Bitte um Zusendung alle Akten meine Person betreffend
Bitte senden Sie mir alle über mich gespeichert Daten und Akten, die in Zusammenhang mit § 8 BVerfSchG bzw. der Befugnisnorm gespeichert wurden seit der Erstspeicherung meiner Person (auch Mädchenname beachten). Bitte weisen auch darauf hin, ob und welche Akten vernichtet wurden oder bereits an Archive versand wurden, da ich eine Speicherung schon vor meiner Volljährigkeit vermute.
Bitte nehmen Sie dabei insbesondere Bezug auf frühe V-Mann-Tätigkeiten in Zusammenhang mit meiner Aktivität in einer Umweltschutzorganisation, Anwerbungsversuche in der Universität und bei politischen Stiftungen, Kollegenverhältnisse bei Wohlfahrtsverbänden und Observationsmaßnahmen im Nachgang.
Ich bedauere sehr, diesen Schritt unternehmen zu müssen.
Anfrage abgelehnt
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Datum12. April 2022
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14. Mai 2022
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bitte um Zusendung alle Akten meine Person betreffend [#246151]
- Datum
- 12. April 2022 09:07
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bitte um Zusendung alle Akten meine Person betreffend [#246151]
- Datum
- 17. Mai 2022 12:58
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Betreff
- AW: Bitte um Zusendung alle Akten meine Person betreffend [#246151]
- Datum
- 17. Mai 2022 13:04
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bitte um Zusendung aller Akten meine Person betreffend [#246151]
- Datum
- 17. Mai 2022 13:48
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Betreff
- BfV 11780324 - MA - Bescheid IFG
- Datum
- 18. Mai 2022 16:22
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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warum haben Sie die Anfrage unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gestellt? Dass sich hier auf die Ausnahme in §3 IFG berufen wird, war klar. Die Bereichsausnahme soll eigentlich nicht grundsätzlich gelten, sondern nur in besonderen Fällen, de facto wird sie aber so ausgelegt, dass das Amt nur freiwillig Auskunft nach dem IFG erteilen muss, in den meisten Fällen wird §3 pauschal vorgeschoben. Da Sie aber persönlich betroffen sind, steht Ihnen ein Auskunftsrecht nach einer anderen Norm zu, nämlich §15 BVerfSchG, ggf. auch über die DSGVO.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: BfV 11780324 - MA - Bescheid IFG [#246151]
- Datum
- 10. Juli 2022 08:06
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: BfV 11780324 - MA - Bescheid IFG [#246151]
- Datum
- 1. August 2022 08:57
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Evelyn