Coburger Convent

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

itte lassen Sie mir die Anzahl aller Verfahren, auch eingestellter, zukommen, welche die Staatsanwaltschaft Coburg im Zeitraum des Coburger Convents in den Jahren 2017, 2018 und 2019 nachgegangen ist und im Zusammenhang mit dem Pfingstkongreß stehen.
Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, an welchen Verfahren vermutliche Teilnehmer*innen bzw. Besucher*innen des Coburger Convents beteiligt waren und welche Strafverfahren es sich dabei handelte.

Weiterhin nennen Sie bitte wieviele und welche Verfahren, auch eingestellte, sowie Straftaten auch welche, aus den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 in dem Zeitraum vom Pfingstkongreß in Coburg als Rechtsextrem bei der Staatanwaltschaft abgespeichert sind?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagement.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: itte lassen Si…
An Staatsanwaltschaft Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coburger Convent [#245838]
Datum
7. April 2022 19:29
An
Staatsanwaltschaft Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: itte lassen Sie mir die Anzahl aller Verfahren, auch eingestellter, zukommen, welche die Staatsanwaltschaft Coburg im Zeitraum des Coburger Convents in den Jahren 2017, 2018 und 2019 nachgegangen ist und im Zusammenhang mit dem Pfingstkongreß stehen. Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, an welchen Verfahren vermutliche Teilnehmer*innen bzw. Besucher*innen des Coburger Convents beteiligt waren und welche Strafverfahren es sich dabei handelte. Weiterhin nennen Sie bitte wieviele und welche Verfahren, auch eingestellte, sowie Straftaten auch welche, aus den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 in dem Zeitraum vom Pfingstkongreß in Coburg als Rechtsextrem bei der Staatanwaltschaft abgespeichert sind? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagement. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Coburger Convent“ vom 07.04.2022 (#245838) wur…
An Staatsanwaltschaft Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Coburger Convent [#245838]
Datum
13. Mai 2022 09:54
An
Staatsanwaltschaft Coburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Coburger Convent“ vom 07.04.2022 (#245838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>