Eingangsbestätigung für 5 IFG-Anfragen anderer Bürger
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):
Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf FragdenStaat.de finde ich einige IFG oder UIG Anfragen an Sie,
die bis heute keine Antwort oder Eingangsbestätigung erhalten haben.
Mit Eingang und Speicherung von IFG-Anträgen bei Ihnen als auskunfspflichte
Stelle, werden diese amtliche Informationen i.S.d. § 2 IFG.
Ich bitte unverzügliche Auskunft (ausschliessliche kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen) über
1.) den Eingang dieser IFG-Anträge anderer Bürger:
https://fragdenstaat.de/a/21708
https://fragdenstaat.de/a/24127
https://fragdenstaat.de/a/24158
https://fragdenstaat.de/a/24233
https://fragdenstaat.de/a/24235
2.) all diese Anträge sind älter als ein Monat, ohne dass Sie den Antragsteller über den Status der Bearbeitung informiert haben. Bitte teilen Sie mir (alternativ die Antragsteller direkt) über
a.) Status der Bearbeitung
b.) Bearbeitungsbeginn und Grund für die Verzögerung
mit.
Ich bin damit einverstanden, dass Sie diesen 5 IFG-Anfragen, die öffentlich über den FragdenStaat.de gestellt sind, einzeln und direkt den Eingang mit Eingangsdatum bestätigen, sowie gemäß Punkt 2 über den Status informieren und mir dann mit Verweis auf diese 5 öffentliche URLs darauf verweisen, dass die Eingangsbestätigungen sowie die Information zum Status (Punkt 2) auf der öffentlichen Quelle fragdenstaat.de jetzt zugänglich sind.
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel
[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum15. September 2017
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17. Oktober 2017
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