Gutachten von Professor Dr. Robert Jüpner (Hochwasserkatastrophe)

Anfrage an: Landtag NRW

Das vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V (Hochwasserkatastrophe) in Autrag gegeben Gutachten von Prof. Dr. Robert Jüpner zu dem Thema „Welche vorbeugenden Maßnahmen wären im Falle der zu untersuchenden Hochwasserkatastrophe ganz konkret bezogen auf den 14./15. Juli 2021 möglich gewesen, um die betroffenen Gebiete in NWR vor dem Hochwasser am 14./15.Juli 2021 zu schützen“. (Drucksache 17/16930, S. 838)

Laut eines Presseberichtes vom 18.02.22 liegt das Gutachten der Deutschen Presse-Agentur vor [https://www.nw.de/nachrichten/politik/23196982_Gutachter-Versagen-bei-Warnung-vor-Hochwasser-Katastrophe-in-NRW.html],
war ebenfalls am 18.02.22 Bestandteil der öffentlichen Sitzung des PUA-V [https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2227.html]
und ist somit nicht geheim.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten von Professor Dr. Robert Jüpner (Hochwasserkatastrophe) [#246167]
Datum
12. April 2022 12:10
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V (Hochwasserkatastrophe) in Autrag gegeben Gutachten von Prof. Dr. Robert Jüpner zu dem Thema „Welche vorbeugenden Maßnahmen wären im Falle der zu untersuchenden Hochwasserkatastrophe ganz konkret bezogen auf den 14./15. Juli 2021 möglich gewesen, um die betroffenen Gebiete in NWR vor dem Hochwasser am 14./15.Juli 2021 zu schützen“. (Drucksache 17/16930, S. 838) Laut eines Presseberichtes vom 18.02.22 liegt das Gutachten der Deutschen Presse-Agentur vor [https://www.nw.de/nachrichten/politik/23196982_Gutachter-Versagen-bei-Warnung-vor-Hochwasser-Katastrophe-in-NRW.html], war ebenfalls am 18.02.22 Bestandteil der öffentlichen Sitzung des PUA-V [https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2227.html] und ist somit nicht geheim.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246167/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. April 2022. Gestützt auf das Informationsfre…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Gutachten von Professor Dr. Robert Jüpner (Hochwasserkatastrophe) [#246167]
Datum
25. April 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
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22,1 KB


Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. April 2022. Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Übersendung eines Gutachtens, das von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beauftragt wurde. Das gewünschte Gutachten kann ich Ihnen leider nicht übersenden. Das IFG NRW gilt für den Landtag nur für Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, nicht aber für parlamentarische Angelegenheiten. Zu den parlamentarischen Angelegenheiten zählt das Untersuchungsrecht des Landtags nach Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die im Auftrag eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erstellten Gutachten unterfallen daher nicht dem Informationsanspruch nach dem IFG NRW. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/foote.... Mit freundlichen Grüßen