Beauftragte Meinungsumfragen Ihrer Behörde

alle Fragestellungen, Ergebnisse und sonstigen Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen (insbesondere Meinungs- und Wahlumfragen), die Ihr Ministerium von 14. Mai 2021 bis heute in Auftrag gegeben hat.

Falls vorhanden, freue ich mich auch über eine Übersicht / Liste der jeweiligen Umfragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Beauftragte Meinungsumfragen Ihrer Behörde [#245754]
Datum
7. April 2022 09:22
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Fragestellungen, Ergebnisse und sonstigen Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen (insbesondere Meinungs- und Wahlumfragen), die Ihr Ministerium von 14. Mai 2021 bis heute in Auftrag gegeben hat. Falls vorhanden, freue ich mich auch über eine Übersicht / Liste der jeweiligen Umfragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 245754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245754/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schattleitner, auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter b…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Beauftragte Meinungsumfragen Ihrer Behörde [#245754] - IFG
Datum
7. April 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schattleitner, auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schattleitner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet: Christoph Schattleitner Vitalisstraße 164 50827 Köln Mit f…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
AW: WG: Beauftragte Meinungsumfragen Ihrer Behörde [#245754] - IFG [#245754]
Datum
25. April 2022 11:28
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet: Christoph Schattleitner Vitalisstraße 164 50827 Köln Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 245754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245754/

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schattleitner, in der Anlage erhalten Sie die Rückmeldung zu Ihrer IFG-Anfrage. Mit freundlic…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Beauftragte Meinungsumfragen Ihrer Behörde [#245754] - IFG
Datum
16. Mai 2022 17:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
621,5 KB
Sehr geehrter Herr Schattleitner, in der Anlage erhalten Sie die Rückmeldung zu Ihrer IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen