Nominierung Isabel Schnabel für EZB

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

alle Unterlagen und Kommunikation (z.B. E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen) zur Nominierung von Isabel Schnabel in der EZB-Direktion.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Bundesbank liegt eine Stellungnahme bzgl. der Ernennung von Frau Schnabel vor, die aber nicht herausgegeben wird, da es einen Bezug zum EZB-Rat hat und damit vom Geltungsbereich des IFG ausgeschlossen sein soll.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen u…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nominierung Isabel Schnabel für EZB [#245949]
Datum
9. April 2022 07:40
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen und Kommunikation (z.B. E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen) zur Nominierung von Isabel Schnabel in der EZB-Direktion.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245949/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 9. März 2022 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Nominierung Isabel Schnabel für EZB [#245949]
Datum
11. April 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 9. März 2022 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 9.4.2022 beantragten Sie die Zusendung von: „alle Unterlagen und Kommunikat…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Nominierung Isabel Schnabel für EZB [#245949]
Datum
14. April 2022 12:56
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 9.4.2022 beantragten Sie die Zusendung von: „alle Unterlagen und Kommunikation (z.B. E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen) zur Nominierung von Isabel Schnabel in der EZB-Direktion“. Nach unserem Verständnis begehren Sie damit Zugang zu allen Informationen zur Nominierung von Frau Schnabel, die in der EZB vorliegen („in der EZB-Direktion“). Bitte wenden Sie sich hierzu unmittelbar an die EZB, die hierfür zuständig ist. Sie erreichen die EZB unter: Europäische Zentralbank, Stabsstelle Compliance und Governance, Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main oder <<E-Mail-Adresse>>. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Antrag damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass auch bei der Bundesbank dazu eigene Unterlagen vorliegen.…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Nominierung Isabel Schnabel für EZB [#245949]
Datum
19. April 2022 08:11
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass auch bei der Bundesbank dazu eigene Unterlagen vorliegen. Insofern bitte ich um Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245949/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nominierung Isabel Schnabel für EZB“ vom 09.04…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Nominierung Isabel Schnabel für EZB [#245949]
Datum
13. Mai 2022 13:33
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nominierung Isabel Schnabel für EZB“ vom 09.04.2022 (#245949) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 9. April 2022
Von
Deutsche Bundesbank
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 9. April 2022
Datum
25. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen