Viromed Schnelltest

In saarländischen Schulen werden - so wurde mir von einem Schüler berichtet - Viromed Antigenschnelltests an Kinder ausgehändigt. Auch zur Durchführung zu Hause in den Ferien. Obwohl auf der Packungsbeilage steht, dass sie unzugänglich für Kinder aufzubewahren sind. Was sind die einzelnen Bestandteile der Pufferlösung dieses Testes? Werden an allen saarländischen Schulen solche Tests mit o.g. Warnhinweis an Kinder ausgeteilt? Welche sind dies? Wieviele Test werden pro Woche im Saarland an Schüler ausgeteilt? Wie viel kosten dieses Tests pro Woche oder pro Monat? Welches sind die "örtlichen Vorschriften" nach denen laut Packungsbeilage die Testkomponenten zu entsorgen sind? Wie wird sichergestellt, dass die Kinder durch unangemessene Anwendung zu Hause keinen Schaden erleiden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In saarländisc…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Viromed Schnelltest [#246050]
Datum
10. April 2022 20:01
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In saarländischen Schulen werden - so wurde mir von einem Schüler berichtet - Viromed Antigenschnelltests an Kinder ausgehändigt. Auch zur Durchführung zu Hause in den Ferien. Obwohl auf der Packungsbeilage steht, dass sie unzugänglich für Kinder aufzubewahren sind. Was sind die einzelnen Bestandteile der Pufferlösung dieses Testes? Werden an allen saarländischen Schulen solche Tests mit o.g. Warnhinweis an Kinder ausgeteilt? Welche sind dies? Wieviele Test werden pro Woche im Saarland an Schüler ausgeteilt? Wie viel kosten dieses Tests pro Woche oder pro Monat? Welches sind die "örtlichen Vorschriften" nach denen laut Packungsbeilage die Testkomponenten zu entsorgen sind? Wie wird sichergestellt, dass die Kinder durch unangemessene Anwendung zu Hause keinen Schaden erleiden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246050/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr [geschwärzt], folgende Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. • Was sind die einzelnen Bestandteile der Pufferlösun…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
Viromed Schnelltest [#246050]
Datum
3. Mai 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], folgende Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. • Was sind die einzelnen Bestandteile der Pufferlösung dieses Testes? Die Zusammensetzung der Pufferlösungen, der in unseren Schulen eingesetzten Tests ist in der jeweiligen Gebrauchsanleitung nicht explizit ausgewiesen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu den Inhaltsstoffen von Corona-Schnelltests eine Information veröffentlicht, die hier beigefügt ist. • Werden an allen saarländischen Schulen solche Tests mit o.g. Warnhinweis an Kinder ausgeteilt? Welche sind dies? Den Schulen steht für die beobachteten Selbsttests bei Schüler*innen der weiterführenden Schulen sowie bei Lehrkräften und dem sonstigen in der Schule tätigen Personen aller Schulen der NanoRepro Antigen Schnelltest (Viromed) zur Eigenanwendung zur Verfügung. In der dem Testkit beiliegenden Gebrauchsanweisung ist der Hinweis " Bewahren Sie den Test unzugänglich für Kinder auf. Kinder unter 18 Jahre sollten bei der Testdurchführung von Erwachsenen betreut werden." abgedruckt Den Grundschulen wird für die Tests der Kinder vor Ort in der Schule der V-Chek Lolli Test bzw. der baugleiche ultimed COVID-19 Antigen Speicheltest zur Verfügung gestellt. Für die freiwillige Testung zu Hause in den Ferien erhalten die Schüler*innen den o.g. NanoRepro Antigen Schnelltest (Viromed). • Wie viele Test werden pro Woche im Saarland an Schüler ausgeteilt? Die Teilnahme am Präsenzschulbetrieb ist nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die zweimal in der Woche mit dem Ergebnis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind. Dies gilt auch für die Lehrkräfte und die anderen an der Schule tätigen Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Personen, die einen Nachweis im Sinne des § 3 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorlegen. Die Obliegenheit zum Testen wird durch die Teilnahme an den zweimal wöchentlich in der Schule stattfindenden Testungen erfüllt. Sie kann auch durch Vorlage eines anderweitigen Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus im Sinne des § 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfüllt werden. • Wie viel kosten dieses Tests pro Woche oder pro Monat? Die Testkits werden den Schulen aus den Beständen des MASFG zur Verfügung gestellt. Die Kosten müssen dort erfragt werden. • Welches sind die "örtlichen Vorschriften" nach denen laut Packungsbeilage die Testkomponenten zu entsorgen sind? Die in Schulen anfallenden Abfälle können bei sinngemäßer Anwendung der Empfehlungen der LAGA Mitteilung 18 über den Restmüll entsorgt werden, d.h. sie sollen in einem stabilen, fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne gegeben werden. • Wie wird sichergestellt, dass die Kinder durch unangemessene Anwendung zu Hause keinen Schaden erleiden? Die Eltern sind gebeten, ihren Kindern bei der Durchführung der Tests zu helfen bzw. diese bei ihren Kindern durchzuführen. Insofern obliegt ihnen, wie bei jedem privat durchgeführten Selbsttest, die Verpflichtung zu sorgsamer Handhabung. Eine Verpflichtung, die mitgegebenen Tests zu Hause anzuwenden, besteht nicht. Bei Nichtgebrauch können die Testpackungen an die Schule zurück gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]*[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]

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Sehr << Anrede >> ich schließe aus Ihrer Antwort, dass dem saarländischen Bildungsministerium und dem …
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Viromed Schnelltest [#246050]
Datum
5. Mai 2022 10:22
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich schließe aus Ihrer Antwort, dass dem saarländischen Bildungsministerium und dem saarländischen Verordnungsgeber der Teststrategie an saarländischen Schulen bekannt und bewusst ist, dass Tests, die laut Packungsbeilage für Kinder unzugänglich aufzubewahren sind, an Kinder abgegeben werden. Zwischen Abgabe der Tests in den Schulen und dem Eintreffen der Kinder in ihrem Zuhause tragen sie somit unbeaufsichtigt Tests mit sich herum, die ihnen gar nicht zugänglich gemacht werden dürfen. So sieht also das verantwortliche Agieren zum Schutz der vulnerablen Gruppen im Saarland aus. Und offensichtlich finden dies weder Regierung, Bildungsministerin, Schuldirektoren noch Lehrer, also alle die, denen die Eltern ihre Kinder anvertrauen, problematisch. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246050/