Parkeinnahmen auf öffentliche Straßen

Liebes Verkehrsamt Team,

könnten Sie mir eine Auskunft darüber geben, wie hoch die Einnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Parkplätzen (on-street mit Parkscheinautomaten) in einem der vergangenen Jahren war? Z.B. für das Jahr 2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
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Yasotharan Pakasathanan
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
Yasotharan Pakasathanan
Betreff
Parkeinnahmen auf öffentliche Straßen [#246300]
Datum
13. April 2022 15:08
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liebes Verkehrsamt Team, könnten Sie mir eine Auskunft darüber geben, wie hoch die Einnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Parkplätzen (on-street mit Parkscheinautomaten) in einem der vergangenen Jahren war? Z.B. für das Jahr 2020.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yasotharan Pakasathanan Anfragenr: 246300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246300/ Postanschrift Yasotharan Pakasathanan << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yasotharan Pakasathanan

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Amt für Straßen und Radwegebau
Sehr geehrter Herr Pakasathanan, die an öffentlichen Stellplätzen (On-Street direkt an der Straße und Off-Street …
Von
Amt für Straßen und Radwegebau
Betreff
AW: Parkeinnahmen auf öffentliche Straßen [#246300]
Datum
13. April 2022 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pakasathanan, die an öffentlichen Stellplätzen (On-Street direkt an der Straße und Off-Street öffentliche Parkplätze z. B. Unter der Severinsbrücke etc. bewirtschaftet mit Parkscheinautomaten) erwirtschafteten Erträge durch Parkscheinautomaten in Köln beliefen sich im Jahr 2019 auf 20,1 Mio. Euro, im Jahr 2020 auf 17,4 Mio. Euro und 2021 auf 15,6 Mio. Euro. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen