Gründungsvertrag Südwest Rundfunk

1. Gab es in Rheinland Pfalz eine parlamentarische Zustimmung zu den Gründungsvertrag, auf Basis derer die Südwest (SWR) Landesrundfunkanstalt geschaffen worden ist?
2. So ja, bitte geben Sie Details zu diese Zustimmung inklusive die Stimmenverteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gab es in R…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gründungsvertrag Südwest Rundfunk [#24595]
Datum
14. September 2017 13:51
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gab es in Rheinland Pfalz eine parlamentarische Zustimmung zu den Gründungsvertrag, auf Basis derer die Südwest (SWR) Landesrundfunkanstalt geschaffen worden ist? 2. So ja, bitte geben Sie Details zu diese Zustimmung inklusive die Stimmenverteilung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag #24595 "Gründungsvertrag Südwest Rundfunk"
Datum
20. September 2017 11:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
197,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag #24595 "Gründungsvertrag Südwest Rundfunk" [#24595]
Datum
20. September 2017 15:21
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag #24595 "Gründungsvertrag Südwest Rundfunk" [#24595]
Datum
6. Oktober 2017 09:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
374,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gründungsvertrag Südwest Rundfunk“ vom 14.09.2…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag #24595 "Gründungsvertrag Südwest Rundfunk" [#24595]
Datum
17. Oktober 2017 05:09
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gründungsvertrag Südwest Rundfunk“ vom 14.09.2017 (#24595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gründungsvertrag Südwest Rundfunk“ [#24595]
Datum
17. Oktober 2017 06:32
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24595 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es undeutlich ist wer zuständig für die Gründungsverträge ist. Ich empfinde es als eine bewusste Verzögerung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Informationsanfrage an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Informationsanfrage an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Datum
25. Oktober 2017 14:38
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 25.10.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.109 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Informationsanfrage an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Ihre Email vom 17.10.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.10.2017. Die von der Staatskanzlei vorgenommene Weiterleitung Ihres Informationsantrags an die Landtagsverwaltung verstößt nicht gegen das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG). Vielmehr verpflichtet § 11 Abs. 3 Satz 1 LTranspG die Staatskanzlei für den Fall, dass sie nicht über die Informationen verfügt, Ihren Antrag an die Landtagsverwaltung weiterzuleiten, wenn die Informationen dort vorhanden sind. Die Landtagsverwaltung soll die Informationen nach § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Landtagsverwaltung zugänglich machen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich gerne wieder an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz [#24595] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz [#24595]
Datum
12. November 2017 20:06
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Weiterleitung an die Landtagverwaltung blieb bis jetzt erfolglos. Sie wurde von der Staatskanzlei am 06. Oktober 17 weitergeleitet und mit elektronische Vermittlung ist anzunehmen, dass es am gleichen Tag auch da eingegangen ist. Ich habe weder bei Post noch bei Email eine Antwort erhalten. Ich bitte wieder um Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14. September 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr an die Staatskanzlei Rhe…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14. September 2017
Datum
15. November 2017 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
531,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gerichteter Antrag auf Informationszugang gemäß dem Landestransparenzgesetz wurde an den Landtag Rheinland-Pfalz zuständigkeitshalber weitergeleitet. Nähere Angaben zu den von Ihnen erbetenen Informationen finden Sie in dem Bescheid, der dieser E-Mail angefügt ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.