Subventionierungen für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt

In welcher Höhe wird der öffentliche Nahverkehr in Sachsen-Anhalt (Marego, Nasa usw...) im Haushaltsjahr 2017/2018 subventioniert?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. September 2017
  • Frist
    13. Oktober 2017
  • Kosten dieser Information:
    2000,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Rebekka Grotjohann
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
Rebekka Grotjohann
Betreff
Subventionierungen für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt [#24577]
Datum
11. September 2017 14:51
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Höhe wird der öffentliche Nahverkehr in Sachsen-Anhalt (Marego, Nasa usw...) im Haushaltsjahr 2017/2018 subventioniert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rebekka Grotjohann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rebekka Grotjohann

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Grotjohann, Ihr Antrag ist am heutigen 11.09.2017 im Ministerium eingegangen und gelesen worden…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Subventionierungen für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt [#24577]
Datum
11. September 2017 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Grotjohann, Ihr Antrag ist am heutigen 11.09.2017 im Ministerium eingegangen und gelesen worden. Unbeschadet dessen, ob Ihr Antrag nach IZG oder UIG zu bescheiden ist, berührt er Belange Dritter in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Daher kann die Bearbeitung erst erfolgen, wenn der Antrag begründet ist (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA). Denn nur mit einer Begründung kann der Dritte zu dem Antrag Stellung nehmen und über eine Einwilligung in die Auskunftserteilung entscheiden (§ 8 Abs. 1 IZG). Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Monatsfrist weise ich vorsorglich darauf hin, dass diese erst dann läuft, wenn Ihre Begründung eingegangen ist. In diesem Zusammenhang verweise ich im Übrigen auf § 8 Abs. 1 Satz 1 IZG bzw. § 9 Abs. 1 Satz 1 UIG, wonach das Ministerium verpflichtet ist, dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. In diesem Fall gilt die von Ihnen genannte Monatsfrist für die Erteilung des Bescheides über Ihren Antrag nicht (vgl. auch § 7 Abs. 5 Satz 3 IZG). Unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 Satz 2 IZG bitte ich um Nachricht Ihrerseits, ob Sie damit einverstanden sind, dass die Informationen, die Belange Dritter berühren, unkenntlich gemacht werden. Für den Fall, dass Sie mit der Unkenntlichmachung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einverstanden sind, weise ich darauf hin, dass für die Bearbeitung Gebühren von bis zu 2000,00 € entstehen können. Dies ergibt sich aus § 10 IZG in Verbindung mit IZG LSA KostVO. Im Hinblick auf die Kostenpflicht bitte ich um Mitteilung, ob Sie den Antrag aufrechterhalten. In diesem Fall teilen Sie mir bitte auch ihre Postanschrift mit, damit Ihnen ein rechtsmittel- und vollstreckungsfähiger Bescheid bekannt gegeben werden kann. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird nach alledem erfolgen, sobald Sie Ihre Postanschrift mitgeteilt und auch eine Begründung für Ihren Antrag oder die Zustimmung zur Unkenntlichmachung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vorgelegt haben. Mit freundlichen Grüßen