Protokolle der PUA-V-Sitzungen vom 18.02.22 und 25.02.22

Anfrage an: Landtag NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Protokolle der 14. Sitzung des PUA-V (Hochwasserkatastrophe) vom 18.02.2022, APr 17/1740 und der 15. Sitzung vom 25.02.22, APr 17/1741.
Beide Protokolle werden in „Anlage 3 - Liste der vernommen Beweispersonen“ des PUA-V-Zwischenberichtes (Landtag NRW, Drucksache 17/16930, S. 905) zwar aufgelistet, sind aber ansonsten nicht Bestandteil des Berichtes.
Das Protokoll APr 1740 beinhaltet auch die Erläuterungen/Erklärungen zu dem Gutachten von Prof. Jüpner (siehe Anfrage #246167).
Das Protokoll APr 1741 beinhaltet mitunter die Erläuterungen/Erklärungen des Zeugen Herrn Jung von Q.met GmbH (privater Wetterdienst).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss V (Hochwasserkatastrophe) wird in der 18. Legislaturperiode des Landtages NRW als PUA-II fortgeführt. In dessen Abschlussbericht dürfte die Anfrage beantwortet werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der PUA-V-Sitzungen vom 18.02.22 und 25.02.22 [#246344]
Datum
14. April 2022 20:08
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle der 14. Sitzung des PUA-V (Hochwasserkatastrophe) vom 18.02.2022, APr 17/1740 und der 15. Sitzung vom 25.02.22, APr 17/1741. Beide Protokolle werden in „Anlage 3 - Liste der vernommen Beweispersonen“ des PUA-V-Zwischenberichtes (Landtag NRW, Drucksache 17/16930, S. 905) zwar aufgelistet, sind aber ansonsten nicht Bestandteil des Berichtes. Das Protokoll APr 1740 beinhaltet auch die Erläuterungen/Erklärungen zu dem Gutachten von Prof. Jüpner (siehe Anfrage #246167). Das Protokoll APr 1741 beinhaltet mitunter die Erläuterungen/Erklärungen des Zeugen Herrn Jung von Q.met GmbH (privater Wetterdienst). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246344/
Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. April 2022. Hinweis zum Datenschutz …
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Protokolle der PUA-V-Sitzungen vom 18.02.22 und 25.02.22 [#246344]
Datum
19. April 2022 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. April 2022. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.04.2022. Unter Berufung auf das Informationsfre…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Protokolle der PUA-V-Sitzungen vom 18.02.22 und 25.02.22 [#246344]
Datum
25. April 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,1 KB


Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.04.2022. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Übersendung der Protokolle der 14. Sitzung des PUA-V (Hochwasserkatastrophe) vom 18.02.2022, APr 17/1740 und der 15. Sitzung vom 25.02.22, APr 17/1741. Eine Übersendung der von Ihnen gewünschten Dokumente kommt leider nicht in Betracht. Das IFG NRW gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, nicht aber für parlamentarische Angelegenheiten. Zu den parlamentarischen Angelegenheiten zählt das Untersuchungsrecht des Landtags nach Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Sitzungstätigkeit eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und die hierüber erstellten Protokolle sind zentraler Bestandteile der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Das IFG NRW findet daher auf die von Ihnen gewünschten Dokumente keine Anwendung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bitte, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/foote.... Mit freundlichen Grüßen