße" in Richtung Süden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Widmung…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widmung der Stadtrodaer Straße [#245624]
Datum
5. April 2022 19:14
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Widmungsbeschluss der "Stadtrodaer Straße" für den Abschnitt zwischen der Einmündung "Friedrich-Engels-Straße" und der Einmündung "Wöllnitzer Straße" - Unterlagen zur Anordnung von Z.254 an der Einmündung "Friedrich-Engels-Straße" in Richtung Süden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Jena
Ihre Anfrage über Frag den Staat Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ih…
Von
Stadt Jena
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat
Datum
4. Mai 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Folgenden beantworte. Einen förmlichen Widmungsbeschluss für die Stadtrodaer Straße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Wöllnitzer Straße gibt es nicht. Nach dem Straßenrecht der DDR reichte es für eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche aus, wenn eine förmliche Verkehrsfreigabe erfolgte. Diese erfolgte im Fall der o.g. Straße Anfang der 1970er Jahre. Zu dem von Ihnen angefragten Aktenzeichen 254 konnten wir leider keine Unterlagen finden. Ich kann Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Im unmittelbaren Umfeld der Stadtrodaer Straße sind sowohl in Richtung stadtaus- und stadteinwärts benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Die Schnellstraße mit Ihrem Charakter (viele Fahrzeuge und höheres Unfallgeschehen), sind aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet zusätzliche Fahrradströme aufzunehmen. Die im Umfeld der Stadtroader Straße befindlichen Ziele sind sowohl über Radwege, als auch Wohngebietsstraßen immer zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen