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Gültigkeit der Satzung des Südwest Rundfunks
Anfrage an:
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Südwestrundfunk hat die Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts. Südwestrundfunk hat die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.
1. Gilt die Satzung für alle Bewohner des Landes Rheinland-Pfalz?
2. Oder gilt die Satzung nur für Benutzer des Südwestrundfunks, da SWR eine Anstalt ist und hat nur das Recht, Rechtsbeziehung zu Benutzern zu regeln?
Welche Informationen haben Sie zu diesen Punkten?
Information nicht vorhanden
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Datum16. September 2017
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20. Oktober 2017
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