Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt

Rund um das Tierheim Köln-Dellbrück wurden kürzlich große Waldrodungen vorgenommen, um die Flächen anschließend bebauen zu können. Dies wurde vom Forstrevier Dünnwald (Herr Anlauf) genehmigt. Wurde Ihre Behörde in die Entscheidung einbezogen? Ich beantrage hiermit Einsicht in die Dokumente, anhand derer der Entscheidungsprozess pro Rodung und pro Bebauung nachvollzogen werden kann (in elektronischer Form).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt [#246321]
Datum
14. April 2022 09:47
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rund um das Tierheim Köln-Dellbrück wurden kürzlich große Waldrodungen vorgenommen, um die Flächen anschließend bebauen zu können. Dies wurde vom Forstrevier Dünnwald (Herr Anlauf) genehmigt. Wurde Ihre Behörde in die Entscheidung einbezogen? Ich beantrage hiermit Einsicht in die Dokumente, anhand derer der Entscheidungsprozess pro Rodung und pro Bebauung nachvollzogen werden kann (in elektronischer Form).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246321/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. April 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingegangen. Gerne trage ich zur K…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt [#246321]
Datum
14. April 2022 12:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,1 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingegangen. Gerne trage ich zur Klärung Ihres Anliegens bei. Nach Prüfung des Sachverhalts, voraussichtlich in der 18. KW, erhalten Sie eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt [#246321]
Datum
17. Mai 2022 08:31
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246321]
Datum
23. Mai 2022 11:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/246321/ Die gesetzliche Frist ist letzte Woche verstrichen, ohne daß mir Einsicht gewährt wurde. Auf meine Erinnerungs-Mail hat die Behörde gar nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 246321.pdf - 2022-04-14_3-image001.png Anfragenr: 246321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246321/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246321]
Datum
14. Juni 2022 13:44
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2022 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246321]
Datum
14. Juni 2022 13:47
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246321]
Datum
14. Juli 2022 11:46
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246321]
Datum
17. August 2022 13:45
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr << Antragsteller:in >> da die Baumfällungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Tierheims in…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246321]
Datum
18. August 2022 10:47
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
awtierheimdellbrck.eml
9,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> da die Baumfällungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Tierheims in Köln-Dellbrück stehen und somit im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren zu beantworten sind, sollte Ihnen unsere Antwort eigentlich über das Bauverwaltungsamt zugehen. Dies ist scheinbar immer noch nicht geschehen. Daher sende ich Ihnen unsere Antwort nun noch einmal direkt zu (s. auch angehängte Mail vom 13.04.2022). Die von Ihnen angesprochenen Baumfällungen finden auf Grundlage der Baugenehmigung für die Erweiterung des Tierheims in Köln-Dellbrück statt. Die Genehmigung von Bauanträgen mit Beteiligung aller zuständigen Fachämter gehört zum laufenden Verwaltungsgeschäft. Die Erweiterung des Tierheims aufgrund von Kapazitätsengpässen ist zwingend notwendig, eine Verlagerung hin zu einem anderen Standort nicht möglich. Dies wurde im Vorfeld alles abgeprüft. Im Rahmen des Baugenehmigungsantrags wurde auch die Untere Naturschutzbehörde beteiligt. Nach fachlicher Prüfung wurde auch der Naturschutzbeirat in einer Vorbesprechung am 28.06.2021 über die Erweiterung des Tierheims informiert und hat der erforderlichen Parkplatzumgestaltung per Befreiung gem. § 67 BNatSchG zugestimmt. Da es sich bei der Erweiterung des Tierheims um einen Eingriff in Wald handelt, ist in diesem Fall für die naturschutzfachliche Eingriffsregelung das Regionalforstamt Rhein-Sieg zuständig. In einem der Baugenehmigung vorgeschalteten Waldumwandlungsverfahren wurden dabei als Ersatz Flächen zur Waldaufforstung am Dünnwalder Kommunalweg (Eingriff 1:4 Ausgleich) zur Kompensation des Eingriffs am Tierheim festgesetzt. Der Naturschutzbeirat ist in dem Sinne kein politisches Gremium, sondern ein beratendes Gremium von derzeit in Köln 16 ehrenamtlich tätigen fachkundigen Bürgern zur Unterstützung der Naturschutzbehörde. Diese werden paritätisch aus Naturschützern (Naturschutzverbände)und Nutzern (z.B. Jagd, Fischerei, Imkerei, Sportbund) zusammengesetzt und vom Rat der Stadt Köln gewählt. Die Aufgaben des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde ergeben sich aus § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz). Danach soll der Naturschutzbeirat bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Hierzu unterbreitet er den Behörden und zuständigen Stellen Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz und wirkt Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegen. Darüber hinaus stehen dem Naturschutzbeirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt. Ich hoffe, ich konnte so Ihre Fragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen