Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gibt es im Bundesland Hamburg zur Zeit 33 öffentliche Schutzräume mit 33.618 Schutzplätzen sowie 10 Mehrzweckanlagen, bei denen der Bund sich das Nutzungsrecht für Zivilschutzzwecke hat sichern lassen (Quelle: Bundestags-Drucksache 20/1246).
Bitte geben Sie mir an, wo genau sich diese 33 öffentlichen Schutzräume und die 10 Mehrzweckanlagen in Hamburg sich befinden (Auflistung mit Adresse).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 4 Follower:innen
Michael Berndt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut der Antwort …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Michael Berndt
Betreff
Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg [#245928]
Datum
8. April 2022 21:11
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gibt es im Bundesland Hamburg zur Zeit 33 öffentliche Schutzräume mit 33.618 Schutzplätzen sowie 10 Mehrzweckanlagen, bei denen der Bund sich das Nutzungsrecht für Zivilschutzzwecke hat sichern lassen (Quelle: Bundestags-Drucksache 20/1246). Bitte geben Sie mir an, wo genau sich diese 33 öffentlichen Schutzräume und die 10 Mehrzweckanlagen in Hamburg sich befinden (Auflistung mit Adresse).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Berndt Anfragenr: 245928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245928/ Postanschrift Michael Berndt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Berndt
Michael Berndt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hambur…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Michael Berndt
Betreff
AW: Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg [#245928]
Datum
11. Mai 2022 21:51
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg“ vom 08.04.2022 (#245928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Berndt
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Berndt, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: In Folge der Friedensdiv…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg [#245928]
Datum
16. Mai 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Berndt, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: In Folge der Friedensdividende in den 1990er Jahren nach Ende des kalten Krieges wurde das öffentliche Schutzbaukonzept nicht fortgesetzt. Der Bund hat die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume im Jahr 2007 eingestellt und die Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume beschlossen. Von den ursprünglich 2.000 Schutzraumanlagen in den westlichen Bundesländern wurden bislang rund 1.400 Anlagen rückabgewickelt, so dass aktuell bundesweit noch rund 600 gewidmete Zivilschutzanlagen bestehen. Im September 2020 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung und rechtliche Rückabwicklung der Zivilschutzbindung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übernommen. Die ursprünglichen öffentlichen Schutzraumanlagen befanden sich überwiegend in Privateigentum sowie im Eigentum von Kommunen. Im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine hat sich der Bund jüngst dafür entschieden, das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen. Die weitere Entwidmung der verbliebenen Schutzräume wurde deshalb bis auf Weiteres ruhend gestellt. Aufgrund der Einstellung der funktionalen Erhaltung der Anlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die verbleibenden Anlagen derzeit ihre ursprünglich vorgesehene Schutzwirkung für die Bevölkerung entfalten können. Darüber hinaus bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass wir insbesondere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer keine detaillierten Angaben mit Auflistung der Adressen zur Verfügung stellen kann Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Michael Berndt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erläutern Sie mir, warum Sie "aus Gründe…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Michael Berndt
Betreff
AW: [EXTERN]Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg [#245928]
Datum
20. Mai 2022 23:49
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erläutern Sie mir, warum Sie "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" keine Adressen zur Verfügung stellen können, wenn doch die "ursprünglich vorgesehene Schutzwirkung für die Bevölkerung" derzeit nicht mehr besteht. Mit freundlichen Grüßen Michael Berndt Anfragenr: 245928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245928/

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Berndt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das eine Bekanntgabe der Adressen öffentlicher Schutzrä…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hamburg [#245928]
Datum
22. Juni 2022 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Berndt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das eine Bekanntgabe der Adressen öffentlicher Schutzräume nicht möglich ist, ist von der Funktions- und Einsatzfähigkeit öffentlicher Schutzräume unabhängig. Die Zivilschutzanlagen stehen größtenteils in Privateigentum. Aus diesem Grunde ist die Veröffentlichung von Adressen bereits unter Berücksichtigung der Eigentümerinteressen nicht möglich. Zudem führt das Bekanntwerden von Anlagenadressen erfahrungsgemäß zu einem erheblichen Anstieg von Aufbrüchen und rechtswidrigem Betreten. Da die Anlagen anschließend bis zum Bemerken des Einbruchs unverschlossen bleiben, ist eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Betreten beispielsweise durch Kinder oder Jugendliche, die sich verlaufen, verletzen oder gar ersticken könnten) gegeben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen