Wetzlarer Kreuz, A45/A480

Laut Berichten des Magistrats der Stadt Wetzlar liegen uns Informationen vor, dass das sogenannte Malterserkreuz zurück gebaut werden soll und damit einige Anbindungen wegfallen. Dadurch wird die Verkehrsbelastung im Ortsteil Hermannstein rapide ansteigen. Können Sie uns bitte die aktuellen Pläne zukommen lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Pross
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Berichten de…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Christoph Pross
Betreff
Wetzlarer Kreuz, A45/A480 [#245889]
Datum
8. April 2022 12:43
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Berichten des Magistrats der Stadt Wetzlar liegen uns Informationen vor, dass das sogenannte Malterserkreuz zurück gebaut werden soll und damit einige Anbindungen wegfallen. Dadurch wird die Verkehrsbelastung im Ortsteil Hermannstein rapide ansteigen. Können Sie uns bitte die aktuellen Pläne zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Pross Anfragenr: 245889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245889/ Postanschrift Christoph Pross << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Pross
Die Autobahn GmbH des Bundes
Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Pross, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 8.04.2022 (Anfr…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. April 2022 14:10
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,6 KB


Sehr geehrter Herr Pross, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 8.04.2022 (Anfrage-Nr: 245889). Freundliche Grüße

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Pross, auf Ihre Anfrage vom 08.04.2022 übersende ich Ihnen in den Anlagen das Antwortschreiben…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Wetzlarer Kreuz, A45/A480 [#245889]
Datum
9. Mai 2022 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pross, auf Ihre Anfrage vom 08.04.2022 übersende ich Ihnen in den Anlagen das Antwortschreiben mit Lageplan. Freundliche Grüße