Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk

Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Geseke, Bürener Straße 46, 59590 Geseke, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245788]
Datum
7. April 2022 11:38
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Geseke, Bürener Straße 46, 59590 Geseke, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245788/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage ist am 07.04.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeg…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245788]
Datum
8. April 2022 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage ist am 07.04.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen. Die HeidelbergCement AG hat für ihr Zementwerk am Standort in Geseke keine Genehmigung zur Nutzung von Holzpellets als Brennstoff beantragt oder erhalten. Ich hoffe ich konnte Ihre Anfrage hiermit abschließend beantworten. Mit freundlichen Grüßen