Sehr geehrte Frau Grotjohann,
Ihr Antrag ist am heutigen 11.09.2017 im Ministerium eingegangen und gelesen worden.
Unbeschadet dessen, ob Ihr Antrag nach IZG oder UIG zu bescheiden ist, berührt er Belange Dritter in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Daher kann die Bearbeitung erst erfolgen, wenn der Antrag begründet ist (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA). Denn nur mit einer Begründung kann der Dritte zu dem Antrag Stellung nehmen und über eine Einwilligung in die Auskunftserteilung entscheiden (§ 8 Abs. 1 IZG).
Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Monatsfrist weise ich vorsorglich darauf hin, dass diese erst dann läuft, wenn Ihre Begründung eingegangen ist. In diesem Zusammenhang verweise ich im Übrigen auf § 8 Abs. 1 Satz 1 IZG bzw. § 9 Abs. 1 Satz 1 UIG, wonach das Ministerium verpflichtet ist, dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. In diesem Fall gilt die von Ihnen genannte Monatsfrist für die Erteilung des Bescheides über Ihren Antrag nicht (vgl. auch § 7 Abs. 5 Satz 3 IZG).
Unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 Satz 2 IZG bitte ich um Nachricht Ihrerseits, ob Sie damit einverstanden sind, dass die Informationen, die Belange Dritter berühren, unkenntlich gemacht werden.
Für den Fall, dass Sie mit der Unkenntlichmachung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einverstanden sind, weise ich darauf hin, dass für die Bearbeitung Gebühren von bis zu 2000,00 € entstehen können. Dies ergibt sich aus § 10 IZG in Verbindung mit IZG LSA KostVO. Im Hinblick auf die Kostenpflicht bitte ich um Mitteilung, ob Sie den Antrag aufrechterhalten. In diesem Fall teilen Sie mir bitte auch ihre Postanschrift mit, damit Ihnen ein rechtsmittel- und vollstreckungsfähiger Bescheid bekannt gegeben werden kann.
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird nach alledem erfolgen, sobald Sie Ihre Postanschrift mitgeteilt und auch eine Begründung für Ihren Antrag oder die Zustimmung zur Unkenntlichmachung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vorgelegt haben.
Mit freundlichen Grüßen